Arbeitslos und im Trennungsjahr

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grundsätzlich ist es immer so das einem unterhalt zusteht sowohl der trennungsunterhalt als auch der unterhalt nach der scheidung, der unterhalt wird nach dem verdienst eines partner errechnet und dessen fixe kosten die er zu zahlen hat

wenn du ihm dieses zettel ohne notarielle unterschrift/beurkundung hast unterschreiben müssen, hat es keine anwendung ein unterhaltsverzicht muss immer zb. in einem gütertrennungsvertrag ect.noatielle beurkundet sein alles andere ist nichtig

so lage dir der unterhalt noch nicht errechnet wurde wird die arge ggf. dir deinen lebensunterhalt zur verfügung stellen und sofern unterhalt rückwirkend für dich an dich gezahlt wird, wird die arge diesen dann von dir einfordern

user531  23.01.2011, 11:38

danke fürs sternchen

Trennungsunterhalt steht Dir normalerweise bis zum Scheidungstermin zu.

Wenn Du damals bei der Heirat eine eigene Erwerbstätigkeit aufgegeben (oder nicht mehr angestrebt) haben solltest, dürfte ein Unterhaltsverzicht Deinerseits wohl gegen die guten Sitten sein - wenn die Unterschrift auf einem "Zettel" überhaupt rechtmäßig sein sollte.

Selbst wenn Du jetzt bei der ARGE einen Antrag stellst, werden die nur zahlen, wenn Du keine Ansprüche gegen Deinen Mann geltend machen kannst. Das werden sie Dir aber u.U. erst in ein paar Wochen mitteilen. Unterhalt jedoch kannst du auch nicht rückwirkend fordern. Deshalb mußt Du das jetzt zumindest vorsorglich tun.

Du wirst für die Scheidung eh einen Anwalt brauchen. Geh schon jetzt zu einem und frag ihn nach Deinen Rechten. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Beziehst du ALG1 vom Arbeitsamt.. oder ALG2 ("Hartz IV") nach SGB II von der ARGE / Optionskommune ? Falls du noch keinen Antrag gestellt hast: Die Antragsformulare und Ausfüllhilfen findest du auf "Arbeitsagentur.de" unter "Formulare".-

Bei ALG2 wird dein evtl. Unterhaltsanspruch gegenüber dem Noch- /Ex- Ehemann auf jeden Fall zur Sprache kommen, da UH-Ansprüche vorrangig vor ALG2 sind. Die ARGE ist aber nicht ermächtigt, Unterhalt(shöhen) festzulegen ! Sie dürfen lediglich Unterlagen von dir + Ehemann anfordern, die mögliche Unterhaltshöhe berechnen und dann von dir verlangen, diesen Unterhalt gerichtlich einzufordern - oder die ARGE kann ihn selbst gerichtlich einfordern. Du bist dabei mitwirkungspflichtig, er ist auskunftspflichtig. Die ARGE darf bei deiner Leistungsberechnung keinen Unterhalt als Einkommen berücksichtigen, der dir noch gar nicht zufließt. Käme es später zu UH- Nachzahlungen von deinem Mann, ginge der Anspruch auf diese Gelder bis zur Höhe deiner ALG2- Leistung auf die ARGE über (d.h. das Geld müsste also an die ARGE rückerstattet werden). Bekämst du dann laufenden Unterhalt vom Mann, würde der UH als Einkommen (abzgl. Freibetrag) auf deine ALG2- Leistung angerechnet (also vom ALG2- Bedarf "abgezogen")werden.

Inwieweit deine Verzichtserklärung gültig ist und was jetzt die Unterhaltsfage angeht, solltest du am Besten direkt mit einem Anwalt klären.Du kannst dir beim Amtsgericht (mit Personalausweis u. ggf. aktuellem ALG- Leistungsbescheid) einen Beratungshilfeschein holen und einen Anwalt (am besten Fachanwalt für Familien- / Unterhaltsrecht) aufsuchen. Mit dem Beratungsschein kostet dich die Beratung u. außergerichtliche Vertretung max. 10 € Eigenbeitrag; für ein evtl.Gerichtsverfahren würde dann über den Anwalt Verfahrenskostenbeihilfe beantragt werden.-

Deinem Mann wird schon vordiktiert, das er zahlen muss. Wieviel, das wird errechnet. Das Amt wird erst zahlen, wenn von anderer Stelle nichts zu holen ist ( also vom Mann ). Und was für ein ZETTEL!!! Ein ZETTEL hat keinen rechtlichen Bestand ohne notarielle Beglaubigung. Das Arbeitsamt wird jedoch fortan bemüht sein, Dich so schnell wie möglich zu vermitteln.

DerHans  15.01.2011, 11:13

Die Grundsicherung muss sie auf jeden Fall erhalten. Natürlich mit Überleitungsanspruch der Behörde auf den zu erwartenden Unterhalt.

Du kannst Hartz IV beantragen (Hoffentlich bereits geschehen?). Allerdings wird man von dir verlangen, deinen Trennungsunterhalt einzuklagen. Die ARGE/Jobbörse wird einen Übergangsanspruch geltend machen. Bei der fälligen Nachzahlung wird das dann verrechnet.