Muss mein Kanninchen wegen einem gebrochenen Bein eingeschläfert werden?
Hallo, gestern erfasste ein Hund , der sich ohne Leine auf unserem Grundstück befand, fast meinen Hasen. Seitdem kann dieser nicht mehr richtig laufen. Natürlich wollen wir morgen mit dem Kanninchen zum Tierarzt gehen, aber ich vermute, dass das ein Hinterlauf gebrochen ist. Jetz zu meiner Frage: Werden Hasen mit einem gebrochenen Bein normalerweise eingeschläfert? Und wenn eine Operation notwendig ist, müssen wir dann für diese aufkommen oder ist der Besitzer des freilaufenden Hundes dazu verpflichtet diese zu bezahlen ? Danke im Voraus Lg Lena ❤️
4 Antworten
Kommt auf den Bruch und das Alter des Kaninchens an.
Mein erstes Kaninchen hat mit 9 Jahren sich diverse Fussknochen gebrochen. Das wurde mit mit Einfallsreichtum der Tierärztin geschient und bald konnte der Kleine wie der zufrieden hoppeln.
Wenn ihr den Hundehalter kennt, wird er tatsächlich für die Behandlungskosten aufkommen müssen.
Ein Tier das nicht mehr laufen kann gehört sofort zum Tierarzt. Mit einem Bruch wartet man nicht zu!
Das Bein kann vom Tierarzt vielleicht noch geschient werden. Was den Hund anbelangt, so verhält es sich meines Wissens nach rechtlich so, dass Hunde, die andere Tiere oder Menschen bedrohen, verfolgen oder anfallen, nicht ohne Leine laufen dürfen. Insofern hat sich der Halter strafbar gemacht bzw. eine Ordnungswidrigkeit begangen, für die er haftbar gemacht werden kann, zumal der Hund außerdem nichts auf einem fremden Grundstück zu suchen hat.
Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrem Ordnungsamt oder bei der Polizei. Meiner Ansicht nach muss die Tierhalterhaftpflicht des Hundehalters für den entstandenen Schaden eintreten.
Hi Lena,
ihr hättet direkt in die Tierklinik gehen sollen.
Ein Kaninchen mit einer gebrochenen Pfote muss in der Regel nicht direkt euthanasiert werden. Wenn nur die Pfote gebrochen ist, kann man bei einem richtig schlimmen Splitterbruch, welchen man weder mit einem Gips noch mit einer Operation fixieren kann, die Pfote abnehmen. Allerdings besteht die Frage, ob nicht noch mehr Verletzungen vorhanden sind, die sich aufgrund der langen Wartezeit nun verschlimmert haben.
Die Kostenfrage kann der Anwalt klären. Natürlich hat der Hund bei euch nichts auf dem Grundstück verloren. ABER: Wer Kaninchen frei und ohne Schutz laufen lässt, der muss damit rechnen, dass sich irgendwann mal ein Beutegreifer an ihnen vergreift! Ihr braucht ein sicheres Gehege, sonst ist es eben das nächste Mal ein Adler, der sich einen Happen sucht.
Wenn das Beinchen gebrochen ist, wird es zumindest nicht ganz einfach werden. Kaninchen haben sehr spröde Knochen und sind auch dünn.
Einen Grund zum einschläfern sehe ich nicht. Es hat ein Recht darauf, nicht gleich entsorgt zu werden.
Über die Kosten weiß ich nichts genaues. Der Hundehalter müsste aber über eine Versicherung verfügen.