ex bezahlt keine miete
Hallo! Ich habe ein Riesen Problem und hoffe ihr könnt mit helfen. Mein ex freund ist jetzt vor kurzem aus der Wohnung ausgezogen, und wir stehen beide als Hauptmieter im Mietvertrag. Jetzt hat er drei Monate Kündigungsfrist, will die Hälfte der Miete aber nicht mehr bezahlen! Alleine kann ich die Wohnung nicht halten. Eigentlich ist er ja aber dazu verpflichtet! Ich habe ihm mit einem Anwalt gedroht, daraufhin sagte er, dass er angibt kein Geld zu haben und dass mir das alles nichts bringen würde und ich alleine dafür aufkommen muss!
Kommt er damit durch oder soll ich es mit einem Anwalt probieren ?
Danke schon mal!
7 Antworten
Hallo! Ich habe ein Riesen Problem und hoffe ihr könnt mit helfen. Mein ex freund ist jetzt vor kurzem aus der Wohnung ausgezogen, und wir stehen beide als Hauptmieter im Mietvertrag. Jetzt hat er drei Monate Kündigungsfrist, will die Hälfte der Miete aber nicht mehr bezahlen!
Ihr habt drei Monate Kündigungsfrist und bei gemeinsam geschlossenen Mietverträgen gibt es keine Teilekündigung.Man kann nur gemeinsam kündigen oder wenn Mieter und Vermieter einverstanden sind, einen Aufhebungsvertrag machen.
Eigentlich ist er ja aber dazu verpflichtet!
Ihr seid erst mal dem Vermieter gegenüber verpflichtet, wird nicht gezahlt oder nur teilweise, kann der Vermieter sich aussuchen von wem er das Geld haben will.
Wie Ihr das unter Euch regelt, muss den Vermieter nicht interessieren.
Mieterseitige Kündigung eines gemeinschaftlichen Mietvertrages: Sind mehrere Personen gemeinsam Mieter, zum Beispiel Ehepaare, Geschwister, Partner oder Wohngemeinschaften, so muss jeder Partner des Mietvertrages die Kündigung eigenhändig unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift ist die Kündigung unwirksam. Eine Vertretung (Vollmacht) ist möglich. In diesen Fällen ist jedoch eine schriftliche Vollmacht (Originalurkunde keine Kopie!) zusammen mit der Kündigungserklärung vorzulegen bzw. an das Kündigungsschreiben anzuheften. Aus der Vollmacht muss klar und eindeutig zu ersehen sein, dass der vertretene Vertragspartner den oder die anderen zur Erklärung der Vertragskündigung in seinem Namen beauftragt und bevollmächtigt hat. Ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht kann der Vermieter der Kündigung widersprechen. Das gilt für alle Partner des Vertrages, und auch solche, die durch einen späteren Einzug in die Wohnung hinzugekommen sind. Partner von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sollten nicht davon ausgehen, dass sie keine Haftungsprobleme haben, nur weil sie im Vertrag nicht genannt sind. Die spätere Einbeziehung durch den vom Vermieter genehmigten Nachzug ist rechtlich gleichbedeutend wie ein urspünglch gemeinsam abgeschlossener Vertrag, d.h. es liegt ein gemeinschaftlicher Mietvertrag vor. So ist die Rechtslage: Zieht ein Mitmieter aus der Wohnung aus, und kündigt er alleine die Wohnung anschließend, so ist die Kündigung unwirksam. Die Kündigung wirkt also nicht etwa nur für seine Person! Der ausgezogene Mitmieter haftet auch nach dem Auszug weiterhin als Gesamtschuldner zusammen mit dem anderen Partner für die alle Vertragspflichten, insbesondere aber für die gesamte Miete oder auch die Schönheitsreparaturen, dabei ist es völlig unerheblich, ob er die Wohnung auch noch nutzt. Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass der Vermieter von jedem Partner die volle Summe verlangen kann. Beispiel: Die Mietrückstände betragen 2.300 €, die Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen 2.500 €. - Zusammen 4.800 €. Es kann nun jeder der Mitmieter zur Zahlungder vollen Summe von 4.800 € verurteilt werden, der Vermieter darf aber nur einmal "kassieren". Wer von den Partner bezahlt kann ihm egal sein. Im Zweifel wendet er sich natürlich an den Mitmieter, der am meisten Geld hat. Ein bestehender Mietvertrag kann durch eine dreiseitige Vereinbarung des Vermieters mit dem ausscheidenen Mieter und dem Mieter der das Mietverhältnis fortsetzen möchte, übernommen werden.
Quelle Mietrechtslexikon
Alleine kannst du die Wohnung nicht bezahlen? Dann solltet ihr beide gemeinsam so schnell wie möglich die Kündigung unterschreiben. Dann seid ihr beide bis Ende Februar raus und dann auch wirklich getrennt. Willst Du die Wohnung weiter behalten? Dann sieh zu , wie Du sie künftig alleine bezahlen kannst. Also bleibt nur Kündigung. Willigt Dein Ex nicht in die Kündigung ein, würde ich überhaupt nichts mehr bezahlen, denn das ist der einzige zielführende Weg um möglichst schnell die fristlose Kündigung durch den Vermieter zu erreichen, gegen die Dein Ex dann auch nichts machen kann.
Aber Achtung: Nach Deinem schnellst möglichen Auszug aufgrund der fristlosen Kündigung so schnell wie möglich alles zahlen, damit Du nicht auch noch negativ in die Schufa kommst.
Weiterhin Deinen Ex dazu auffordern, seinen Anteil zu zahlen. Unbedingt mit dem Vermieter vereinbaren, dass eine evt. Kaution voll an Dich geht. Ggf. vorsorglich pfänden lassen. Aber spätestens ab dem Moment, wo Dein Ex sich standhaft weigert, Dir die Hälfte der Miete zu bezahlen solltest Du einen Anwalt für alle weiteren Schritte zu Rate ziehen.
Jetzt hat er drei Monate Kündigungsfrist
Falsch. Die Partei Mieter (in diesem Fall 2 Personen) hat 3 Monate Kündigungsfrist.
Alleine kann ich die Wohnung nicht halten.
Dann solltet Ihr den Vertrag gemeinsam kündigen und Du Dir eine bezahlbare Wohnung suchen.
Über kurz oder lang käme, wenn er nicht zahlen will und Du nicht kannst, jedenfalls nicht in voller Höhe, die Kündigung wegen Mietrückstand.
Ihr könnt die Wohnung nur zusammen kündigen, also nicht er hat 3 Monate Kündigungsfrist, sondern ihr. Seinen Anteil müßtest du dir dann vermutlich zivilrechtlich erklagen, als mit eingetragener Hauptmieter hat er auch alle entsprechenden Pflichten.
Muss er aber doch wenn er mit drin steht. Dann muss er doch die Hälfte bezahlen das wusste er ja vorher schon! Oder nicht?
Oder nicht?... Er muss an den Vermieter nicht die Hälfte zahlen, sondern die Mieterpartei muss an den Vermieter die Gesamtmiete bezahlen.