Ex ausgezogen Anspruch auf Schlüssel?
Ich habe mit meinem Ex in einer gemeinsamen Wohnung gewohnt! Nun ist er seit zwei Wochen ausgezogen und ist auch schon bei seiner neuen Wohnung als Hauptwohnsitz gemeldet! Wir stehen beide im Mietvertrag! Er zahlt jedoch keine Miete mehr und jetzt will er den Schlüssel nicht zurück geben! Er hat noch einige Sachen in der Wohnung auch diese will er nicht holen! Ich habe ihm öfters geschrieben dass ich möchte das er die Sachen holt und mir dann den Schlüssel zurück gibt! Am Anfang hat er noch gesagt dass er sich demnächste die Sachen holen wird und mir dann den Schlüssel gibt! Weil er gibt mir nur den Schlüssel wenn er seine restlichen Sachen geholt hat! Das verstehe ich auch aber jetzt will er seine Sachen nicht holen! und jetzt auf einmal schreibt er dass er solang er noch im Mietvertrag steht Anspruch auf den Schlüssel hat! Den Vermieter habe ich per eingeschriebnen Brief darüber informiert das mein Ex ausgezogen ist!
was kann ich tun damit ich endlich den Schlüssel bekomme und er seine Sachen holt! Hat er noch Anspruch auf den Schlüssel?
5 Antworten
Einfach das Schloss tauschen, geht so nicht. Er steht im Mietvertrag und hat ein Recht darauf, einen eigenen Schlüssel zu besitzen. Es reicht auch nicht, den Vermieter zu informieren. Der Vermieter und Dein Ex müssen einverstanden sein, dass das Mietverhältnis mit dem Ex aufgelöst wird und Du alleinige Vertragspartnerin wirst. Wenn Du Pech hast, spielt der Vermieter da nicht mit, weil Du und der Ex gemeinschaftlich für die Mietzahlungen haftet. Zahlst Du also keine Miete oder nur einen Teil, kann der Vermietet Deinen Ex in die Haftung nehmen.
Das bedeutet aber auch, dass der Ex sich vertraglich verpflichtet hat, die Miete zu zahlen. Und damit kannst Du den Ex auch konfrontieren: Solange er im Vertrag steht, muss er zahlen, egal ob er da wohnt oder nicht. Es sollte also in seinem Interesse liegen, dass er so schnell wie möglich aus dem Vertrag kommt. Ist der Vermieter dazu nicht bereit, müsst ihr beide kündigen.
Du schreibst über die juristische Seite; ich über die zwischen den beiden Partnern. Da der Mann seine Freundin nicht verklagen wird, ist mein Rat mit dem Schließzylinder der wirksamste.
du solltest sehen das er aus dem Mietvertrag kommt! Der Schlüssel ist nicht das Problem! So lange er mit im Vertrag steht kannst du nicht ausziehen weil ihr beide die Wohnung kündigen müßt. Wenn er jetzt aus dem Mietvertrag raus ist und er den Schlüssel nicht raus rückt, kann der Vermieter ein anderes Schloß einbauen (lassen) und er muß seine Sachen abholen wenn du da bist!
Ja, er hat Anspruch auf den Schlüssel da er im Mietsvertrag steht.
Wenn du weißt wo er wohnt würde ich ihn die Sachen vor seiner tür stellen und einfach das schloss tauschen .
Er ist schliesslich nach wie vor einer der beiden gemeinschaftlichen Mieter. Also hat er genau die gleichen Rechte an der Wohnung wie du.
Wie ihr das mit der Miete macht, bleibt euch ueberlassen. Du duerftest aber einen Anspruch auf den von deinem Ex zu zahlenden Mietanteil haben. Zahlt er aber nicht freiwillig, bleibt halt nur der Klageweg.
Den Vermieter geht das alles ueberhaupt nichts an. Ob dein Ex nun ausgezogen ist oder nicht, hat keinen Einfluss auf den Mietvertrag.
Juristisch ist der Fall klar: Er muss kündigen, um aus dem 'Vertrag rauszukommen.
Eben nicht. Er kann gar nicht allein kuedigen weil er selbst gar nicht der Mieter ist sondern lediglich Teil der Mietergemeinschaft. Kuendigen koennen nur alle Mieter gemeinsam.
Wenn Julia den Mietanteil des Ex haben will und der nicht freiwillig zahlt, bleibt ihr doch gar keine andere Moeglichkeit als eine Klage.
Kauf Dir für 10 € im Baumarkt einen neuen Schließzylinder, und gut ist es.
Sie soll den rechtmaessigen Mitmieter aussperren? Das kann dann aber teuer werden!
Den Beiden zu einer Klage gegeneinander zu raten , ist kein "guter" Rat, weil realitätsfremd. Juristisch ist der Fall klar: Er muss kündigen, um aus dem 'Vertrag rauszukommen. Tut er nicht; also ist eine pragmatische Lösung angesagt. ICH würde den Zylinder wechseln und in aller Ruhe abwarten. Leider muss sie aber auch die volle Miete bezahlen. Und das ist das eigentliche Ärgernis.