Ex bringt fremde Frauen in gemeinsame Wohnung, da wo unsere Kinder leben.
Hallo,
vielleicht kann man hier helfen.
Ich lebe seit 2 Jahre mit meinem nun Ex Partner zusammen. Es ist eher ein Machtspiel - er regelt nichts, klärt nichts. Ich musste um aus dem gemeinsamen Mietvertrag und um andere Dinge zu klären einen Anwalt einschalten. Da meine Kinder und ich spätestens zum 1.9 raus sind. Wir leben in Berlin der Wohnungsmarkt ist voll.
Nun ja, da er sich ansonsten an nichts rechtlichem hält, keinen Anstand besitzt und ansonsten sich für den tollsten hält Kerl der Welt hält, lädt er nun fremde Frauen in unsere Wohnung ein. Ich finde es ist wie in einem Puff. Ich arbeite von zu hause aus und habe einen kleinen geschäftlichen Raum im Haus. Sein Kind sowie mein Kind bekommen alle seine blockierenden Wiederstände mit.
Ich kenne es nicht, dass man jegliche neue "potentielle Partner" mit in die Wohnung nimmt.
Mein Ex Mann hätte niemals in unsere Wohnung fremde Frauen eingeladen. So viel Anstand muss man doch haben? Gibt es da irgend eine Rechtsprechung? Da ich es unzumutbar finde, wenn meine minderjährigen Mädels bis zum Umzug diese Art mit bekommen.
Er tut es eh nur damit er mich kränken kann. Da ich mich nach einem halben Jahr hin und her getrennt habe.
Bitte helft mir.
7 Antworten
Dann teil das sofort deinem anwalt mit. Das ist eine zumutung für euch alle. Ausserdem würde ich die damen kurzer hand vor die tür setzten.
Darunter fallen gewiss keine Besucher.
Er wird ja nicht im gemeinsamen Wohnzimmer kopulieren.
Mit welcher HAndhabe? Im Prinzip ist das jetztw ie eine WG, da darf auch jeder ziemlich tun,w as er will. Vor allem wenn er, so wioe ich es verstehe, der Hauptmieter ist, Du nicht mehr im Vertrag stehst? Gut, des Anstands wegen wäre ein anderes Verhalten wohl wünschenswert. Aber zwingen kannst Du ihn nicht
Der Partner steht scheinbar allein im Mietvertrag. Da sollte sie besser froh sein, daß er sie nicht vor die Türe setzt.
Besucher/innen darf er empfangen, sooft und soviel er will.
Hää??? Ich bin mit im MV!!! Sollte sogar die WG. behalten, aber er geht nicht!!! Nun muss ich gehen!!!!
Du kannst dich von ihm endgültig trennen, dann siehst du das Elend nicht!
Ja bin ich bei. :-)
Da hast Du keine Handhabe. Er darf in die Wohnung mitbringen, wen immer er möchte.
Er wird ja keinen sexuellen Anschauungsunterricht erteilen.
Wenn man sich trennt, zieht man aus. Ein weiteres Zusammenleben ist immer schwierig, wenn die Partner nicht in der Lage sind, sich "sauber" zu trennen.
Wie soll man dir da helfen können? Wenn der Mietvertrag auf euch beide läuft, dann ist es auch seine Wohnung in der er machen kann was er will. Da kannst du vermutlich nur das Weite suchen, solange zu Freunden/Familie etc ziehen, wenn dir das zuviel ist, bis zu eurem Auszug. . Denn aufhören wird er wohl nicht damit.
du wohnst mit deinem expartner zusammen aber stehst nicht im MV?
also ist es seine wohnung und er hat das hausrecht und kann dort hinbringen, wen er will.
Ja doch, habe ich ja geschrieben!!! Ich bin im MV!!! Deswegen die Erlassung aus dem MV!!!
Ich musste um **aus**** dem gemeinsamen Mietvertrag und um andere Dinge zu klären einen Anwalt einschalten.
Dieser Satz ist nicht vollständig, aber für mich bedeutet er, Du stehst NICHT im MV.
doch, doch. deswegen ja "AUS" dem MV!!!
und weil du "musste" geschrieben hast, ist das vergangenheit und das bedeutet für jeden leser, dass du in der vergangenheit im MV warst und nun, in der gegenwart, nicht mehr.. oder formuliere deine frage so, dass sie keine gegenfragen auslöst................
ich habe gelesen, dass es eine unzumutbarkeits rechtsprechung gibt...