Ex bringt fremde Frauen in gemeinsame Wohnung, da wo unsere Kinder leben.

7 Antworten

Dann teil das sofort deinem anwalt mit. Das ist eine zumutung für euch alle. Ausserdem würde ich die damen kurzer hand vor die tür setzten.

bluemoon2576 
Beitragsersteller
 15.05.2014, 15:37

ich habe gelesen, dass es eine unzumutbarkeits rechtsprechung gibt...

turalo  15.05.2014, 15:51
@bluemoon2576

Darunter fallen gewiss keine Besucher.

Er wird ja nicht im gemeinsamen Wohnzimmer kopulieren.

SiViHa72  15.05.2014, 15:24

Mit welcher HAndhabe? Im Prinzip ist das jetztw ie eine WG, da darf auch jeder ziemlich tun,w as er will. Vor allem wenn er, so wioe ich es verstehe, der Hauptmieter ist, Du nicht mehr im Vertrag stehst? Gut, des Anstands wegen wäre ein anderes Verhalten wohl wünschenswert. Aber zwingen kannst Du ihn nicht

turalo  15.05.2014, 15:24

Der Partner steht scheinbar allein im Mietvertrag. Da sollte sie besser froh sein, daß er sie nicht vor die Türe setzt.

Besucher/innen darf er empfangen, sooft und soviel er will.

bluemoon2576 
Beitragsersteller
 15.05.2014, 15:42
@turalo

Hää??? Ich bin mit im MV!!! Sollte sogar die WG. behalten, aber er geht nicht!!! Nun muss ich gehen!!!!

Du kannst dich von ihm endgültig trennen, dann siehst du das Elend nicht!

bluemoon2576 
Beitragsersteller
 15.05.2014, 15:31

Ja bin ich bei. :-)

Da hast Du keine Handhabe. Er darf in die Wohnung mitbringen, wen immer er möchte.

Er wird ja keinen sexuellen Anschauungsunterricht erteilen.

Wenn man sich trennt, zieht man aus. Ein weiteres Zusammenleben ist immer schwierig, wenn die Partner nicht in der Lage sind, sich "sauber" zu trennen.

Wie soll man dir da helfen können? Wenn der Mietvertrag auf euch beide läuft, dann ist es auch seine Wohnung in der er machen kann was er will. Da kannst du vermutlich nur das Weite suchen, solange zu Freunden/Familie etc ziehen, wenn dir das zuviel ist, bis zu eurem Auszug. . Denn aufhören wird er wohl nicht damit.

du wohnst mit deinem expartner zusammen aber stehst nicht im MV?

also ist es seine wohnung und er hat das hausrecht und kann dort hinbringen, wen er will.

bluemoon2576 
Beitragsersteller
 15.05.2014, 15:27

Ja doch, habe ich ja geschrieben!!! Ich bin im MV!!! Deswegen die Erlassung aus dem MV!!!

Adelphi  15.05.2014, 15:29
@bluemoon2576

Ich musste um **aus**** dem gemeinsamen Mietvertrag und um andere Dinge zu klären einen Anwalt einschalten.

Dieser Satz ist nicht vollständig, aber für mich bedeutet er, Du stehst NICHT im MV.

bluemoon2576 
Beitragsersteller
 15.05.2014, 15:49
@Adelphi

doch, doch. deswegen ja "AUS" dem MV!!!

Adelphi  18.05.2014, 08:38
@bluemoon2576

und weil du "musste" geschrieben hast, ist das vergangenheit und das bedeutet für jeden leser, dass du in der vergangenheit im MV warst und nun, in der gegenwart, nicht mehr.. oder formuliere deine frage so, dass sie keine gegenfragen auslöst................