Muss ich weiterhin Miete zahlen wenn meine Ex-Freundin aus der gemeinsamen Wohnung haben will?

8 Antworten

Ihr habt folgende Möglichkeiten:

Ein gemeinsamer Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden. Ein Teilkündigung deinerseits wäre unwirksam. Deine Ex müsste mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag schließen. Fraglich ist , ob der das will und zu den gleichen Konditionen wie bisher. Ein Anrecht darauf hat sie nicht.

oder

Es wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, der dich aus dem Mietvertrag entlässt und das Mietverhältnis wird mit deiner Ex weitergeführt. Damit müssen aber alle Vertragspartner einverstanden sein. Ihr beide und vor allem der Vermieter. Will der aber deine Ex nicht als alleinige Mieterin haben, habt ihr schlechte Karten. Denn sobald einer nicht einverstanden ist, ist die ganze Sache hinfällig.

Ohne den Vermieter ist da also nichts zu machen. Deine Ex kann also nicht darauf bestehen, dass du ausziehst. Solange du noch Mieter bist, hast du das Recht die Wohnung zu nutzen. Ziehst du aber aus und bleibst Mieter, haftet ihr gemeinschuldnerisch und der Vermieter kann dich für Mietrückstände oder Schäden zur Kasse bitten. Auch wenn du dort schon jahrlang nicht mehr wohnst.

Versuche also durch einen Aufhebungsvertrag aus der Nummer rauszukommen. Funktioniert das nicht, müsst ihr die Wohnung gemeinsam kündigen.

Die sauberste und einfachste Möglichkeit aus dem Mietvertrag zu kommen wäre die gemeinsame Kündigung.

Dann muß aber auch die Ex ausziehen. Außer der Vermieter ist bereit einen alleinigen Mietvertrag mit ihr abzuschließen.

Weitere Möglichkeit die Ex und der Vermieter entlassen dich zum Tag x aus dem Mietvertrag und die Ex führt den Vertrag allein mit dem Vermieter weiter.

Ist beides nicht möglich weil  die Ex oder der Vermieter nicht zustimmen, bleibt dir nur die Ex auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung zu verklagen.

Dann ersetzt das Urteil ihr Unterschrift unter der Kündigung. 

Die von einem User genannte Variante einfach von der Ex bestätigen zu lassen das Du ausgezogen bist entbindet dich nicht von den vertraglichen Pflichten gegenüber dem Vermieter.

Wenn es ein gemeinsamer Mietvertrag ist, dann haftet Ihr gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter.

Dann muss gemeinsam gekündigt werden.

Es ist auch nicht relevant für den Vermieter, wenn man vorzeitig auszieht, Miet ist zu bezahlen und wenn er sie nicht oder teilweise nicht bekommt, kann er sich aussuchen von wem er sie einfordert.

Das mit deinem Teil der Miete müsst Ihr untereinander klären.

Du hast auf jeden Fall das Recht bis zum ende der Kündigungsfrist dort wohnen zu bleiben.

Sie soll Dir schriftlich geben, dass sie wünscht Dass Du aus der Wohnung ziehst und sie im Gegenzug Deinen Mietanteil zahlt.

tigerhlm  09.02.2017, 21:34

Wenn er es sich schriftlich von seiner ex bestätigen lässt das sie damit einverstandenist das er auszieht , ist er aus dem Schneider,  hat bei mir auch geklappt und wurde vom gericht als rechtens anerkannt.

anitari  10.02.2017, 08:29
@tigerhlm

Dann hast Du schlicht Glück gehabt.

Du stehst mit im Mietvertrag, da kannst Du nichts dran ändern, Du musst weiterhin zahlen.

Da hilft nur, einen sparsamen Lebensweg einschlagen. Unterhalt für dein Kind musst Du ja auch aufbringen, zumindest, wenn ihr keinen gemeinsamen Haushalt habt.

Zieh erstmal zu deinem Kumpel, in ein paar Tagen, findest Du auch eine Lösung.  

Viel Glück.

Du hast 3 Möglichkeiten (unter der Annahme, daß Ihr beide Mieter der Wohnung seid)

  1. Ihr kündigt den Mietvertrag und jeder sucht sich seine eigene Wohnung. Deiner Ex steht es frei, mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag für die derzeitige Wohnung auszuhandeln.
  2. Ihr schließt gemeinsam mit dem Vermieter einen Vertrag, der Dich aus dem Mietverhältnis entlässt
  3. bis zur finalen Kündigung schließt Du mit Deiner Ex einen Vertrag,der Dich mit dem Auszug aus der Wohnung von jeglichen Zahlungsverpflichtungen freistellt.
TrudiMeier  10.02.2017, 11:34

bis zur finalen Kündigung schließt Du mit Deiner Ex einen Vertrag....

Das nutzt ihm aber nix. Der Vermieter kann trotzdem jederzeit an ihn herantreten, er ist ja immer noch Vertragspartner. Ergo zahlt er und kann dann zusehen, wie er die Kohle von seiner Ex zurückkriegt.

stefan1531  10.02.2017, 12:27
@TrudiMeier

das ist zwar richtig - allerdings hat er dann eine rechtliche Handhabe gegen die Ex, daß sie ihm das Geld zurückerstatten muss.