Darf ich meinen Partner aus der gemeinsamen Wohnung werfen?
Hallo, im Mietvertrag stehen mein Partner und ich, ich an erster Stelle. Darf ich ihn rauswerfen oder kann ich das nicht? Wir haben ein Kind und wir teilen das Sorgerecht doch er kümmert sich garnicht um das gemeinsame Kind. Wir haben uns getrennt er wohnt allerdings noch in der Wohnung.
LG
7 Antworten
Nein.
Wer als Mieter an welcher Stelle im Vertrag genannt ist spielt keine Rolle. Ihr seid beide Mieter mit gleichen Pflichten und Rechten.
Dann mußt Du dich an das Jugendamt wenden.
Mietrechtlich jedenfalls hast Du keine Handhabe.
Es gibt natürlich die Möglichkeit die Wohnung gemeinsam zu kündigen und Du schließt mit dem VM, wenn er denn möchte, einen neuen Vertrag ab.
Auf die Zustimmung zur Kündigung kannst Du Deinen Partner verklagen.
Ok, dankeschön.
Wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt, dann habt ihr beide gleiche Rechte und Pflichten. Ihr könntet den Mietvertrag kündigen. Evtl. schliesst du einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter ab, wenn dein Partner mit der Kündigung einverstanden . Wenn er einer Kündigung nicht zustimmt, könntest du den Klageweg beschreiten.
Raus werfen kannst du ihn nicht, da ihr beide im Mietvertrag steht. Du kannst höchstens versuchen, das er von sich aus aus der Wohnung auszieht.
Nein. Ihr werdet euch einigen müssen wer auszieht.
Hallo ,
bitte Ihn lieber freundlich , den Mietvertrag von seiner Seite aus zu kündigen ! Besprich Dich auch mit deinem Vermieter ! Alles andere kann katastrophal werden !
GLG und alles Liebe und Gute , wünscht Dir , clipmaus :-))
bitte Ihn lieber freundlich , den Mietvertrag von seiner Seite aus zu kündigen
Was nicht geht bzw. unwirksam wäre.
Und wenn das Kindeswohl gefährdet wird? Durch seine Liebschaften die teilweise Kinder hassen und kommen und gehen (teils tage lang bleiben). Oder muss dafür mehr Vorliegen als sowas?