Tochter ist vor 2 Jahren ausgezogen. Ich forderte sie auf ihre Sachen zu holen. Nun Schreiben vom Anwalt. Wie ist das Rechtens?
Hallo Zusammen,
meine Tochter ist vor ca. 2 Jahren bei mir ausgezogen. (Im Streit) Nun habe ich sie mehrfach aufgefordert ihre Sachen zu holen. Habe ihre Sachen zusammen gepackt und mit ihr einen Termin vereinbart. Ihre Sachen standen bei mir in der Einfahrt und als sie hier war um ihre Sachen zu holen, war ich verhindert - also unterwegs. Als ich nach Hause kam war nur ein Teil ihrer Sachen verschwunden. Alles was sie nicht mehr brauchte (das waren ca. 10 Müllsäcke gefüllt mit ihren Klamotten und Stofftiere und 15 Kartons) hinterlies sie mir. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, daß sämtliche Säcke aufgeschlitzt waren und die Kartons ebenfalls geöffnet. Sie hinterließ einen Saustall - bitte entschuldigt den Ausdruck.
Ich habe sie dann per SMS gefragt was mit den restlichen Sachen sei. Darauf gab sie mir die Antwort, daß ich doch gesagt hätte, daß ich alles weg werfen würde, was sie nicht holt.
Eine Woche später habe ich ihre Sachen eingepackt und ihr vor die Tür (sie wohnt jetzt bei ihrem Vater) gestellt.
Heute kam ein Schreiben vom Anwalt ihres Vaters, daß ich meine Sachen bei ihm entsorgt habe und ich verpflichtet sei, das Zeug wieder abzuholen. (Es waren wirklich nur IHRE Sachen in den Säcken und Kartons.) Außerdem soll ich den Anwalt bezahlen.
Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?
Vielen lieben Dank für hilfreiche Antworten.
7 Antworten
Bei der Schilderung frage ich mich ernsthaft, ob es in Eurer Familie nicht einen einzigen Erwachsenen gibt. "Kindisch" wäre noch sehr freundlich ausgedrückt, wollte man damit das Verhalten aller Beteiligten beschreiben.
Ich habe sie dann per SMS gefragt was mit den restlichen Sachen sei. Darauf gab sie mir die Antwort, daß ich doch gesagt hätte, daß ich alles weg werfen würde, was sie nicht holt.
Grundsätzlich ist Müll dort zu entsorgen, wo er anfällt. Handelt es sich um mehr als haushaltsübliche Mengen, sind entsprechende Müllsäcke bei der Kommune käuflich zu erwerben, sofern man nicht die Objekte sortiert und z.B. spendet respektive trennt. Die Tochter hat ausgesagt, dass der Rest Müll ist. Somit wäre nur zu prüfen, wer hier zu entsorgen hat. Da sich der Müll auf Deinem Grund befand, ist das primär auch Deine Verantwortung -Tochterentscheidung hin oder her.
Eine Woche später habe ich ihre Sachen eingepackt und ihr vor die Tür (sie wohnt jetzt bei ihrem Vater) gestellt.
Das erfüllt den Strattatbestand der illegalen Entsorgung, ggfs. in Tateinheit mit Hausfriedensbruch (sofern es sich um ein eingefriedetes Grundstück handelt).
Heute kam ein Schreiben vom Anwalt ihres Vaters, daß ich meine Sachen bei ihm entsorgt habe und ich verpflichtet sei, das Zeug wieder abzuholen.
Das ist allerdings IMHO richtig. Und das würde ein Richter sehr wahrscheinlich auch so sehen.
(Es waren wirklich nur IHRE Sachen in den Säcken und Kartons.) Außerdem soll ich den Anwalt bezahlen.
Es waren eben nicht mehr ihre Sachen, weil sie diese bereits aufgegeben hatte. Und somit handelt es sich um Dein Eigentum respektive Deinen Müll, unabhängig davon, ob Du Deine Tochter dafür in Regress nehmen könntest. Und es war Deine Entscheidung, die Sachen dort abzulagern, ergo bist Du auch der Störer, der für die Beseitigung haftet. Nachdem in Eurer Familie offenbar niemand ohne Anwalt mit irgendwem redet, kannst Du nun
a) der Aufforderung Folge leisten, oder
b) Dir auch einen Anwalt nehmen, oder
c) nicht reagieren, und abwarten, ob der Kindsvater Klage erhebt.
Du hast überhaupt keine Ahnung was da alles gelaufen ist. Also bitte urteile nicht !!!! Für mich ist das auch kein Spaß und alles Andere als LUSTIG !!! Hast schon mal drüber nach gedacht, daß mir daß als Mutter auch weh tun könnte ???
Also bitte urteile nicht !
Das dürfte bei dem Szenario wohl kaum gelingen.
Für mich ist das auch kein Spaß und alles Andere als LUSTIG
Das behauptet auch niemand. Nur - wenn Du Müll (und genau das war es) einfach vor unbeteiligten Dritten vor der Türe ablädst, dann darfst Du Dich auch nicht wundern, dass das nicht ohne Folgen bleibt.
Schreib dem Anwalt doch, dass wenn er eindeutig beweisen kann, dass du es warst und es deine Sachen sind, du die Kosten übernimmst. (Währe ja denn genau so, wenn es vor Gericht eindeutig bewiesen währe) und solange es nicht bewiesen ist, du nichts Zahlst, da du es nicht warst und nicht deins ist.
Das kann der Vater und Rechtsanwalt sicher beweisen, dass du die Sachen da abgestellt hast. Die Pflicht zum abholen hat er bestimmt mit einem Urteil oder einem Gesetz belegen können. ( beides Ironie )
Das sind bloße, nicht nachweisbare, Behauptungen des Rechtsanwalts, der sich doch selbst ziemlich dämlich vorkommen muss oder es einfach ist.
Auf welcher Grundlage sollst du den Anwalt denn bezahlen? Sowas lächerliches! Er soll dich in Ruhe lassen oder du zeigst ihn wegen versuchten Betrug nach § 263 StGB an.
Leseproblem? Sie hat doch zugegeben, den Müll dort abgeladen zu haben.
Wie genau bastelt sich dein juristisch nicht gerade bewandertes Gehirn jetzt den Betrug zusammen?
stopp AalFred2... nicht er hat ein Leseproblem... ich habe nicht von MÜLL gesprochen !!! Es sind IHRE Sachen !!!!
So Unrecht hat er nicht !!! Ich habe heute mit Amtsgericht telefoniert, da mit hier die Antworten nicht weitergeholfen haben!!!1
Offensichtlich hast du beim Amtsgericht etwas falsch verstanden. Nachdem sie gesagt hat, sie will es nicht mehr, ist es eben Müll. Zudem erhält man zuverlässige Rechtsberatung beim Anwalt und nicht beim Amtsgericht.
ich fragte nur nach der RECHTSLAGE !!!!!
Schrecklich solche Geschichten. Anscheinend ist keiner in dieser Geschichte ein "vernünftiger Mensch". Es war sicher ungeschickt, ohne Klingeln, ohne Absprache Müllsäcke vor ein "fremdes Haus" zu stellen.
Andererseits war das nicht irgendein Fremder. Vermutlich liegt Sorgerecht und Unterhaltspflicht bei diesem Erzeuger-Vater, daher muß er sich mit zuständig fühlen.
Es ist sehr schwer zu sagen, wie ein Richter entscheiden würde. Anständigkeitshalber müßte die Verursacherin = Tochter zahlen.
Da hier aber so verhärtete Leute aktiv sind, wäre wohl der sicherste Weg, das Zeug nun zum Schuttplatz zu fahren. Wenn der Erzeuger sofort zum Anwalt ging anstatt eine einzige Nachricht an Dich zu geben, könnte man die Anwaltskosten ablehnen mit der Begründung "ungerechtfertigte Kosten-Eskalierung".
Bitte urteile nicht mit "vernüftiger Mensch" wenn DU keine Ahnung hast was da gelaufen ist... !!!! Schrecklich ist sowas ... auch und vor ALLEM für mich !!! Für mich ist das kein Spaß!! Ich habe alles versucht ... leider erfolglos !!! Für mich als Mutter tut sowas verdammt weh... aber ich kann sie nicht ändern bzw. habe keinen Einfluß mehr. Manchmal denke ich in einem schlechten Film mitzuwirken !!!!
Die Fragestellerin hat alles probiert, doch die Tochter wollte nicht. Sie hat ihrer Tochter mehrmals angeboten ihre Sachen abzuholen. Da die Tochter nicht alles mitnehmen wollte, lagerte die Mutter die Sachen vor dem Haus der Tochter und des Vaters ab.
So kann auch keiner behaupten die Mutter hätte Sachen ihrer Tochter unterschlagen. Die Mutter muss doch nicht den ganzen Schund ihrer Tochter aufheben und für die Entsorgung zahlen, nur weil die Tochter nicht mehr an ihren Sachen interessiert ist!
ungerechtfertigte Kosten-Eskalierung
Bitte was?!
Da die Tochter nicht alles mitnehmen wollte, lagerte die Mutter die Sachen vor dem Haus der Tochter und des Vaters ab.
Und genau das ist ein Gesetzesverstoß.
Die Mutter muss doch nicht den ganzen Schund ihrer Tochter aufheben und für die Entsorgung zahlen, nur weil die Tochter nicht mehr an ihren Sachen interessiert ist!
Doch. Genau das muss sie. Allenfalls kann sie die Tochter für die Kosten in Regress nehmen, aber auf zivilrechtlichem Wege. Den ganzen Müll irgendwo abzulagern ist jedenfalls illegal.
Ich weise den Kommentar von "MoralRichter" zurück und bleibe beim Gesagten. Juristisch knifflige Dinge darf man nicht mit dickem Bauchgefühl beurteilen.