EWE Abrechnung-Rückzahlung Harz 4 Empfänger
Hallo, ich bekam gestern Post von der EWE... Erst dachte ich,boa,1300,- soll ich nun noch nachzahlen,kann ich nicht... Dann habe ich es mir weiter durchgelesen und war sehr erfreut das vor dem Betrag Guthaben stand... Nun zur eigentlichen Frage. Ich beziehe Leistungen von der Gemeinde,muss ich das Geld nun an die Gemeinde auszahlen? Es ist ja auch nun mal so das die Gemeinde nur den Heizkostenbetrag von monatlich ca 60,- übernimmt,ich aber monatlich 250,- zahle. Dies liegt daran das meine Vormieterin so viel Nachzahlen musste,deshalb wurde ich so hoch eingestuft. Meine neue Einstufung liegt bei 130,-,ist für mich ja schon positiv denn so habe ich über 100,- im Monat mehr :) Bin gespannt auf eure Antworten.
LG
4 Antworten
Hy LadyLou123. Nein das Geld brauchst du nicht angeben.as Amt bezahlt ja NUR die Heizung.Strom ist im Betrag eingeschlossen den Du bekommst. Mir geht es ähnlich.Muss 56,00 Euro Abschlag zahlen aber ich verbrauche nur 1200 KWh an Strom.Aber in der vorherigen Wohnung.Hier schreibt mir das RWE ich hätte im letzten Jahr 2357,0 Kwh verbraucht und soll / muss 672,70 Euro zahlen.Ich koche nicht habe überall Energiesparlampen drin schau nur Fernsehen und dann den PC.Ach ja und 2 mal am Tag die Kaffemaschiene.Deswegen suche ich einen neuen Anbieter. Ich vermute aber das da irgendwas an meinem Zähler mit dran hängt denn der Verbrauch ist mir zu hoch.Komme aber nicht ran da er im nebenhaus ist.
Also freue Dich über den Geldsegen.
Ich hätte es vllt vorher schreiben sollen,ich habe Nachtspeicheröfen,zahle also kein Gas sondern nur Strom,den ich ja sowieso selber zahle,und Nachtstrom für die Heizung. Von den Kosten für die Heizung übernimmt das Amt nur 60,-,den Rest zahle ich von meinen Leistungen.
In deiner Abrechnung ist die Auflistung, für welchen Teil (also Heizkosten) du welchen Betrag erstattet bekommst. Diesen musst du natürlich dem Amt erstatten, weil das Amt dir das ja bezahlt hat.
Wie schon oben gesagt,das Amt hat nur 60,- übernommen,ich habe aber 250,- bezahlt... Demnach habe ich das ja bezahlt,oder? Und nein,leider steht nur drauf das ich 1300,- zurück bekomme,es steht nicht dabei ob für Nachtstrom oder Strom.
ja musst du, tust du es nicht und unterschlägst du es, ist es betrug und sozialbetrug
dafür wirst du dann verurteilt
es ist nicht dein geld
du hast darauf keinerlei anspruch
außer es ist strom, das raff ich grad nicht, aber bei wasser und heizung hast du keinen anspruch auf die rückzahlung
wenn du keine expliziten leistungen für den strom bekommen hast, sondern es aus deinem satz bezahlt hast, wäre es tatsächlich deine nachzahlung
es könnte aber als zufluss gewertet werden für den monat dann
du hast es ja einbezahlt also überhöt für deine verhältnisse es gehört dir würde aber keinen wind über die sache machen ^^
Naja,die Gemeinde will natürlich die Abrechnung sehen.
Wieso ist es denn nicht mein Geld? Ich habe das von meinem Geld gezahlt also ist es doch mein Geld?! Ich habe hier Nachtspeicheröfen,heißt ich zahle Nachtstrom für die Heizung und normalen Strom... Leider steht auf der Abrechnung nur das ich den Betrag zurück bekomme...