Euro Parking Collection plc & contracturm - Zahlungsaufforderung wegen angeblich nicht gezahlten Mautgebühren?
Mein Vater hat im Jahr 2017 Urlaub in Rumänien gemacht und musste für die Benutzung einer Autobahnstrecke in Ungarn eine E-Vignette kaufen, dies hat er in der Stadt Nadlac gemacht. Einige Monate nachdem er aus dem Urlaub zurückgekehrt ist, kam ein Brief mit einer Zahlungsaufforderung in höhe von 87,08 €, darunter NÚSZ Bußgeldbetrag 51,45€ und eine EPC administrative Gebühr(en) in höhe von 35,63 €.
Mein Vater kann die Quittung nicht mehr finden.
Diese Frage hatte ich letztes Jahr bereits gestellt, und die meisten sagten das wir diese Zahlungsaufforderung einfach ignorieren sollen.
Gestern kam ein weiterer Brief an, diesmal von "contractum - international debt collection", der Brief kommt direkt aus London und ist in Deutsch verfasst. Er ist nicht unterschrieben, dort steht einfach nur "Mit freundlichen Grüßen - contractum".
Sollte mein Vater den Brief ignorieren oder nicht? Er hat noch vor öfters nach Rumänien zu fahren und muss dafür die gleiche Strecke nehmen.
Ich habe den Brief anonymisiert hochgeladen:
3 Antworten
Einfach ignorieren ist eher schlecht... Nur die Augen zu schließen hilft selten.
Ist er im ADAC? Dann nutzt die kostenlose juristische Erstberatung da!
Ansonsten meine ich mich recht sicher zu erinnern, dass solche Bußgelder nicht über Geldeintreiber-Firmen in Europa eingetrieben werden dürfen, sondern die betreffende Behörde selbst fordern muss - möglicherweise auch über Amtshilfe eines deutschen Amts. Dies nur so am Rande als Argumentationsstütze...
Aber wenn es jetzt bloß (ärgerliche) 60€ sind solltet ihr euch überlegen die evtl einfach zu begleichen, um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen...
T3Fahrer
Solche Briefe aus Ländern der EU sollte man nicht einfach ignorieren.
Wie die Rechtshilfe zu Verkehrsvergehen in der EU stattfindet, weiß ich nicht genau.
Wenn dein Vater eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrecht hat, sollte er sich bei seinem Versicherer darüber mal informieren und fragen was dieser ihm rät. Solche Auskünfte belasten oft den Rechtsschutzvertrag nicht.
Oder wenn ein Autoschutzbrief besteht, beim Autoclub anrufen.
Diese Frage hatte ich letztes Jahr bereits gestellt, und die meisten sagten das wir diese Zahlungsaufforderung einfach ignorieren sollen.
Diese Antworten sind natürlich völliger Quatsch gewesen.
Hast du noch nicht gemerkt, dass hier im Forum eine Menge Leute antworten, die meist gar keine Ahnung haben?
Selbst, wenn er die Zahlungsquittung nicht mehr hat. Die Vignette muss ja am Auto angebracht werden normalerweise macht man die nicht sofort ab.
Also Foto machen und hinschicken.