Post vom Hauptzollamt wegen Leistungsbetrug, Strafe?
Guten Morgen zusammen,
es geht um Folgendes:
Versuche mich kurz zu fassen. ich habe 2016 ALG II bezogen. Im Juni 2016 habe ich eine neue Stelle angefangen. Den neuen Arbeitsvertrag habe ich dann auch beim Amt in den Briefkastem geworfen zu Beginn der Tätigkeit. Angeblich nie angekommen. Ich hab bis September also noch Leistungen vom Amt bekommen. Insgesamt 3000€ zu viel.
ich bekam darüber ein Strafgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit und zahle bis heute das Geld zurück.
Gestern bekomme ich einen Brief von Hauptzollamt, die laden mich vor wegen Leistungsbetrug.
ich habe total Angst, dass ich jetzt in den Knast muss.
ich weiß nicht was ich tun soll. Klar, zur Vorladung gehen. Aber ich Zahl das doch schon zurück 😢 und das Verwarnungsgeld hab ich auch gezahlt...
6 Antworten
Du hast also nicht gemerkt, das Du in den Monaten Juni, Juli, August und September noch Geld von der ARGE überwiesen bekommen hast?
Die Ordnungswidrigkeit wegen Pflichtverletzung hast Du erledigt, richtig, aber nun geht es um ein Strafverfahren, das sind zwei Paar Schuhe. Eine Rückzahlung schützt nicht vor einer Strafe.
Wenn Du ehrlich zu dir bist hast Du anscheinend das Geld stillschweigend in die Tasche gesteckt und gehofft das merkt keiner.
Suche dir einen Anwalt. Als Beschuldigter brauchst Du weder bei der Polizei noch beim Zollamt eine Aussage zu machen.
Ich gehe erstmal davon aus, dass du ein Bußgeld und keine OWi vom JC (Jobcenter) bekommen hast. Da du deiner Mitteilungspflicht nach SGB II nicht nachgekommen bist, stellt es einmal eine Straftat nach §263 Betrug da. Zudem kommt noch eine OWi nach wegen der Mitteilungspflichtverletzung. Das alles hat aber mit dem Bußgeld des JC nichts zu tuen und kann daher belangt werden. Du müsstest den Sachverhalt noch bisschen genauer beschreiben. Denn normalerweise müsste der Zoll die Strafsache an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Da du nur von einer OWi redest, wurde das Strafverfahren vermutlich eingestellt und der Zoll ahndet nur noch die OWi.
Du solltest auf jeden Fall!!! beim Zoll erscheinen und eine Aussage machen. Das zählt zu den mildernden Tatbeständen und das Bußgeld kann herab gesetzt werden. Wenn du Beweismittel vorbringen kannst, die beweisen, dass du den Antrag beim JC abgegeben hast oder sonstige Beweise, dass sie wussten, dass du arbeitest, dann bring sie mit.
Ins Gefängnis kommst du nur, wenn du die Strafe nicht bezahlst (Erzwingungshaft). Ansonsten kommt ein Bußgeld auf dich zu. Über die Höhe möchte ich mal nichts schreiben, da es Ermessenssache ist.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da du ja Nachweislich diesen Leistungsbetrug begangen hast, aber es wohl dein erstes Vergehen in solch einer Sache ist, denke ich mal,. das du mit einer geldstrafe davon kommen wirst.
Wenn du natürlich schon öffters mit dem Gesetzt in Konflikt gekommen bist, dann kann es sein, das du dafür sogar dann in das Gefängnis must.
Lege den Sachverhalt da.
Das du die Leistungen schon zurückzahlst und die zusätzliche Buße hat mit dem Strafverfahren nichts zu tun.
DU hättest besser sofort dich beim Amt melden müssen, als du gemerkt hast, das die dir immer noch das ALG überweisen. Stattdessen hast du es ausgegeben. Das ist der Tatbestand des Betruges.
Spätestens als die erste unberechtigte Zahlung kam, hättest du dich noch mal ans Jobcenter wenden müssen. Da es aber sogar drei Zahlungen waren, kann man dir natürlich Betrug vorwerfen.
Möglicherweise ist die Kopie vom Arbeitsvertrag ja verloren gegangen oder konnte nicht richtig zugeordnet werden. Du wirst schwer bis gar nicht nachweisen können, dass du sie überhaupt eingeworfen hast.
Bzgl. der Höhe des Strafmaßen kenne ich mich nicht aus, aber eine Geldstrafe kommt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.
Man kann wegen ein- und desselben Delikts nicht zweimal bestraft werden. Das ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz.
Ich kenne mich in der von dir geschilderten Rechtsmaterie nicht aus, würde mich jedoch wundern, wenn ein mit einem Strafgeld abgeschlossenes Verfahren wieder aufgerollt wird.
Geht aus dem Anschreiben hervor, dass es um den vorgeworfenen Leistungsbetrug vom Juni bis September 2016 geht?