Lenkererhebung / Lenkerauskunft in Österreich - muss man wissen wer vor 2 Monaten genau gefahren ist?
Ende Dezember kam ein Brief aus Österreich, der forderte, dass angegeben wird, wer unser Auto Anfang November zur bestimmten Uhrzeit und am bestimmten Ort gefahren hat.
Da wir innerhalb von 3 Tagen zwei Mal durch Österreich gefahren sind und mein Vater und ich uns bei der Durchreise mehrmals abgewechselt haben und das Datum 2 Monate her war, wussten wir nicht mehr wer an dem Streckenstück wirklich gefahren ist. Ich erstellte hier also eine Frage und entschied mich zu antworten (elektronisch über deren Seite), dass definitiv entweder ich oder mein Vater (namentlich genannt) gefahren ist, aber wir nicht mehr genau wissen wer von uns beiden, mit der Frage, worum es denn ginge. s. Frage: https://www.gutefrage.net/frage/fahrzeughalter-erhaelt-brief-zur-ermittlung-des-fahrers---ohne-ursache-und-foto---legitim
2 Wochen später kam dann ein Schreiben (Strafverfügung), in dem nicht zu erkennen war, ob meine Antwort überhaupt gelesen wurde. 120€ Strafe wurden angehängt, weil die Lenkerauskunft "nicht erteilt" wurde.
Da ich nun nicht wusste, ob meine Antwort ignoriert wurde, schickte ich also einen Einspruch hierzu per Brief, mit Kopie meiner elektronischen Antwort, sowie einen weiterführenden Einspruch, in dem ich erkläre, wieso wir es nicht mehr wissen und, dass es auch sehr wahrscheinlich keine Rolle spielt wer von uns beiden genau gefahren ist, da wir im selben Haushalt leben und somit jegliche finanzielle Strafe gerne an beide gerichtet werden kann.
1 Woche später kam dann wieder ein Schreiben (Straferkenntnis), immernoch 120€ Strafe (+12€ Verwaltungsgebühr). Erst jetzt wird mein Schreiben zitiert und darauf relativ geantwortet. Es bleibe dabei, dass die Lenkerauskunft nicht erteilt worden wäre, des Weiteren sei es jetzt auch schon egal, wer tatsächlich gefahren ist. Zumindest durfte ich auch endlich erfahren worum es geht: Geschwindigkeitsübertretung von 31 km/h außerorts. Auf das Schreiben könne ich wohl innerhalb von 4 Wochen eine Beschwerde einlegen, werde ich aber aufgrund wachsender Strafe (nenne man es Verwaltungsgebühren oder sonst wie) und Aussichtslosigkeit selbsverständlich nicht tun.
- Gibt es noch irgendeine Möglichkeit gegen diese Strafe anzutreten? Kann jemand erfahrungsgemäß abschätzen wie hoch die Verteidigungswahrscheinlichkeit durch einen Anwalt wäre?
- Wenn ich die 132€ jetzt zahlen würde, wäre die Sache dann fertig, oder kommt dann noch zusätzlich eine Strafe für die 31km/h-Übertretung?
1 Antwort
Die Lenkererhebung wird nur dann angewandt, wenn anonyme Straftilgung auf Grund der Schwere des Verstoßes nicht mehr möglich ist. Von daher ist die Antwort: „Ich oder mein Vater“ auf keinen Fall anzuwenden. Wenn es für euch sowieso egal ist, wäre vermutlich die Angabe eines Fahrers besser gewesen. Punkte werden nicht erteilt.
In Österreich MUSST du immer wissen, wer gefahren ist. Das wird verlangt. Angaben wie „Keine Ahnung“ oder „könnte der und der gewesen sein.“ sind unbedingt zu vermeiden, da sie als Nichterteilung der Auskunft gewertet werden. Wie in deinem Fall.
Beschwerde kannst du einlegen. Eine härtere Strafe gibt es nicht. Allerdings werden nochmal 20% der Strafe auf den Verwaltungsakt erhoben. Also nochmal 12€. Wenn es dir das wert ist, könntest du es zumindest versuchen. Teurer wird es mit einer Beschwerde nicht. Ich weiß aber leider nicht, mit was du argumentieren willst, da Fahrer auch ohne Delikt IMMER benannt werden müssen können. Und das kannst du eben nicht.
Die Straferkennung „Lenkererhebung nicht erteilt“ ist leider ein eigenständiges Verfahren. Die Strafe für die Geschwindigkeitsüberschreitung wird leider extra verhandelt.
Beim nächsten Mal lieber angeben, dass Du gefahren bist. Das ist ja noch kein Schuldeingeständnis. Dann bekommst du eine Strafverfügung und kannst die bezahlen.
Die abgegebene Antwort gilt als Empfehlung und stellt keine Rechtsberatung dar.
Vielen Dank für den sehr schlüssigen Beitrag.
Wir haben uns auch schon entschieden, den Betrag zu bezahlen, weil wir auch der Meinung sind, dass da mit weiteren Argumenten nichts bringt.