Lenkererhebung / Lenkerauskunft in Österreich - muss man wissen wer vor 2 Monaten genau gefahren ist?

1 Antwort

Die Lenkererhebung wird nur dann angewandt, wenn anonyme Straftilgung auf Grund der Schwere des Verstoßes nicht mehr möglich ist. Von daher ist die Antwort: „Ich oder mein Vater“ auf keinen Fall anzuwenden. Wenn es für euch sowieso egal ist, wäre vermutlich die Angabe eines Fahrers besser gewesen. Punkte werden nicht erteilt.

In Österreich MUSST du immer wissen, wer gefahren ist. Das wird verlangt. Angaben wie „Keine Ahnung“ oder „könnte der und der gewesen sein.“ sind unbedingt zu vermeiden, da sie als Nichterteilung der Auskunft gewertet werden. Wie in deinem Fall.

Beschwerde kannst du einlegen. Eine härtere Strafe gibt es nicht. Allerdings werden nochmal 20% der Strafe auf den Verwaltungsakt erhoben. Also nochmal 12€. Wenn es dir das wert ist, könntest du es zumindest versuchen. Teurer wird es mit einer Beschwerde nicht. Ich weiß aber leider nicht, mit was du argumentieren willst, da Fahrer auch ohne Delikt IMMER benannt werden müssen können. Und das kannst du eben nicht.

Die Straferkennung „Lenkererhebung nicht erteilt“ ist leider ein eigenständiges Verfahren. Die Strafe für die Geschwindigkeitsüberschreitung wird leider extra verhandelt.

Beim nächsten Mal lieber angeben, dass Du gefahren bist. Das ist ja noch kein Schuldeingeständnis. Dann bekommst du eine Strafverfügung und kannst die bezahlen.

Die abgegebene Antwort gilt als Empfehlung und stellt keine Rechtsberatung dar.

peter901 
Beitragsersteller
 28.02.2018, 11:21

Vielen Dank für den sehr schlüssigen Beitrag.

Wir haben uns auch schon entschieden, den Betrag zu bezahlen, weil wir auch der Meinung sind, dass da mit weiteren Argumenten nichts bringt.