erwerbsminderungsrente und teilhabe am arbeitsleben
Hi leute ich habe vor ca 2 wochen meinen antrag auf teilhabe am arbeitsleben gestellt bei der rentenversucherung nun muss ich an montag meinen antrag auf erwerbsminderungsrente stellen bei der geneinde ich hab gelesen das die Rentenversicherung nur die teilhabe genenigt wenn man die erwerbsminderungsrente bekommt was soll ich nun machen das sich der Antrag auf teilhabe am arbeitaleben und meine rente nicht überschneiden so das ich rente und die teilhabe am arbeitsleben genehmigt bekomme
6 Antworten
Hallo Ralphinius,
in Ihrer Beschreibung vom 19.7.2014-15:16 Uhr haben Sie leider nicht davon berichtet, daß es bei Ihrem Vorhaben betreffs "teilhabe am Arbeitsleben" um die Abwicklung in einer Werkstatt für behinderte Menschen geht!
Wird die Maßnahme "Teilhabe am Arbeitsleben" in einer Werkstatt für behinderte Menschen absolviert, so gelten hier teils gravierende Abweichungen gegenüber einer Abwicklung am freien Arbeitsmarkt!
Wie Sie aus der Broschüre der DRV unter folgendem Link auf Seite 14 entnehmen können, wird hierzu unter anderem der Bezug einer Erwerbsminderungsrente vorausgesetzt!
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232586/publicationFile/56277/rehaundrenteschwerbehindertemenschen.pdf
Auszug:
Versicherungsrechtliche Voraussetzung für eine Rehabilitation ist, dass Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten!
Fazit:
Unter diesem Gesichtspunkt ergibt sich zwangsläufig eine völlig andere Betrachtungsweise Ihres Anliegens und es wird nachvollziehbar, warum Ihnen die DRV die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente auferlegt!
Zögern Sie auf keinen Fall und lassen Sie sich von Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt in Wohnortnähe gründlichst beraten!
Sichern Sie sich durch diese persönliche Beratung einen persönlichen Kontakt zu Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrer DRV-Rentenanstalt, denn dies kann Ihnen viele umständliche und zeitraubende Rückfragen ersparen!
Sie haben ein gesetzlich verbrieftes Recht auf umfassende Beratung!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Sie haben ein gesetzlich verbrieftes recht auf umfassende Beratung.
Bei mir wurde Beratung abgelehnt, weil es kein Reha Berater gibt und ich in eine andere Stadt fahren müsste.
wo steht das mit dem verbrieften Recht? Und wenn es steht wie lange darf es dauern bis man einen Termin bekommt. Die können ja sagen dass man einen Termin erst in einem halben Jahr bekommt oder Jahr oder noch später. Dann vergeht einem die Lust für den Termin, auch wenn man ein Recht hat.
wie ist das nun mit dem übergangsgeld von arbeitsamt wird die rente mit verrechnet auch bei voller Erwerbsminderung?<
Antwort:
Selbstverständlich verrechnen die verschiedenen Sozialversicherungsträger zuviel erstattete Leistungen untereinander und es kommt in der Regel nur die verbleibende Differenz zur Auszahlung!
Aus den genannten Gründen sind Sie weiterhin sehr gut beraten, wenn Sie zu Ihren zuständigen Sachbearbeiteren bei den verschiedenen Sozialversicherungsträgern einen engen, persönlichen Kontakt halten!
Auf der so geschaffenen, zwischenmenschlichen Ebene lassen sich viele Dinge Erfahrungsgemäß schneller und effektiver erledigen und klären als nur stur auf dem Dienstweg!
Dies soll aber auch heißen, daß Sie von jedem Vorgang und von jedem Gespräch Aufzeichnungen mit schriftlicher Bestätigung sicherstellen müßen, denn mündliche Nebenabreden sind wertlos!
Die weiteren Details kann Ihnen hier niemand verläßlich vermitteln, denn das können nur Ihre zuständigen Sachbearbeiter an Hand Ihrer Aktenlage!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Und wie ist das mit der krankenkasse und anderen pflichtversicherungen wird das vom arbeitsamt ubernommen auch bei voller ewerbsminderungsrente
Und wie ist das mit den pflichtversicherungen werden die aucg übernommen bei voller erwerbsminderungsrente
wie ist das mit der krankenkasse und anderen pflichtversicherungen wird das vom arbeitsamt ubernommen auch bei voller ewerbsminderungsrente<
Antwort:
Wer Erwerbsminderungsrente von der DRV bezieht, der muß in der Regel seinen Anteil betreffs Krankenversicherung und Pflegeversicherung leisten!
Der exakte Anteil wird in der Regel von der DRV ermittelt und von der Erwerbsminderungsrente in Abzug gebracht!
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232646/publicationFile/54499/rentnerundihre_krankenversicherung.pdf
Wie das in Ihrem speziellen Einzelfall gehandhabt wird, das sollten Sie mit Ihrem zutsändigen Sozialversicherungsträger verbindlich klären, denn nur dieser hat Einblick in Ihre Akten!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Ich habe im merkblatt 12 zur teilhabe am arbeitsleben gelesen das die pflichtversicherungen vom amt ubernommen werden wie ist das mir da ich rente bekomme
Ich habe im merkblatt 12 zur teilhabe am arbeitsleben gelesen das die pflichtversicherungen vom amt ubernommen werden wie ist das mir da ich rente bekomme<
Antwort:
Wie Ihnen bereits mitgeteilt, sollten Sie diese Dinge unbedingt direkt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter klären!
Ich hatte Ihnen hierzu folgendes geschrieben:
Wie das in Ihrem speziellen Einzelfall gehandhabt wird, das sollten Sie mit Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger verbindlich klären, denn nur dieser hat Einblick in Ihre Akten!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Hallo Ralphinius,
Sie schreiben:
erwerbsminderungsrente und teilhabe am arbeitsleben<
Antwort:
Beide Dinge zusammen und zur selben Zeit, das kann in der Praxis nicht funktionieren!
Entweder Sie halten Ihren Antrag auf teilhabe am Arbeitsleben aufrecht und ziehen Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente wieder zurück, oder aber Sie ziehen den Antrag auf teilhabe am Arbeitsleben zurück und halten Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente aufrecht!
So wie es aussieht, liegt Ihnen mehr an der Teilhabe am Arbeitsleben und dann sollten Sie sich auf dieses Vorhaben voll konzentrieren!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
"Entweder Sie halten Ihren Antrag auf teilhabe am Arbeitsleben aufrecht und ziehen Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente wieder zurück, oder aber Sie ziehen den Antrag auf teilhabe am Arbeitsleben zurück und halten Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente aufrecht!"
Das ist falsch. Der Fragesteller braucht überhaupt nichts zurückziehen.
Wenn er LTA beantragt und es geht durch, dann bekommt er Übergangsgeld und die Rente fällt weg.
Ist das so schwer zu verstehen Konrad Huber?
Hallo "kinematiker!"
Sachliche- und hilfreiche Kommentare
sind das Salz in der Suppe von GF!
Aber:
Besserwisserei und persönliche Denunzierung
sind jedoch fehl am Platz!
Auch für Sie gelten die GF-Richtlinien!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
_______________________________________________
Auszug:
https://www.gutefrage.net/policy
Beleidigungen & Nutzervorführung
Damit sich in unserer Community jeder wohlfühlen kann, sind Beleidigungen sowie gegenseitiges Vorführen / lächerlich machen nicht erlaubt (egal, ob öffentlich oder bspw. per Privatnachricht). Dazu zählen unter anderem:
Unterstellungen
Anschuldigungen (bspw. “Nutzer xy ist ein Troll”)
Das “Verfolgen” einzelner Nutzer & deren Beiträgen in negativer Absicht (zum Beispiel mit der Absicht, den Nutzer bloßzustellen)
Aber dann fällt die Erwerbsminderungsrente weg.
Ich wurde von der rentenversicherung dazu aufgefordert den antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen
Dann wurde vermutlich im Reha-Entlassungsbericht eine längere Erwerbsminderung festgestellt.
Am besten eine Kopie des kompletten Reha-Entlassungsberichts besorgen, z.B. vom Hausarzt, der Rehaklinik oder der DRV. Dann weiß man mehr.
Ja bis 2016 aber ich wollte trozdem eine teilhabe am arbeitsleben in einer wfbm noch beantragen dies tat ich vor 2 wochen nun muss ich aber montag trozdem die Erwerbsminderungsrente stellen wie wird da wohl rauslaufenbman kann ja auch in einer wfbm teilhabe am arbeirmtsleben machen und rente beziehen so hat das auch ein freund
Den antrag auf erwerbsminderung kann ich doch nicht zurückziehen denn die Rentenversicherung hat mich ja extra dashalb angeschrieben
Ich wurde von der rentenversicherung dazu aufgefordert den antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen<
Antwort:
Dann geht die medizinische Abteilung der DRV ggf. davon aus, daß auf der Basis Ihrer medizinischen Nachweise eine kostenpflichtige Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgversprechend ist!
Da jeder Einzelfall anders ist und der Teufel im Detail steckt, sollten Sie in jedem Fall Ihren Rechtsbeistand konsultieren und sich gründlich beraten lassen, wie in Ihrem Fall verfahren werden soll!
Zum Beispiel beim VDK:
google>>
vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Ergänzung von Konrad betreffs Werkstätten für schwerbehinderte Menschen!
Werden Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt für behinderte Menschen absolviert, so gibt es hier diverse Abweichungen zu Maßnahmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt:
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232586/publicationFile/56277/reha_und_rente_schwerbehinderte_menschen.pdf
Auszug aus der DRV-Broschüre ab Seite 6:
Beiträge für Ihre Vorsorge
Schwerbehinderte Menschen können manchmal nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein.
Hier bieten Werkstätten für behinderte Menschen, Anstalten oder Heime angemessene Bildungs oder Beschäftigungsmöglichkeiten.
80 Prozent der Bezugsgröße 2014 = 2212 Euro monatlich; 80 Prozent der Bezugs größe Ost 2014 =1876 Euro monatlich.
Auf die Erwerbstätigkeit in einer gesetzlich anerkannten Werkstatt werden Sie vorbereitet:
Im Eingangsverfahren haben Sie für einen Zeitraum von vier Wochen bis zu drei Monaten die Möglichkeit, Ihre Eignung für verschiedene Berufsfelder zu erproben.
Anschließend durchlaufen Sie für längstens zwei Jahre eine Berufsausbildung im Berufsbildungsbereich der Werkstatt.
Die gesamte Zeit gilt als berufliche Rehabilitation.
Die Kosten übernimmt Ihr Rentenversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit, manchmal auch der Sozialhilfeträger.
Übernimmt Ihr Rentenversicherungsträger die Kosten, zahlt er Ihnen ein Übergangsgeld, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Von Anfang an sind Sie rentenversicherungspflichtig auf der Basis von mindestens 80 Prozent der Bezugsgröße oder – in den neuen Bundesländern – der Bezugsgröße Ost (siehe auch Tabelle Seite 8/9).
Bitte beachten Sie:
Berufsfördernde Leistungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen erhalten Sie nur, wenn Sie die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ihr Rentenversicherungsträger berät Sie hierzu gern.
Beschäftigung in einer Werkstatt
An die Ausbildungszeit schließt sich in der Regel eine Beschäftigung im Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen an. Normalerweise erhalten Sie dafür nur einen geringen Verdienst.
Trotzdem besteht für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten versicherung.
Grundlage für den Rentenversicherungsbeitrag ist ein gesetzlich festgelegtes pauschales Entgelt. Es beträgt 80 Prozent der Bezugsgröße oder der Bezugsgröße Ost (siehe Tabelle Seite 8/9). Der Pauschalbetrag gilt auch dann, wenn Sie im Anschluss an eine Beschäftigung in einer Werkstatt eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt ausüben. Das sind rechtlich und wirt schaftlich selbständige Unternehmen zur Beschäftigung behinderter Menschen.
Sie dienen als Brücke zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt.
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Im Regelfall zahlt der Träger der Einrichtung den Rentenversicherungsbeitrag.
Ist Ihr tatsächlicher Arbeitsverdienst höher als 20 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (Geringverdienergrenze für behinderte Menschen) oder sind Sie in einem Integrationsprojekt beschäftigt, übernimmt der Träger der Einrichtung für den tatsächlich erzielten Arbeitsverdienst nur den halben Renten versicherungsbeitrag. Für den Differenzbetrag zwischen tatsächlichem Arbeitsverdienst und 80 Prozent der Bezugsgröße zahlt der Träger der Einrichtung den vollen Beitrag.
Ist Ihr tatsächlicher Arbeitsverdienst höher als 80 Prozent der Bezugsgröße (siehe folgende Tabelle), tragen Sie und die Einrichtung den Rentenversicherungsbeitrag jeweils zur Hälfte – wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch.
Grundlage der Berechnung ist Ihr tatsächlicher Bruttoarbeitsverdienst.
Fazit, siehe die o.a. Broschüre Seite 14:
Versicherungsrechtliche Voraussetzung für eine Rehabilitation ist, dass Sie eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können oder
dass Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten oder
Sie als hinterbliebener Ehe oder Lebenspartner eine große Witwen oder Witwerrente wegen Erwerbsminderung erhalten.
Wie Sie sehen, sind die Umstände und Zusammenhänge sehr komplex und zur Vermeidung von Nachteilen sollten Sie die Beratungsmöglichkeiten bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt in Wohnortnähe unbedingt in vollem Umfang und von Anfang an in Anspruch nehmen!
Vereinbaren Sie am Besten mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei der DRV-Rentenanstalt einen Beratungstermin und sichern Sie sich auf diese Art und Weise für künftige Rückfragen einen kompetenten Ansprechpartner!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Ich wurde von der rentenversicherung dazu aufgefordert den antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen<
Antwort:
Sie haben aber leider nicht von Anfang an darauf hingewiesen, daß es bei Ihrem Gesamtanliegen um Maßnahmen in einer Werkstatt für behinderte Menschen geht, denn dann gelten vollkommen andere Richtlinien und Kriterien, wie wenn es um eine Maßnahme am freien Arbeitsmarkt geht!
Es ist in der Tat so, daß Sie für eine Maßnahme betreffs "Teilhabe am Arbeitsleben" in einer Werkstatt für behinderte Menschen (von wenigen Ausnahmen abgesehen) eine volle Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen müßen, siehe hierzu Seite 14 in der folgenden Broschüre der DRV:
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232586/publicationFile/56277/rehaundrenteschwerbehindertemenschen.pdf
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Hallo Ralphinius,
mach das, was Du machen musst. Bei der Erwerbsminderungsrente wird oft entweder geschaut, ob 1.) eine "Teilhabe am Arbeitsleben" eine Erwerbsminderungsrente aufheben kann (oder ein Rehaaufenthalt) 2.) (häufiger) der Erstantrag wird abgelehnt 3.) der Antrag wird genehmigt, dann ist es aber eher unwahrscheinlich, das der Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben durchgehen wird. Außer es ist sowieso eine "Bewerbung" für eine WfbM, einige beruflich-medizinische Rehabilitationen.
Ich denke nicht, dass hier jemand etwas schreiben kann. Da hilft wohl nur abwarten... hm...
Ich hatte bereits eine reha und hab eine teilhabe am arbeitsleben in einer wfbm beantragt und montag werd ich sowieso die rente beantragen hab nur bedeken das sich das alles uberschneidet
hallo,
es kann nur eine leistung geben. wenn jetzt die erwerbsminderungsrente genehmigt wurde, dann gibt es keine teilhabe am arbeitslegen. je nachdem welche rente genehmigt wurde, kannst du zu verdienen.
beste grüße
dickie59
Die Aussage ist falsch. LTA kann es natürlich geben. Warum glaubst du dass die DRV Berufsfindungsmassnahme mit mir machte obwohl ich eine volle Erwerbsminderungsrente habe.
Welcher beruf für mich für eine Umschulung in Frage kommt, so sieht es aus.
dazu muss man den Fall im vollen Umfang kennen, wenn eine Verbesserung des Leistungsvermögen einheschätzt wird und aufgrund des Alters dann noch eine berufliche Reha als sinnvoll erachtet wird, bzw. LTA, dann wird es so sein.
Ansonsten habe ich solche Geschenke in meinen 25 Jahren Versichertenvertreter bei der DRV Nord nicht kennengelernt.
Ich bekomme Erwerbsminderungsrente und habe Teilhabe am Arbeitsleben beantragt. wird es bewilligt bekomme ich die T.a.A. in der Höhe wie die Erwerbsminderungsrente.
es wird geprüft, ob die Teilhabe am Arbeitsleben dein Leistungsvermögen steigert oder nicht, wenn nein, wird die DRV nicht neben der Rente noch darin investieren, sondern ablehnen. wenn es erfolgsversprechend ist, das man dir danach die rente entziehen kann, wird man dich hinschicken.
Das kannst du gar nicht verhindern. Über deine Rentenversicherungsnummer läuft das sowieso bei der Rentenversicherung als Kostenträger zusammen. Es wird dir wahrscheinlich noch eine REHA vorher empfohlen, falls diese nicht bereits erfolgt ist.
warum reha? Zum Geld verpulvern meinst du?
Ist mir auch aufgefallen das ich das vergessen habe zu schreiben mein DRV zuständige hat mir heute auch mitgeteilt das das über das arbeitsamt laufen wird wie ist das nun mit dem übergangsgeld von arbeitsamt wird die rente mit verrechnet auch bei voller Erwerbsminderung?