Geht ein Umschulungsantrag und Erwerbsminderungsrentenantrag für Behinderte gleichzeitig?

4 Antworten

Hallo - also wenn du neben dem Rentenantrag einen Antrag auf Umschulung stellst, is der Rentenantrag futsch - der Rententräger geht dann davon aus, dass du dann in der Lage bist, volltags zu arbeiten. Normalerweise ist der Verlauf immer so - erst Reha, wenn man da als arbeitsfähig entlassen wird kommt der Versuch einer Umschulung. Und wenn diese auch scheitert, dann kommt der Antrag auf Rente. Auch wenn du vielleicht mit der Umschulung dann nur stundenweise (also wie bei dir bis zu 6 Stunden) arbeiten willst, geht der Rententräger auf jeden Fall davon aus, das du belastbar bist und dann wird der Rentenantrag abgelehnt. Die warten förmlich nur darauf, dass jemand sowas macht, denn sobald du signalisierst, dass du noch arbeiten kannst, wird der Antrag abgelehnt. Auf jeden Fall würden die dir erstmal raten, in dem neuen Beruf zu arbeiten -also voll. Und wenn das nach einer Zeit nciht geht, dann könntest du einen Antrag auf halbe Rente stellen,aber da mach dich dann auf viele Gutachten gefasst und deren skurillen Beurteilungen und der daraus folgenden Rentenablehnung!! Viel Glück!

Jetzt habe ich mir überlegt, auch einen Antrag auf Teilhabe am Erwerbsleben zu stellen und z.B. eine Umschulung etwa als Bürokaufmann von der Rentenkasse bewilligt zu bekommen?

Ich bin mir da zeimlich sicher, das der Rententräger nicht glichzeitig Rente und eine Umschulung zahlen wird, aber Anträge kann man natürlich gleichzeitig stellen, Sie wissen ja nicht ob der Rentenantrag durchkommt.

Rente wird gezahlt, weil man z.B. nicht mehr Vollzeit arbeiten kann.

Ob eine Umschulung bezahlt wird wenn man nicht Vollzeit arbeiten kan solltest Du den rententräger fragen.

Die Gesundheritsprognose für Dich dürfte auch eher negativ ausfallen; sprich später wirst Du vielleicht weniger als 6 Stunden arbeiten können.

Du kannst aber gerne persönlich beim Rententräger nachfragen.

Da Reha sowieso Vor Rente geht, wird wohl erst die Reha gemacht und dann erst der rentenantrag bearbeitet. 6 Stunden leistungsfähig, da gibts keine Rente für, das ist ja noch ne ganze menge. Mfg

Hallo goldfisch1234,

Sie schreiben:

Geht ein Umschulungsantrag und Erwerbsminderungsrentenantrag für Behinderte gleichzeitig?<

Antwort:

Ihre Fragestellung ist der perfekte Widerspruch in sich!

Warum?

Entweder Sie sind noch über 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche belastbar oder nicht!

Dabei spielt es für die Rentenversicherung keine Rolle, ob Sie eine sogenannte leichte Tätigkeit ausüben oder mehrere Stunden am Tag die Schulbank drücken!

Volle Erwerbsminderungsrente heißt:

Ihre noch vorhandene Restleistungsfähigkeit muß auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken sein!

Das alles müßen Sie aber beweisen!

Und das bereits vor einer Reha-Maßnahme!

Alles andere ist in der Praxis wie ein Fatamorgana!

Und:

Das ist kein Spaziergang!

Siehe Youtube-Hausaufgaben-Erwerbsminderungsrente beantragen!

Leichte Tätigkeiten sind aber laut Rentenversicherung:

Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, Abpacker, Regalbestücker, usw.

Unter diesen Gesichtspunkten sollte wohl klar sein, daß Sie eine klare und unmißverständliche Strategie verfolgen müßen, wenn Sie zu einem Ziel kommen wollen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad