EM Rente und Rente aus der Türkei?
Hallo.
Angenommen jemand bezieht in DE Erwerbsminderungsrente und gleichzeitig in der Türkei eine Altersrente.
A) ist die Rente aus der Türkei in DE Steuerpflichtig? In welcher Form muss man das angeben?
B) Wie lange darf die EMrente beziehende am Stück in der Türkei bleiben?
C) Wird die türkische Rente der EMrente angerechnet?
Vielen Dank
2 Antworten
Bei einer EM-Rente musst du in DEUTSCHLAND zu Nachprüfungen zur Verfügung stehen. Niemand verbietet dir ins Ausland zu reisen. Allerdings bei einer Einladung zu einer ärztlichen Überprüfung werden die Anreisekosten nur ab der deutschen Grenze gezahlt.
Und wenn du in Deutschland lebst, ist die Rente und alle rentenähnlichen Leistungen steuerpflichtig. Das heißt aber noch nicht, dass du auch Steuern zahlen musst. Der grundfreibetrag gilt selbstverständlich auch für Rentner.
Für jemanden, der in Deutschland lebt, sind grundsätzlich erstmal alle weltweiten Einkünfte steuerpflichtig.