Erweitertes Führungszeugnis Krankenpflege?
hallo, ich beginne bald eine ausbildung in der krankenpflegehilfe, dazu wollen die ein erweitertes führungszeugnis haben. soweit so gut. ich habe gelesen das dort auch geldstrafen aufgeführt werden, die unter 90 tagessätzen liegen sowie eingestellte verfahren. ich bekam im letzen jahr eine geldstrafe wegen warenbetrug, 2 jahre zuvor wurde ein verfahren wegen geldwäsche eingestellt... meint ihr es gibt probleme mit der einstellung?
4 Antworten
Wer will das haben, die Krankenpflegeschule, das Gesundheitsamt oder gar das AA/sonstiger Kostenträger?
Also, geht es um ein behördliches oder ein einfaches jeweils in der erweiterten Form?
Dann ist es ein einfaches aber erweitertes Führungszeugnis welches Du persönlich zugesschickt bekommst, also kein behördliches.
Für Dich relevante Infos dazu hier
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/06/08/erweiterte-fuehrungszeugni/
wenn etwas eingestellt wird, glaube ich nicht das es dort steht. das mit den geldstrafen weiß ich nicht.. ob das was macht, kommt drauf an, weshlab du diese strafe bekommen hast. wenn dogen oder diebstal dabei sind könnte es schwer werden. zumindest mußt du dich wohl einigen fragen stellen wenn du die stelle beginnen möchtest..
Eingestellte Verfähren und Geldstrafen stehen nach meiner Kenntnis nicht im Führungszeugnis.Demnächst wollen die noch für einen 400- Euro Kassiererjob ein Führungszeugnis?!
Probiere es und überlege dir vorher, was du dann antwortest, wenn sie dich danach fragen. Oder möchtest du bei deinen Großeltern einen Krankenpfleger in der Wohnung haben, der die Finger nicht von fremdem Geld lassen kann?
Geht es vielleicht noch ein wenig unsinniger? Du bist mir schon ein toller Held. Von Dir möchte ich keinen Rat haben.
Was ist daran unsinnig?
@NicolasChamfort: So unsinnig finde ich die Antwort nicht.
ich weiss nicht was du mit fremden geld meinst, diebstahl habe ich nie begangen.ich wurde nur mal wegen geldwäsche bezichtigt, da bekam ich ne vorladung , ging zum anwalt wegen stellungnahme und das verfahren wurde eingestellt.
Na dann brauchst du dir doch keine Gedanken machen - mir ging es darum, dass in einem solchen Beruf ein erweitertes Führugszeugnis besonders wichtig ist - und das wollte ich dir mit dem Beispiel zu bedenken geben.
das krankenhaus will die haben. mittlerweile habe ich aber erfahren, das nur eingestéllte verfahren , und geldstrafen unter 90 tagessätzen darin auftauchen die mit sexualdelikten zu tun haben...ist bei mir ja nicht. aber letztendlich ist man trotzdem doppelt gestraft, wenn was in führungszeugnis steht.