Sozialarbeiter muss ein Erweitertes Führungszeugnis für eine Behörde liefern - was ist relevant?
Hallo! Ich habe eine Zusage von der Stadt xy bekommen als Sozialarbeiter in der Flüchtlingshilfe zu arbeiten: ich muss u.a. mit unbegleiteten Flüchtlingen zusammenarbeiten. Die Stadt möchte nun von mir auch ein erweitertes Führugszeugnis (ich glaube in dem Fall sogar der Spezialfall "eines für Behörden") - Nun ist es so, dass ich sehr wahrscheinlich morgen wegen Graffiti verurteilt werde, höchstwahrscheinlich sehr gering, dennoch eine Verurteilung, die sehr wahrscheinlich im erw. F-Zeugnis stehen wird.
Frage also: ist dieser Eintrag ein Grund mich nicht zu nehmen?
Besten Dank!
2 Antworten
Auch hier gilt: Strafen erst ab 90 Tagessätze werden eingetragen, Jugendstrafen erst ab 2 Jahren.
Solltest du eine Eintragung bekommen, kann ich mir aufgrund der öffentlichen Diskussionen vorstellen, daß der Dienstherr einer Bewerbung ablehnend gegenüberstehen würde. Aber das kommt eben auf den Chef an.
Das erweiterte Führungszeugnis (Belgart O) unterscheidet sich hier nicht von einem "normalen" Führungszeugnis. Sofern Du noch keine anderen Strafen bekommen hast, wird es nicht eingetragen.