Sozialarbeiter muss ein Erweitertes Führungszeugnis für eine Behörde liefern - was ist relevant?

2 Antworten

Auch hier gilt: Strafen erst ab 90 Tagessätze werden eingetragen, Jugendstrafen erst ab 2 Jahren.

Solltest du eine Eintragung bekommen, kann ich mir aufgrund der öffentlichen Diskussionen vorstellen, daß der Dienstherr einer Bewerbung ablehnend gegenüberstehen würde. Aber das kommt eben auf den Chef an.

Das erweiterte Führungszeugnis (Belgart O) unterscheidet sich hier nicht von einem "normalen" Führungszeugnis. Sofern Du noch keine anderen Strafen bekommen hast, wird es nicht eingetragen.