Btm-EIntrag hinderlich für Erzieherausbildung?

1 Antwort

Ja, das stimmt. Normales und erweitertes Führungszeugnis unterscheiden sich nur in einigen unwesentlichen Punkten.

Du darfst 5 Jahre ab dem Datum der Strafe nicht als Erzieher(in) arbeiten, allerdings auch keine Ausbildung machen, da ein (notwendiges) Praktikum gleichzusetzen ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__25.html

Buddhafligh 
Beitragsersteller
 05.05.2015, 15:53

Danke für die schnelle Antwort!

Hab aus Versehen das falsche Icon angeklickt! Sollte eigentlich ein lächelnder Smilie sein!

Die 5 Jahre sind im Juni rum, also dürfte ein Ausbildungsstart im September kein Problem sein, oder? Abgesehen davon, ob ich für eine Bewerbung nicht schon zu spät dran bin..

skyfly71  05.05.2015, 20:32
@Buddhafligh

Ja, dann wäre das logischerweise kein Problem mehr.