Btm-EIntrag hinderlich für Erzieherausbildung?
Ich wurde 2010 mit 0.1g Amphetamin erwischt und wurde daraufhin zu einer Geldstrafe verurteilt. Da ich gern eine Ausbildung zur Erzieherin machen möchte, frage ich mich jetzt, ob ich überhaupt zur entsprechenden Prüfung zugelassen werde, denn dafür braucht man wohl ein polizeiliches Führungszeugnis. Weiß jemand, ob da ein einfaches oder erweitertes Fz. verlangt wird und ob diese meine Vorgeschichte mir da zum Verhängnis werden kann?! Soweit ich verstanden habe, ist das erweiterte notwendig, aber da werden neben Verurteilungen zu mehr als 3 Monaten bzw. 90 Tagessätzen nur Sexualdelikte aufgeführt. Stimmt das?
1 Antwort
Ja, das stimmt. Normales und erweitertes Führungszeugnis unterscheiden sich nur in einigen unwesentlichen Punkten.
Du darfst 5 Jahre ab dem Datum der Strafe nicht als Erzieher(in) arbeiten, allerdings auch keine Ausbildung machen, da ein (notwendiges) Praktikum gleichzusetzen ist.
Ja, dann wäre das logischerweise kein Problem mehr.
Danke für die schnelle Antwort!
Hab aus Versehen das falsche Icon angeklickt! Sollte eigentlich ein lächelnder Smilie sein!
Die 5 Jahre sind im Juni rum, also dürfte ein Ausbildungsstart im September kein Problem sein, oder? Abgesehen davon, ob ich für eine Bewerbung nicht schon zu spät dran bin..