Ersteinrichtung bei ALG 1
Hallo,
da ich voraussichtlich im Juni 2014 meine Ausbildung abschließe und anschließend mit meinen 25 Jahren in meine erste Wohnung einziehen möchte, werde ich ab dem Zeitpunkt ALG I beziehen, sofern ich kein Job bekomme. Mein Chef kann mich nicht übernehmen.
Zahlt die Agentur für Arbeit für die Ersteinrichtung? Kaution wäre zwar schön, wenn sie diese übernehmen würden, aber hier weiß ich, das es nicht so ist.
5 Antworten
Früher war es üblich, seine "Erstausstattung" von zu Hause mit zu bringen. Für den Anfang reichten die berühmten "Jaffa-Möbel" Auch auf dem Sperrmüll wurde man immer wieder fündig.
Heute gibt es Sozialkaufhäuser bei denen man (fast) neuwertige Möbel fast umsonst bekommt.
Von der Agentur für Arbeit wirst du nichts bekommen,das musst du schon beim Jobcenter beantragen !
Mit 25 Jahren steht dir ohne eine Voraussetzung erfüllen zu müssen eine eigene Wohnung zu,die dürfte für dich alleine zwischen 45 qm - 50 qm groß sein,was diese dann in deiner Stadt kosten dürfte,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachsehen.
Das würde dir aber nur zustehen,wenn dein ALG - 1 unter deinem Bedarf liegen würde,dann kannst du nämlich zeitgleich mit deinem ALG - 1 auch beim Jobcenter einen ALG - 2 Antrag stellen und einen Antrag auf eine eigene Wohnung.
Die sagen dir dann auch genau,wie groß und wie teuer sie bei dir sein dürfte,der Hinweis von mir,ist nur als Richtlinie für dich gedacht,da könntest du dich schon einmal nach einer Wohnung umsehen.
Dein Bedarf laut SGB - ll würde dann betragen :
- Regelsatz 391 €
- angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung,warm Miete ohne Haushaltsstrom
Dir würde dann auch deine Erstausstattung zustehen und auf Antrag ein zinsloses Darlehn für die Kaution der Wohnung.
Als ALG - 1 Leistung kannst du mit ca.60 % deines durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate rechnen,dann kannst du dir so in etwa ausrechnen,was du dann noch als Aufstockung vom Jobcenter bekommen würdest.
Ich meinte damit eigentlich die ALG - 2 Aufstockung,die ihr nur zustehen würde,wenn das ALG - 1 dafür nicht ausreicht !
Hatte da bei Harald - Thome was von einer Pauschale für die Erstausstattung gelesen,für 1 Person 1170 €.
isomatte
Grundsätzlich ist Erstausstattung keine Leistung der Agentur (des SGB III), sondern für erwerbsfähige Hilfebedürftige eine SGB II-Leistung, fürdie das Jobcenter zuständig ist.
Selbst wenn dein anrechnungsfähiges Alg1 (rund 854€) deinen sozialrechtlichen Bedarf überdeckt (vgl. isomattes Auskunft), du also keinen regulären Alg2-Anspruch hast, kann unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 Satz 3 SGB II DENNOCH ein ANSPRUCH auf Erstausstattung bestehen.
Da das Ganze von konkreten Zahlen abhängt (Miethöhe, Höhe der Erstausstattungsleistungen vor Ort, ...), solltest du einen Antrag stellen, wenn du glaubst, dass der erfolgreich sein könnte (Antrag bitte explizit anhand dieses Passus' begründen). http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/24.html
Nein dafür ist die Agentur für Arbeit nicht zuständig .... das bekommst Du eventuell, wenn Du aufstockend AlgII beim Jobcwenter beziehst ....
Angenommen, ich erhalten 884,40 € ALG I, dann wird wohl nix mit ergänzendem ALG II sein?
genau so ist es ....
Das schließt du woraus?
Jein.
Vgl. § 24 Abs. 3 Satz 3 SGB II
Ist die Frage, wie du Bedarf definierst, denn die Erstausstattung ist auch Bedarf.