Wird die Mietkaution bei ALG 1 übernommen?
Hallo,
Ich habe folgende Frage, ich beziehe zurzeit ALG 1, wird meine Kaution übernommen?
Der Grund des Umzuges ist folgender, Ich bin Schwanger geworden und nun wollen mein Freund und ich aufjedenfall zusammen ziehen, er hat zurzeit aber auch kein festes Einkommen bzw. erst ab dem 1.8.2016, das passt ungefähr mit dem Geburtstermin. Jetzt ist die Frage, wird in so einem speziellen Fall die Mietkaution übernommen? Ich habe gelesen das dieser Fall als "Famlien Zusammenführung" und es da wenig Probleme geben wird.
Das zusätzliche Problem ist, ich ziehe in eine andere Stadt, und dort ist dann also auch ein anderes Amt für mich zuständig. Wie genau läuft das denn? Ich bitte um Rat.
6 Antworten
Mietkaution wird nur beim Bezug von ALG II und dann auch nur als Darlehen vergeben, dass man in Raten zurückzahlen kann.
Es ist auch möglich, dass ein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft akzeptiert. Die bekommt man bei gewerblichen Anbietern - kann man mit einer Versicherung vergleichen, die man monatlich bezahlt...auch wenn sie ggf. nicht in Anspruch genommen wird. Man muss also dann mit dem Vermieter reden, ob er sowas akzeptieren würde.
Ein zinsloses Darlehen für die Mietkaution würdest du nur im ALG - 2 Bezug bekommen,wenn dein ALG - 1 also aufgestockt werden müsste !
Solange du nur ALG - 1 beziehst und kein ALG - 2 beantragt hast kannst du ohne eine Zusicherung umziehen,du musst nur deinen Umzug deiner jetzigen Agentur für Arbeit rechtzeitig schriftlich mitteilen.
Nur wenn du auf Hilfe angewiesen bist und dein ALG - 1 den Bedarf nach dem SGB - ll nicht abdeckt und du auch Beihilfe für den Umzug usw.benötigen würdest,dann solltest du vorher ALG - 2 beantragen und diese Zusicherung zur Kostenübernahme einholen.
Ich nehme mal an das du dann aus diesem Grund in eine andere Stadt ziehen möchtest,weil dein Freund da wohnt ?
Das solltest du dann auch als Grund für den Umzug angeben,wenn du ALG - 2 beantragen solltest,dass du mit dem Kindsvater zusammen ziehen und eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden möchtest.
Wenn dein Freund noch keine 25 sein sollte und noch bei den Eltern wohnt,keine abgeschlossene Berufsausbildung hat und entweder als Ausbildung suchend gemeldet ist oder schon eine Ausbildung sicher hat,diese aber nicht vorher beginnen konnte,dann wird das Jobcenter die Unterhaltspflicht bzw.Leistungsfähigkeit der Eltern prüfen.
Beziehern von Arbeitslosengeld 1 wird von der Arbeitsagentur kein Darlehen zur Finanzierung der Mietkaution gewährt.
Da wird nicht übernommen.
Falls Du zu wenig ALG 1 bekommst, könntest Du ALG II-Aufstockung bekommen - dann wird die Kaution übernommen.
Im Übrigen kann die Kaution in 3 Monatsraten gezahlt werden.
http://www.mietrecht.org/mietkaution/mietkaution-in-raten-zahlen/
anderes Amt für mich zuständig.
Du meldest Dich beim alten Amt ab und beim neuen an.
Gern geschehen.
Du kannst auch bei deiner Bank ein Kautionsdarlehen bekommen. Das wird dann natürlich an die Bank abgetreten. Du zahlst dann während der Dauer Zinsen für dieses Geld.
Beim Bezug von ALG1 werden solche Kosten nicht übernommen.
Vielen Dank, ich denke mal damit haben sich meine weiteren Fragen dann geklärt.. :)