Erstausstattung für Wohnung, wem steht es zu?
Mein Sohn hat eine leere Wohnung gemietet, hat aber für die Erstausstattung nicht das nötige Geld dafür. Er ist 25 Jahre und verdient nicht all zu viel. Kann er für die Erstausstattung einen Antrag stellen oder steht es nur für Hartz IV Empfänger zu?
9 Antworten
Er kann einen Antrag stellen.
Lies selbst:
"Ein Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung, Bekleidung oder bei Geburt eines Kindes kann nicht nur von Hartz IV-Bezieher gestellt werden, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung beziehen, sondern auch von Hilfebedürftigen, die den einmaligen Bedarf nicht aus eigenen finanziellen Mittel bestreiten können. Das betrifft beispielsweise Personen, deren Einkommen zwar ausreicht, um gerade so ohne staatliche Hilfen auszukommen, jedoch nicht für einmalige zusätzliche Anschaffungen wie Möbel (§ 24 Abs. 3 Satz 3 SGB II). Dem Hilfebedürftigen kann in derartigen Fällen aber zugemutet werden, einen Teil der Kosten für die Anschaffungen durch Ansparungen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten aus eigenen Mittel zu decken."
http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/erstausstattung-bei-hartz-iv.html
ich habe das Thema Erstausstattung immer nur in Verbindung mit Alg 2, also Hartz 4, gehört.
Er kann sich aber bei der Gemeinde bzw. Stadt erkundigen ob es irgendwo einen Spendentopf gibt, bei den Kirchen anrufen ob sie was haben etc
Eventuell ist hier was drin. Aber versprechen kann ich nichts.
Wenn es nichts gibt wird er seine erste Bude Second- Hand ausstatten müssen.
Theoretisch ja, es steht nur Leistungsberechtigten nach dem SGB II zu. Allerdings gibt es für Erstausstattungen Ausnahmeregelungen. Lies hier:
§ 24 Abs. 3 Satz 3 SGB II:
Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden wird.
DEin Sohn ARBEITET --- Das sagt doch alles. Wenn sein Verdienst so gering ist, dann kann er beim Amt nachfragen ob er mit ALG II aufstocken kann. Wird der Antrag bewilligt wird, dann bekommt er vielleichr DARHLEHENSWEISE etwas Geld für die Erstaustattung
Huhu,
wieso sollte man Hilfe bekommen? Wenn man kein Geld hat um eine Wohnung einzurichten, sollte man sich auch keine Wohnung mieten. Deshalb wohne ich z.B. immernoch zuhause und spare fleißig. Da hilft einem keiner vom Staat.
Wenn du das alles so schön weißt, dann wird dir hier keiner weiterhelfen können. Früher oder später müsst ihr doch sowieso zum Amt.
Ich habe in dem Falle nicht von Hartz-4 gesprochen, da er ja verdient, nicht viel, aber verdient. Da hätte ich mich vielleicht klarer ausdrücken sollen :)
Lies meine Antwort.
Das betrifft beispielsweise Personen, deren Einkommen zwar ausreicht, um gerade so ohne staatliche Hilfen auszukommen, jedoch nicht für einmalige zusätzliche Anschaffungen wie Möbel (§ 24 Abs. 3 Satz 3 SGB II).
Weil es einem zusteht beispielsweise.
http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/erstausstattung-bei-hartz-iv.html