Erstausstattung abgelehnt - zweite Wohnung?
Guten Tag
Nach langem hin und her wurde uns (2 Erwachsene, 1 Kind) nun eine neue Wohnung genehmigt. Zeitgleich hatte ich den Antrag auf Erstausstattung gestellt. Dieser wurde heute abgelehnt, mit der Begründung das es sich nicht um die erste Wohnung handelt. Dies ist auch richtig.
Wir hatten bereits vor 2 Jahren eine Wohnung, jedoch sämtliche Gegenstände Möbel etc von den Eltern gesponsert bzw geschenkt bekommen. Da wir aus dieser Wohnung jedoch wieder zurück ins Elternhaus gezogen sind haben wir alles wieder zurück gegeben. Die Sachen sind heute natürlich nicht mehr alle da bzw einige auch kaputt.
Bringt also ein Widerspruch Angesichts der Lage etwas? LG
5 Antworten
Hört sich nicht glaubwürdig an... Wieso soll davon denn jetzt alles kaputt oder weg sein?
Hallo....Kannst es versuchen .....aber da ihr ja eigenverantwortlich
für eure Eintrichtungsgegenstände seid , sehe ich da geringe
Chancen.Rücklagen müsst ihr da schon selber bilden.
Es gibt ja auch Sozialkaufhäuser usw.
Im Netz gibt es soviele Sachen , die verschenkt werden..
oder gegen einen geringen Betrag zu erwerben sind.
Viel Erfolg VG pw(-:
Sozialkaufhäuser haben wir bereits besucht, jedoch nichts gekauft da die erstausstattung noch nicht bewilligt war.
Auch haben wir einige gebrauchte Sachen von kleinanzei..
jedoch gibt es dort nicht alles, z.b Waschmaschine.
Dies ist auch der erste Antrag auf Erstausstattung gewesen.In unserer ersten Wohnung hatten wir keinen gestellt.
Wenn Du schon mal Erstausstattung bewilligt bekommt hast ist der Widerspruch relativ aussichtslos . Andernfalls lohnt ein Anwaltschaftliches Schreiben
Hier hast du einen Link dazu. http://www.helpster.de/arbeitsagentur-eine-erstausstattung-bekommen-sie-so_92735