Hartz IV-Empfänger und künstliche Verkleinerung der Wohnung - ist das legal?

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Tach,

Wie hier auch schon geschrieben wurde, kommt es auf die angemessenen Gesamtkosten an.

Wenn das so günstig ist, wie ne anderweitig zu bewilligende Wohnung kann der Hartzer auch in 200m² wohnen.

In den Gesetzen und Kommentaren heißt es immer:

Verhältnismäßigkeit, mildestes Mittel usw.

Offensichtlich willkürliche und unverhältnismäßige Verwaltungsakte, kann man mit Widersprüchen, Beschwerden und Klagen usw begegnen.

So lange passiert da, selbst wenn das rechtmäßig wäre, erstmal nix.

Als Hartzer bekommt man dann beim örtlichen Amtsgericht n Beratungshilfeschein.

Mit dem geht man dann zum Anwalt.

Wenns dann notwendig wird, kriegt der Hartzer auch noch PKH zum Klagen.

Also ganz ruhig schlafen.

Ich hab hier 70 m², das wäre ja dann auch zu viel.

Das würde aber übernommen, weils nur 250€ kalt kostet.

Ne scheinbar angemessene ca 45 - 50 m² Bude wäre keinesfalls günstiger.

Allerdings würde eine auf die Fläche so günstigen 45 m² Wohnung nur 160€ kosten.

Findet man eine so günstige Bude zahlen die aber auch nicht vollen bewilligungsfähigen Satz.

Ne bekannte hat das z.B. dass die 45m² hat, die 160€ kalt kosten.

Da ist die Miete allerdings extra so günstig, weil die Hütte schlecht gedämmt ist.

Da werden dann die kaltmiete und die Nebenkosten zusammengzogen und geguckt ob das zusammen noch angemessen ist.

Die Starre m² Regel gibts so nicht mehr.

Niemand wird zum Umzug gezwungen und es darf auch niemand die Wohnung " künstlich " verkleinern - entscheidend ist das, was im Mietvertrag vereinbart ist an Wohnungsgröße. Ist seine Wohnung zu groß, dann bekommt er nur den Teil an Miete bewilligt, die ihm bei entsprechender Größe zustehen würde, für den Rest muss er irgendwie selbst aufkommen.

Heute Abend auf MDR, 23:30 Zhr: Wohnen mit Hartz IV - White Box

Empfängern von Arbeitslosengeld steht nach deutscher Gesetzgebung nur eine bestimmte Quadratmeteranzahl an Wohnraum zu. In Löbau, einer kleinen Stadt in Ostdeutschland, hatte man die Idee, einfach ein Zimmer abzuschließen, um somit die Wohnfläche künstlich zu verkleinern. Ab diesem Zeitpunkt gehört das abgeschlossene Zimmer nicht mehr zum ursprünglichen Wohnraum. Für was aber steht dieses verschlossene Zimmer? Der Film hält Momente fest, in denen Verluste, Hoffnungen und Gefühle spürbar werden, die mit dem verschlossenen Raum in Verbindung stehen. Denn auch wenn dieser Raum jetzt leer steht, ist er erfüllt mit Geschichte. Ein interessanter Film der jungen Filmemacherin Susanne Schulz aus Leipzig.

Ich durfte meine zu große WOhnung behalten, da ich mit der Gesamtmiete günstiger war, wie sie eigentlich als Regelsatz für eine kleinere bezahlt hätten. Aber ich denke, dass kommt auch auf den Bearbeiter an

Die künstliche Verkleinerung durch Absperrung eines Zimers gab es wirklich. Dies bedeutet jedoch noch lange nicht, dass dies rechtens war.

Falls es solche Probleme geben sollte (was ich nicht glaube), einfach einen Widerspruch schreiben und auf das Urteil des BSG vom 18.6.2008, B 14/11b AS 61/06 R verwisen. Hiein wird die Produkttheorie eindeutig festgelegt. Zustehende Quadratmeter x angemessenem Quadratmeterpreis = angemessene Kaltmiete, die tatsächliche Größe spielt hier keine Rolle. Allerdings gilt die Produkttheorie auch für Neben- und HEizkosten. Hier können dann eventuell Probleme entstehen.