ALG2 Erstantrag / Mittellosigkeit
Hallo,
es geht um meine 18 Jährige Freundin.
Sie wurde von Ihrer alkoholkranken Mutter aus der Wohnung geworfen und ist nun Obdachlos und Mittellos und möchte auch nicht zurück zu Ihrer Mutter ausdem Grund der Häuslichen gewallt und diversen anderen Gründen.
Nun ist sie zur Arge gegangen und wollte Alg2 beantragen und musste dafür eine Bescheinigung vom Jugendamt vorlegen das die Mutter alkoholkrank ist und eine Bescheinigung warum für Sie das Leben in diesem Haushalt untragbar ist. Beides hat sie dem Amt vorgelegt und sollte denn Antrag auf Alg 2 bekommen....dieser ist auch Tage später per Post zum Diakonischen Werk (Meldeadresse für Obdachlose) gekommen mit einem angeblichen von Ihr geforderten Termin zum 10.12.12 zur Antragsabgabe. Nun ist dieser Termin aber recht spät und sie wie geschrieben Mittellos. Also habe ich sie mit dem Antrag zum Amt geschickt zwecks der Antragsabgabe...dort wurde Sie aber abgewimmelt mit der Begründung das Sie erst eine Wohnung bräuchte...diese hat Sie auch gefunden und wurde nach mehreren Vorsprachen auch bewiligt ab dem 1.11.2012 und einen Antrag auf Erstausstattung wurde nun auch gefordert von der Arge. Nun besteht aber immernoch das Problem das die Arge den Antrag auf Alg2 nicht vor dem 10.12.2012 annimmt und sie immernoch Mittellos ist bis auf 120€ aus einer Maßnahme des Jobcenters (die aber schon aufgebraucht sind, wovon Sie auch noch das Fahrticket selber zahlen mußte) Nun hat sie der Arge nochmals mehrfach mit hilfe von Ihren Sozialpädagogen der Maßnahme Ihren Fall geschildert doch sie wird weiterhin abgewimmelt auf dem 10.12.12
Meine Frage nun :
Wie kommt Sie JETZT in den Leistungsbezug bzw. wie bekommt sie JETZT Geld für Lebensmittel usw. Was kann man tun ???? Wir sind schon nervlich am Ende...es geht jetzt schon 1 Monat so...und mein Alg2 Bezug reicht nicht für 2 Personen aus und wir haben niemanden wo wir uns etwas leihen könnten.
Bitte dringend um hilfe !!!
5 Antworten
also der termin ist viel zu spät. erstens ist eine wohnung keine voraussetzung für den alg 2-bezug. das ist schlichtweg strafbare rechtsbeugung wenn das jobcenter sowas zu euch sagt.
zweItens: ihr habt das recht auf einen barvorschuss. ist es schon 4 wochen her das ihr den antrag auf alg 2 gestellt habt, so muss euch das jobcenter einen barvorschuss geben.
tun die das nicht, unbedingt den abteilungsleiter fordern. lenkt auch der nicht ein, ruft die polizei. ist mein ernst. denn die verweigerung das alg 2 auzuzahlen, ist schlichtweg vorsätzliche körperverletzung.
ich berufe mich dabei auf das urteil des bundesverfassungsgericht vom 9.02.2010 und www.grundrechte.brandbrief.de .
alg 2 stellt das absolute existenzminimum zum leben dar. auf diese hat jeder ein grundgesetzlichen anspruch. (artikel 1 absatz 1 grundgesetz)
wenn ihr das geld trotz allem nicht bekommt, geht zum sozialgericht und beantragt dort den vorläufigen rechtsschutz. ist eine art vorklage, kostenlos, ohne anwaltszwang und sehr schnell erledigt.
wenn ihr nicht persönlich zum gericht könnt oder nicht weiter wisst, schickt mir ne freundschaftsanfrage. man kann das auch alles schriftlich machen . auch mit dem gericht.
besten dank....sind aber schon ein stück weiter.... wohnung wird bezahlt...warten derzeit auf alle zahlungen da der alg2 antrag in bearbeitung ist...einen vorschuss laut §42 sgb 1 haben wir gestellt....werden wohl spätestens am Do eine Zahlung bekommen....
Bei Nachweisbarer Mittellosigkeit (z.bsp. durch Kontoauszüge) ist die ARGE/Jobcenter verpflichtet einen vorschuss zu gewähren, sollte die sich weigern und euch nix geben ist der nächste Weg zum Abteilungsleiter und dort den Fall vortragen. Sollte dieser sich auch querstellen zu diesem Vorgesetzten und wenn sich auch dieser Questellt ist der nächste Schritt umgehend zum Sozialgericht zu gehen.
siehe auch:
Genau so!
Ich würde euch raten erst zum Jugendamt zu gehen und die situation schildern....Ihr musst es so oder so falls deine Freundin eine eigene Wohnung will das Jobcenter oder ARGE wird den zuständigen Jugendamt kontaktieren und nachfragen ob die Situation bekannt ist und ob Sie einen eigenen Haushalt führen kann....Viel Glück
ja haben erst am Do. wieder. ja hat sie gesagt das sie mittellos ist und das nichtnur einmal...die wollen einfach nicht...es ist schon ein wunder das sie ihr die wohnung bewilligt haben...da wurd auch erst bei Sachbearbeiter A gesagt ne ist nicht ist zu teuer und sachbearbeiter B hat sie genehmigt ...schriftstück über genehmigung haben wir erhalten....
jetzt nicht lange fackeln, morgen früh sofort zum Sozialgericht und einen Eilantrag auf Auszahlung eines Vorschusses beantragen (Kontoauszüge nicht vergessen)
Lasst euch nicht abwimmeln. Die wollen den Antrag nur nicht annehmen um den "Preis zu drücken" Ihr stehen so erst ab dem 10.12 (tag der antagsabgabe) leistungen zu. Ihr geht nochmal zum Jobcenter und beharrt dadrauf das der Antrag umgehend bearbeitet wird oder deiner Freundin ein Vorschuss gegeben wird bis zur entgültigen Entscheidung. hat sie gesagt das sie Mittellos ist? Das ist ne Art zauberwort. Das Amt darf keinen Abweisen der Mittellosigkeit angibt und muss umgehend dafür sorgen das die mittellosigkeit ein Ende hat und wenn das bedeutet das ihr irgendein SB 10€ in die hand drückt das sie sich wenigstens etwas zu essen kaufen kann und einpaar tage wenigstens nicht hungern muss. hat das keinen Sinn ab zum Chef und lasst euch nicht sagen der ist nicht im haus. Irgendein Chef der was zu sagen hat MUSS im haus sein so will es das gesetz (und da steht kein SB drüber auch wenn die das gerne glauben). Wenn der nicht spurt könnt ihr immer noch mit Polizei drohen sowas nennt nicht vorsätzliche Körperverletzung (einem menschen wissendlich dem hunger ausetzen fällt auch dadrunter), das macht sich in keiner Akte gut schon gar nicht in der vom Chef. Alternativ gibt es noch den gang zum Sozialgericht da weiß ich nur nicht ob die euch helfen können da die Arge ja nichtmal den Antrag annehmen will. Vor Donnerstag könnt ihr ja eh nichts machen ich denke mal bis DO hat die Arge auch bei euch dicht... könnt ihr evtl zur tafel gehen? Du bekommst ja ALGII du holst offiziell Lebensmittel für dich (mit deinem Bescheid) aber eigentlich ist es für euch beide. Das hat die ja nicht zu interessieren.
troublemaker hat absolut recht.
leute lasst dies halbwahrheiten bei euch zuhause und verbreitet nicht so einen müll. es stehen ab dem tag der antragsstellung geld zu und nicht bei anmtragsabgabe. wenn man keine ahnung hat einfach mal ruhig sein anstatt den leuten so einen mist zu übermitteln