Ortsabwesenheit nicht gemeldet...
Hey ihr lieben,
ich beziehe zur Zeit Alg2.Nun musste ich einen neuen Antrag stellen da die üblichen 6 Monate abgelaufen sind.Also Antrag gestellt abgeschickt.So nun habe ich gesetern meine Kontoauszüge wiederbekommen und einen Brief in dem folgendes stand:
Zur abschließenden Bearbeitung ihres Antrags möchte ich sie bitten noch weitere unterlagen einzureichen: Nachweise über Zahlungsabgänge von x,x und x (geplante ortsabwesenheit)
An diesen Daten wurde mein Flug vom Konto abgebucht ich denke mal sie meint ich solle mich wegen der "geplanten"Ortsabwesenheit melden. Die Ortsabwesenheit ist allerdings nun schon 4 Wochen her sprich ich war im Dezember für 2 Wochen weg. Hatte mich aber nicht abgemeldet.Termine oder so lagen zu der zeit keine vor.Was passiert denn jetzt?Werden sie jetzt sanktionieren oder muss ich die besagten 2 Wochen zurück zahlen oder wird mir evtl.die Leistung ganz gestrichen!?
Liebe Grüße
12 Antworten
Was ich jetzt nicht begreifen kann..Du hattest doch vorher mit Sicherheit Arbeitslosengeld und solltest demzufolge auch wissen, daß man sich bei Abwesenheit auch auch abmelden muß..oder nicht??
Müßtest Dich also nicht wundern wenn Dir Sanktionen auferlegt werden und das zu Recht
Kann dir die ARGE eine unerlaubte Ortsabwesenheit nachweisen, bedeutet das, dass rückwirkend für diesen Zeitraum nach § 7 Abs. 4 a SGB II zu einem Leistungsausschluss mit Rückforderung der unberechtigt erhaltenen Zahlungen kommen kann.
Zudem wird diese Rückforderung u.U. nicht als Darlehen abgestottert werden dürfen, sondern nach § 43 SGB II direkt aufgerechnet.
Viel mehr solltst du zunächst nicht zu erwarten, auch wenn es ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geben könnte; aber das dürfte dir schon genügen.
Alles wird davon abhängen, ob die ARGE das Ganze nachweisen kann. Hast du den Flug nicht irgendjemandem zu Weihnachten geschenkt? Dumm wären irgendwelche Reisepassvermerke o.ä. ;) ^^
Soso.
Du bekommst Hartz 4 und kannst locker mal 2 Wochen in Urlaub fliegen?
Es scheint Dir ja gut zu gehen.
Durch die Nichtmeldung kannst Du eine Sanktion bekommen, wie die aussieht, hängt vom Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters ab.
Definitiv hast Du zumindest für die 2 Wochen zu Unrecht Geld bekommen.
Es kann sogar eine Anzeige auf Dich zukommen, je nachdem, wie die ARGE das beurteilt.
Es scheint Dir ja gut zu gehen.
Klar .. Flüge kosten ja auch soviel, dass man dafür Haus und Hof verpfänden muss ....
Mann, mann, mann ....
Moralisieren und von der Rechtslage keine Ahnung haben ... ganz starke Leistung.
so ist es...
Sie werden es versuchen und auch warscheinlich damit durchkommen. Aber bleibe immer "hart"! Wiederspruch...
ody85: DH
Wenn Du Pech hast, werden Dir die Bezüge gekürzt oder gestrichen. Ganz zu Recht! Die ALG II Stelle ist euer "Arbeitgeber"! Wenn Du einer Beschäftigung nachgehst, kannst Du nicht einfach vom Arbeitsplatz weg bleiben, sondern Du mußt Urlaub einreichen und bekommst diesen dann genehmigt, oder auch nicht.
Sorry aber ich hab oft das Gefühl einige ALGII Bezieher leben in ihrer eigenen Welt!!
Weißt Du eigentlich wie viele deine Frage wütend macht? Menschen die in Minijobs stecken oder mit knapp 800 € im Monat nach Hause gehen, können sich weder einen Flug noch 2 Wochen Urlaub irgendwo leisten.
Diese Menschen verdienen aber dein ALG II mit.
Somit ist es doch eine ganz kleine Kleinigkeit sich bei der ALG II Stelle abzumelden, wenn man wegfahren möchte!
"Sie werden es versuchen und auch warscheinlich damit durchkommen."
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zurecht.