Alg 2: Erstaustattung für Wohnung, Kassenzettel?
Hallo zusammen,
Bin ziemlich ungeplant schwanger geworden, konnte deshalb mein FSJ nicht anfangen und muss jetzt vorerst Alg 2 beziehen. Da ich im Moment noch zuhause wohne, habe ich mir jetzt eine angemessene Wohnung gesucht. Es handelt sich um meine erste eigene Wohnung, somit benötige ich auch viele Möbel und eben Hausrat, die ich eben nicht von zuhause mitnehmen kann. Habe den Antrag auch schon geschrieben, aber noch nicht abgeschickt falls ich nach meiner Frage noch was ändern muss (: Also hier meine Frage dazu, muss ich für die Dinge der Erstausstattung für welche ich den Antrag stelle dann auch ein Kassenzettel nachreichen? Ich hab zb schon Handtücher gekauft, die gabs im Angebot (: und ein Küchentisch hab ich im Second Hand kaufhaus gekauft, aber irgendwie nicht dran gedacht den Kassenzettel aufzubewahren :/ Ach ja ich wohne in Baden Württemberg, ich glaube da gibts Unterschiede in den jeweiligen Bundesländern...
2 Antworten
http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/erstausstattung-bei-hartz-iv.html
Ich hoffe, dieser Link hilft dir weiter. Auf alle Fälle die Belege aufbewahren, obwohl es oft so ist, dass man einen Pauschalbetrag bekommt.
lg
Das machen die Jobcenter wie sie lustig sind,manche möchten Belege haben,anderen ist es egal,aber deine jetzigen Belege kannst du wegwerfen,die nutzen dir nichts mehr,zumindest nicht als Nachweis fürs Jobcenter,wenn sie diese sehen möchten !
Ich würde sofort mit dem weiteren Anschaffen von Einrichtungsgegenständen aufhören,denn du bekommst nur das genehmigt,was dir tatsächlich noch fehlt.
Deine Belege bringen erst etwas,wenn du deinen Bescheid über die Höhe bzw.Zuwendung für deine Erstausstattung bekommen hast,dann kannst du von deinem Geld einkaufen und ggf.die Belege sammeln,wenn sie diese sehen wollen.
Kannst also von deiner Liste alles streichen,was du dir bis jetzt gekauft hast,weil das benötigst du jetzt nicht mehr und dafür gibt es auch nachträglich kein Geld mehr.