Antrag auf Beihilfe bei Jobcenter und Caritas möglich?
Hey Leute ,
und mal wieder hab ich eine Frage :)
Und zwar hab ich jetzt schon so oft gelesen, dass viele Hartz-4 Empfänger einen Antrag auf Beihilfe zur Erstausstattung der Wohnung beim Jobcenter gestellt haben. Den bewilligt bekommen haben und danach noch mit diesem Bescheid bei der Caritas den gleichen Antrag gestellt haben UND diesen auch bewilligt bekommen haben.
Aber ich habe auch gelesen, dass viele geschrieben haben, dass dies nicht geht und nicht beide Anträge bewilligt wurden.
Jetzt bin ich ganz verwirrt.... :(
Gilt das nur für ALG2 Empfänger, dass beides bewilligt wird und für den Rest nur bei einer Stelle oder wie kann ich das verstehen?
Auch wenn jetzt feindliche Antworten kommen, aber wenn man vor 1 1/2 Jahren den Antrag vom Jobcenter bewilligt bekommen hat, aber ich einen Teil davon für etwas anderes Dringendes ausgeben musste und mir somit immer noch Sachen für die Wohnung fehlen - z.B. Bodenbelag in einem Zimmer + Dämmmaterial - kann ich dann trotzdem noch einmal etwas anfordern?
Das Dringende war allerdings nicht für Fernseher oder sowas - was ich auch nicht als dringlich ansehe...
Aber ich habe dazu etwas im Internet gefunden: siehe Bild
Ich danke Euch schonmal für Eure Antworten :)
2 Antworten
Das es hier doppelte Erstausstattung gibt kannst du vergessen,denn die wollen mit Sicherheit den Ablehnungsbescheid vom Jobcenter sehen !
Es heißt ja nicht umsonst Erstausstattung und dafür hast du ja schon einmal etwas bekommen und ob du das nun zweckentfremdet verwendet hast oder dir deine benötigten Sachen gekauft hättest spielt eigentlich keine Rolle.
Denn auch wenn du alles gehabt hättest,müsstest du für eine Ersatzbeschaffung Gelder aus dem Regelsatz ansparen.
Es gibt zwar auch Ausnahmen,wie z.B. nach einem Wohnungsbrand ohne Versicherungsschutz oder wenn man nach längerer Haftstrafe nichts mehr hätte,aber das trifft bei dir ja nicht zu.
Du könntest versuchen ein zinsloses Darlehen zu bekommen oder du versuchst dein Glück und wenn es abgelehnt werden sollte bleibt dir der Widerspruch und danach der Gang zum Sozialgericht,was deine Urteile ja zeigen,auch wenn der Sozialberater hier etwas anders aussagt,aber die Jobcenter gehen dann lieber diesen Weg,auch wenn sie dann zur Erstattung / Zahlung verpflichtet werden.
Sie werden dann aber nicht noch einmal eine Erstausstattung bekommen haben !
Es kann natürlich sein das es dann in diesen Fällen so war,dass dann noch ein Bedarf bestanden hat,weil evtl.mit dem Geld für die Erstausstattung neue Geräte oder so gekauft worden und somit nicht der komplette Hausrat angeschafft werden konnte.
so ist es bei mir ja auch.... es hat hinten und vorne nicht gereicht... und ich habe wirklich das günstigste vom günstigsten genommen - eig schon ramsch... und trotzdem fehlt mir noch ein boden in einem zimmer und tapete, ein bett usw...
Dann versuch es halt,dass aber nicht beim Jobcenter,kannst du zwar auch machen,aber dann wirst du mit einer Ablehnung rechnen müssen,weil du ja schon eine Erstausstattung bekommen hast und bei dir kein Ausnahmefall für eine weitere vorliegt !
Du kannst ja noch eine Beihilfe beantragen und nach der Ablehnung einen schriftlichen Widerspruch einlegen und dann am Ende vor dem Sozialgericht klagen,wenn deinem Widerspruch nicht stattgegeben wird.
habe bei der caritas einen antrag gestellt und gestern eine spende bekommen :)
Dann hat sich dein Problem hoffentlich erledigt ?
Die Sache ist, dass eine Erstausstattung genau einmal bewilligt wird (mit wenigen anderen Ausnahmen). Diese Bewilligung hast du vor Jahren erhalten und ausgegeben. Somit bist du aus einer erneuten Zusage für eine Erstausstattung raus. Auch von der Caritas wirst du vermutl. nichts bekommen, da bereits eine Erstausstattung bewilligt wurde!
habe bei der caritas einen antrag gestellt und gestern eine spende bekommen :)
ich habe es doch schon bewilligt bekommen.
aber ich kenne eben ein paar, die mit dem bewilligten bescheid vom jobcenter zur caritas gegangen sind und dort trotzdem nochmal etwas bekommen haben - ohne wohnungsbrand ect....