Erstattung Fahrtkosten bei Bewerbungsgespräch nur gegen Originalbelege?
Hallo, müssen die Originalbelege beim Unternehmen eingereicht werden, wenn diese das fordern, um die Fahrtkosten erstattet zu bekommen oder reicht auch die Vorlage von Kopien? Im Gesetzestext heißt es ja nur, dass die Fahrtkosten erstattet werden müssen, dort steht nix von Originalen, die vorgelegt werden müssen.
Und wenn man mit Auto anreist, bekommt ja eine Fahrtkostenpauschale, die man ja nicht nachweisen kann im Original.
4 Antworten
Das Finanzamt fordert die Originale in den Unterlagen - der Grund ist einfach ....
Du könntest 20 Kopien machen und 20 mal abrechnen...
In dem Ton ? Nä da such mal selber - sei Dir nur klar drüber das weder das Finanzamt noch deren Richtlinien nur für Dich allein und dieses eine Bewerbungsgespräch erfunden wurden. Diese Richtlinien gelten generell und sollen vermeiden, das man etwas doppelt abrechnet ...ganz egal was es ist. So wird es ja auch einen Grund geben, warum Du das Original mit geladenem Revolver verteidigt statt an die Firma zu senden ^^
Interessant, wie Sie aus diesen Zeilen eine schlechten "Ton" herauslesen können. Damit unterstellen Sie mir etwas, was Sie weder beweisen können, noch der Wahrheit entspricht. Nicht umsonst setzte ich am Ende ein Smilie.
Und wenn Ihre Antworten auf diesem Portal immer so ausfallen, dann ist das nicht der richtige Ort für Sie! Hier soll fragenden Menschen geholfen werden und nicht ein vermeintlich schlechter Ton herausgelesen, Unterstellungen gemacht und dann auf Antwort verzichtet werden.
Aber wie so oft, werde ich in Foren und solchen Portalen nicht fündig, weil auf meine Mitmenschen null Verlass ist, sich jeder auf den Schlips getreten fühlt, weil man Argumente bringt usw. Ich verliere wirklich den Glauben an die Menschheit und wundere mich am besten über gar nichts mehr. :)
PS: Nein, es gibt keinen "goldenen Revolver" oder einen in Ihren Gedanken ausgedachten Grund, dass ich die Originale "verteidige", außer dem, dass ich ungerne im Leben Dinge mache, die für mich unnütz sind, nicht erforderlich sind, zusätzliche Kosten und Arbeit verursachen usw. Ich arbeite eben effektiv und weiß gerne um meine Rechte, aber auch natürlich Pflichten. Daher wollte ich hier mal Klarheit haben, aber bekomme ja leider zuteils sehr persönlich kritisierende Antworten, statt beim eigentlichen Thema zu bleiben. Schade. :)
Ich hab echt keine Lust für Sie zu googlen... Das einzige was ich dazu sagen kann, das ich tagtäglich nichts anderes mache als Reise Kostenerstattung - und wir jeden atag wieder und wieder die Originale anfordern müssen - aus den Gründen die ich bereits nannte !! Die Firma wird diese Fahrtkosten seinerseits als Aufwand geltend machen und dazu MUSS das Unternehmen das ORIGINAL vorweisen können ( 10 Jahre lang auf Verlangen bei Steuerprüfung) ...es sei denn der Reisende schrieb als Freiberufler eine Rechnung. Reicht das jetzt ?
Seit wann erstattet der Betrieb die Fahrtkosten zum Bewerben? Das ist mir Neu. Hast Du mal den Link?
Schon ewig und drei Tage, WENN er sie im Vorfeld nicht ausschließt!
Habe die auch bisher immer erstattet bekommen, OHNE Originale vorzulegen.
Habe mich schon Lang nicht mehr Beworben. Früher konnte man die Fahrtkosten bei der Lohnsteuer geltend machen.
Wenn Firmen Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen (nach ihren internen Richtlinien, z. B. 0,30 € pro gefahrenen km) erstatten, die mit eigenem Pkw durchgeführt wurden, brauchen sie keine Originalbelege.
Wer auch nur etwas von Buchhaltung versteht, weiß, dass alle anderen Kosten, wie z.B. Bahnfahrten etc. nur gegen Originalbeleg erstattet werden, weil ansonsten die Finanzamtsprüfer den Buchhaltern aufs Dach steigen.
Das ist der Grund, warum Du bisher keine Belege einreichen musstest, @Anonymus2015a.
Das kann man auch heute noch - nämlich dann, wenn eine Firma keine Erstattung tätigt (sprich, das vorher explizit ausgeschlossen hat).
Da ich bisher noch nie ein Auto besessen habe und immer mit der Bahn, dem Taxi oder sonst einem Fahrtmittel angereist bin, trifft deine Erklärung leider nicht vollständig zu
Dann haben es die Firmen falsch gehandhabt, wobei für sie das Risiko besteht, dass die Kosten bei einer späteren Prüfung nicht als Betriebskosten anerkannt werden.
Nur inwiefern ist es denn verhältnismäßig, bei einer Fahrtkostenerstattung deutlich unter 10 Euro, nun ca. 80 Cent für die Zusendung der Unterlagen auszugeben?
Und ich finde eben auch keinen Gesetzestext, der dies fordert. Die Unternehmen müssen die Fahrtkosten übernehmen und auf der Seite hier steht sogar, dass man Kopien einreichen soll:
https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitssuche/bewerbungskosten.aspx
Zitat: "Reisekostenabrechnung
Wenden Sie sich schriftlich an Ihren möglichen Arbeitgeber- fügen Sie Kopien der Quittungen bei"
Dieser Teil des DAS-Artikels ist leider falsch (was ja nicht auszuschließen ist).
Wenn Du meinen Ausführungen nicht glaubst, empfehle ich Dir, eine schriftliche Anrufungsauskunft an Dein örtliches Finanzamt zu stellen, oder einen Fachanwalt für Steuerrecht zu befragen!
Ich glaube eben nicht einfach einer Aussage, die jemand im Internet trifft, eher solchen, die Rechtsschutzversicherungen treffen zum Beispiel. Selbstverständlich können auch die irren, aber die Unternehmen haften ggf. für ihre Aussagen, die sie dort treffen, du nicht.
Wenn du mir einen Gesetzestext oder Ähnliches im Internet zeigen kannst, wo dies klar geregelt ist, dann akzeptiere ich das so, wie du es sagst, ansonsten bleibe ich bei meiner Meinung.
Im Übrigen habe ich nach kleiner Diskussion und Hinweis auf §670 das Geld abermals auch ohne Originalbelege erhalten, aber ich wollte es nochmal klar wissen für zukünfigte Fälle.
Das herauszusuchen habe ich weder Lust noch Zeit .- Guten Abend!
Tickets nur in Original, sonst legt die wer womöglich noch woanders vor. (Arbeits- oder Finanzamt)
Bei Pkw druck die einfache Strecke per Routenplaner aus.
Und denk dran, die wenigsten erstatten, klär das!
Nein, es MUSS ja erstattet werden, wenn es vorher nicht explizit ausgeschlossen wurde! Habe es auch bisher IMMER anstandslos überwiesen bekommen oder direkt mitbekommen, OHNE Originale abgeben oder versenden zu müssen.
Hier kannst du auch noch mal nachlesen, dass sie es müssen...
https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitssuche/bewerbungskosten.aspx
Es dürfen Original verlangt werden. (sonst könnte ja ein Freundeskreis zu 2,3. etc einfach immer Kopien von einander machen und behaupten sie hätten Auslagen gehabt)
Das wäre ja ein krasser Zufall, wenn 2,3 Freunde zur gleichen Zeit am selben Ort Vorstellungsgespräche hätten.
Und was wäre, wenn ich eine Monatskarte habe? Dann müsste man mir auch die Kosten erstatten und ich könnte kein Original vorlegen. Daher die Frage, WO steht, dass ich Originale vorlegen MUSS? Nicht nur ne Meinung, sondern Fakten bitte.
Wie soll das gehen? 20 Vorstellungsgespräche an einem Tag zur selben Uhrzeit am selben Ort? Das ist doch Blödsinn. Auf den Fahrkarten steht ja Uhrzeit und Tag drauf, da passt es nur zu einem Gespräch. Und was macht man, wenn man eine Monatskarte hat? Die kann man schließlich auch nicht im Original abgeben. Von daher bitte Fakten, wo ersichtlich ist, dass eine Vorlage im Original erfolgen MUSS. Danke. :)