Abschrift aus dem Geburtenregister wird abgelehnt?

2 Antworten

Du mußt eine offiziell beglaubigte Kopie besorgen ...

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Wenn du von einem Standesamt eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister erhalten hast, muss es sich dabei um eine rechtsgültige Urkunde handeln! Möglicherweise handelt es sich dabei um eine im Kopierverfahren hergestellte Urkunde, indem das Original, welches natürlich ständig im Standesamt verbleiben muss, kopiert und diese Kopie durch einen Übereinstimmungsvermerk mit Unterschrift und Siegel des Standesamts beglaubigt wurde. In welcher Farbe dies zu geschehen hat (schwarz, blau oder sonst wie), ist nicht vorgeschrieben. Im Standesamt muss man aber erkennen können, ob der schwarze Dienstsiegel original oder kopiert ist! Solltest du aber vom Amt tatsächlich eine Urkunde mit einem kopierten Dienstsiegel erhalten haben, soll -nicht du (!), sondern das Standesamt, bei dem du die Ehe anmelden willst, sich mit deinem Geburtsstandesamt direkt in Verbindung setzen und auf deren ("Kapital"-)Fehler hinweisen!