Kann man ein Tier zurückgeben?
Hallo allerseits, Habe eine Katze bei einer gewerbliche Züchterin gekauft, die imKaufvertrag Rücknahme, Erstattung des Kaufpreises und Regressansprüche ausschloss. Wie der Teufel es will, ist die Katze auch sofort krank geworden und ist nunmehr seit zwei Monaten in Behandlung. Als ich mich ans Tierheim wendete, erzählten mir die, das solche bestimmungen gesetzeswidrig sind,die Züchterin das Tier auf jedenfall hätte zurücknehmen müssen und und bis zu 14 Tagen nach dem Kauf die Tierarztkosten tragen sollte. Weiß jemand, ob das stimmt, welche Gesetzestexte das regeln? Als ich die Züchterin aus diese Information aufmerksam machte, hat sie mir mit anwalt gedroht... Vielen Dank für Antworten
10 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass du deine Katze liebst und nicht zurück geben willst, sondern eine Beteiligung des Züchters an den Arztkosten anstrebst. Ich würde mich mal direkt mit der Katzenzuchtvereinigung in Verbindung setzen. Siehe: http://www.katzen-link.de/11.shtml Liebe Grüße und gute Besserung für deine Katze.
Das nenne ich hilfreich, vielen Dank
Die Frau hat das geschickt gemacht. Man kann tatsächlich im gegenseitigen Einvernehmen Ansprüche ausschließen. Wenn Du diesen Vertrag akzeptierst und womöglich unterschrieben hast, hast Du schlechte Karten.
Normaler Weise unterliegen auch Tiere vertraglich einer Regresspflicht, bei Mängeln. Leider hast Du das mit Vertrag ausgeschlossen.
Frag einen Anwalt ! Und versuche es trotzdem. Manche Verträge sind auch nichtig wegen Sittenwidrigkeit.
Diese Züchterin hält sich Gebärmaschinen für ihren Lebensunterhalt und ist natürlich alles andere als seriös.
Mach "Werbung" für sie - Du weißt schon, wie ich meine ?!
Guten Morgen, würdest Du Dein Kind auch "abschieben" wollen, weil es krank geworden ist? Schlechte Einstellung für jemanden, der angeblich tierlieb ist...Ich habe auch 2 Katzen vom Züchter, in diesem Vertrag steht, daß man sie bis zu einem Jahr für die Häfte des Kaufpreises zurückgeben kann...würde ich natürlich niemals tun. Meine eine Katze hatte anfangs auch Durchfall, naja, und die Kosten der Behandlung habe ich getragen...ist mir die kleine Maus auch wert...und ich würde es immer wieder tun... Solltest Du eine Rechtsvers. haben, laß Dich beraten und sie zu, daß Du die Arztkosten erstattet bekommst...die sind ja doch immer ziemlich hoch...Alles Gute für die kleine Maus...und für Dich, daß Du Dein Herz auch für das kranke Tierchen entdeckst...
Hallo phoenix, den genauen Gesetzestext kenne ich nicht, aber normalerweise gibt es mindestens 14 Tage, in denen man ein Tier zurückgeben kann im Falle von Krankheit.
Wenn man ein Tier teuer von einem Züchter kauft, dann erwartet man auch, dass das Tier gesund ist.
Eben!
leider ist es in der Tat so, nach neuer Gesetzgebung, das ein Tier als Sache/Gegenstand behandelt wird mit 2-jähriger Gewährleistung. Es sei denn man hat sie vertraglich ausgeschlossen. wie in deinem Fall
Da hier ein Mangel vorliegt, tritt hier Minderung oder Umwandlung bzw. Rücknahme ein.
Nur dem Tier ist nicht geholfen. Wenn Du das Tier liebst bzw. magst kann ich nicht verstehen wie Du da an "Rückgabe" denken kannst
Zurück kann sie in Ihrem Zustand eh nicht.. aber was waren das wohl für "Zuchtverhältnisse", wenn ein Tier offensichtlich so Immunschwach ist