Schüler am Tag der Klassenarbeit nicht abgemeldet...Nachschreiben?

5 Antworten

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Die Vorstellung ist leider, dass Eltern ihre Kinder für das Fehlen entschuldigen.

Aber: Nicht die Eltern entschuldigen, sondern die Eltern bitten um Entschuldigung und die Schule entschuldigt dann das Fehlen oder auch nicht.

In eurem Fall: Die Eltern stellen einen Antrag auf Beurlaubung vor dem Fehlen. Der Antrag muss begründet sein, damit die Schule entscheiden kann, ob sie das Fehlen entschuldigt oder nicht.

Gerade bei Prüfungen/ Klausuren wird jetzt genau hingeschaut.

Die Bestimmungen für ein Nachschreiben lauten dann:

(1) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.

Und das heißt dann: Ihr habt einmal das Fehlen selbst zu verantworten und zum zweiten: Es besteht von Seiten den Schule aus sowieso keine Verpflichtung, die Arbeit nachschreiben zu lassen.

Ob das nun formal "ungenügend" ist oder "nicht bestanden", ist dann egal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Gugu77  27.05.2019, 16:28

Das wollte ich auch gerade schreiben mit de Verweis auf §48 (4) SchulG NRW,

In der Oberstufe wäre bei dem fehlendem Attest die 6 ohnehin klar.

Nadelwald75  27.05.2019, 16:29
@Gugu77

Das ist genau der §!

Nadelwald75  29.05.2019, 23:10

....vielen Dank für den Stern!

Die Vorschriften sind nun mal so. Hört sich hart an. Aber die Lehrerin hätte mit etwas Großzügigkeit auch anders entscheiden können.

HubisPC 
Beitragsersteller
 27.05.2019, 17:03

Danke für die Hilfe

wenn die schrftl Entschuldigung nicht rechtzeitig vorliegt, nützt sie in deinem Fall nichts

Auch in der Schule gibt es Regeln, und diese sind verbindlich. Wer etwas vergisst, hat die Folgen zu tragen.

Unentschuldigtes Fehlen am Prüfungstag hat nun mal zur Folge, dass die Arbeit mit Ungenügend bewertet wird. Da hilft auch nichts das nachträgliche „Entschuldigen“, in den meisten Schulen ist es zudem so, dass bei einer angekündigten Prüfung nur ein ärztliches Attest reicht um als ordentlich Entschuldigt zu gelten.

HubisPC 
Beitragsersteller
 27.05.2019, 16:17

Aber er war nicht krank

Hipponax  27.05.2019, 16:49
@HubisPC

Was Sie nicht sagen.

HubisPC 
Beitragsersteller
 27.05.2019, 23:21
@Hipponax

Wie sollen wir denn einen ärztlichen Attest besorgen ohne eine Krankheit zum Vorschein bringen zu können

Hipponax  28.05.2019, 07:30
@HubisPC

Gar nicht. Ich sagte Ihnen nur wie die Regelungen sind.

In welchem Bundesland?

HubisPC 
Beitragsersteller
 27.05.2019, 16:16

NRW

Gugu77  27.05.2019, 16:30
@HubisPC

User Nadelwald war schneller als ich, Grundlage ist §48 Schulgesetz NRW. Ihr habt das Entschuldigungsprozedere der Schule auch nicht eingehalten, denke ich.

So kann die Entschuldigung auch als ungültig gelten.