Schüler am Tag der Klassenarbeit nicht abgemeldet...Nachschreiben?
Liebe Community
Ich bin gerade echt am verzweifeln, nämlich wir waren vor kurzem aufgrund eines wichtigen Termins in Berlin (400 km entfernt) und dies haben wir erst kurz vorher erfahren, dass wir dort hin müssen. Wir sind dort hin gefahren und sind dort dann auch 1 Nacht im Hotel geblieben. Leider haben wir es am nächsten Tag vergessen, die Schule anzurufen und zu sagen, dass mein Sohn nicht zur Schule kommen kann.
Heute wollte mein Sohn die Klassenarbeit nachschreiben und die Lehrerin meinte daraufhin, dass er nicht nachschreiben darf, weil er nicht abgemeldet war(Trotz einer Schriftlichen Entschuldigung). Nun möchte sie eben für die Arbeit eine ungenügend notieren obwohl er nicht einmal die Arbeit schreiben durfte.
Vielen Dank im voraus
5 Antworten
Die Vorstellung ist leider, dass Eltern ihre Kinder für das Fehlen entschuldigen.
Aber: Nicht die Eltern entschuldigen, sondern die Eltern bitten um Entschuldigung und die Schule entschuldigt dann das Fehlen oder auch nicht.
In eurem Fall: Die Eltern stellen einen Antrag auf Beurlaubung vor dem Fehlen. Der Antrag muss begründet sein, damit die Schule entscheiden kann, ob sie das Fehlen entschuldigt oder nicht.
Gerade bei Prüfungen/ Klausuren wird jetzt genau hingeschaut.
Die Bestimmungen für ein Nachschreiben lauten dann:
(1) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.
Und das heißt dann: Ihr habt einmal das Fehlen selbst zu verantworten und zum zweiten: Es besteht von Seiten den Schule aus sowieso keine Verpflichtung, die Arbeit nachschreiben zu lassen.
Ob das nun formal "ungenügend" ist oder "nicht bestanden", ist dann egal.
Das ist genau der §!
....vielen Dank für den Stern!
Die Vorschriften sind nun mal so. Hört sich hart an. Aber die Lehrerin hätte mit etwas Großzügigkeit auch anders entscheiden können.
Danke für die Hilfe
wenn die schrftl Entschuldigung nicht rechtzeitig vorliegt, nützt sie in deinem Fall nichts
Auch in der Schule gibt es Regeln, und diese sind verbindlich. Wer etwas vergisst, hat die Folgen zu tragen.
Unentschuldigtes Fehlen am Prüfungstag hat nun mal zur Folge, dass die Arbeit mit Ungenügend bewertet wird. Da hilft auch nichts das nachträgliche „Entschuldigen“, in den meisten Schulen ist es zudem so, dass bei einer angekündigten Prüfung nur ein ärztliches Attest reicht um als ordentlich Entschuldigt zu gelten.
Aber er war nicht krank
Was Sie nicht sagen.
Wie sollen wir denn einen ärztlichen Attest besorgen ohne eine Krankheit zum Vorschein bringen zu können
Gar nicht. Ich sagte Ihnen nur wie die Regelungen sind.
In welchem Bundesland?
NRW
User Nadelwald war schneller als ich, Grundlage ist §48 Schulgesetz NRW. Ihr habt das Entschuldigungsprozedere der Schule auch nicht eingehalten, denke ich.
So kann die Entschuldigung auch als ungültig gelten.
Das wollte ich auch gerade schreiben mit de Verweis auf §48 (4) SchulG NRW,
In der Oberstufe wäre bei dem fehlendem Attest die 6 ohnehin klar.