Ersatzbeschaffung bei Übergabe der alten Wohnung?

4 Antworten

Ich habe IMMER bei Einzug in eine neue Wohnung, gemeinsam mit meinem neuen Vermieter, die Wohnung abgenommen und eine Liste dazu geführt, in der auch Mängel aufgeführt waren. Wir beide haben das unterschrieben. Wenn du dann nach vielen Jahren ausziehst, dann kannst zu nachweisen, dass diese Mängel schon bei Einzug vorhanden waren. Natürlich kann man streiten, ob nach einer solanger Mietzeit Ersatz beschafft werden muss. Aber du kannst damit rechnen, dass er dann deine Kaution kürzt, verbunden mit Ärger. Ersetze die Teile und lerne daraus, dass dir das zukünftig nicht mehr passiert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich setze vorraus, das die Küche zur Mietsache gehört und nicht Dein Eigentum ist.

Alle Schäden die nicht durch Verschleiß entstanden sind, sind durch den Mieter zu ersetzen.

Riss in der Gemüseschale / abgebrochene Ecke am Türfach: an den Ecken eindeutig ein Struzschaden, unter der Griffmulde möglicherweise Materialermüdung = Verschleiß

Fehlender Deckel am Mülleimer: eindeutig Sache des Mieters, ausser der alte Deckel ist noch vorhanden und daran ein Verschleiß oder Materialermüdung nachweisbar.

Kann man da noch von Ersatzbeschaffung reden? Nach so vielen Jahren muss ich da doch keinen Ersatz mehr leisten oder?

Doch muss man... aber nur zum Zeitwert, nicht zum Neuwert.

Vor einem Gericht würde das ganze darauf hinaus laufen, dass der Mieter Schadensersatz von 0,00 € bis villeicht 50,00 oder 100,00 € leisten müsste.... mehr auf garkeinen Fall. Nur streitet man sich wegen 100,00 € nicht vor Gericht.

Einfachste Lösung: du besitzt eine private HAftpflichtversicherung mit inkludiertem Risiko "Mietschachschäden". Die Versicherung prüft den Schaden, schätzt den Restwert des Kühlschrank und des Mülleimers, und einigt sich mit dem Vermieter, notfalls holt sie ihn auf den Boden der Tatsachen zurück.

Oder Du einigst Dich selbst mit dem Vermieter, wobei seine berechtigten Schadensersatzansprüche keinesfalls mehr als 20 € betragen dürften, weil der Zeitwert des gesamten Mülleinmer und des gesamten Kühlschrank nach 12 JAhren insgesamt kaum mehr als 20 € betragen dürfte. Auf der anderen Seite bist Du verspflichtet mindestens die Montagekosten zu tragen, daher wäre 50€ eine reelle Entschädigung aus meiner Sicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Schlage dem Vermieter vor, einen kleinen (!!) Teil der .....(mir fällt doch das Wort nicht ein .....) einzubehalten

Teelor 
Beitragsersteller
 01.07.2020, 12:01

Kaution ? :D

turalo  01.07.2020, 12:02
@Teelor

Kaution.....ach je, Wortfindungsstörungen. Danke

verreisterNutzer  01.07.2020, 12:19
@turalo

dafür ist die KAutin nicht gedacht und der Vermieter DARF die KAution zum jetztigen Zeitpunkt überhaupt nicht antasten.

Kleinteile ja wie ein billiger Mülleimer, aber keine "Spüle mit Heizfelder" (Ceran) usw.. , weil erstens mußt du sowieso den Vermieter fragen, und wenn er noch "alle Tassen im Schrank hat", dann wird es das machen, weil es seine Immobilie "aufwertet", und zweitens hast du aber auch nicht aufgepaßt, weil du dir den alten "Prüll" im Mietvertrag hast andrehen lassen, + drittens, solltest du was investieren und bezahlen, dann zieh es ihm in der Nebenkostenabrechnung anteilig wieder ab, denn dieselbige ist ohne Nachweis auch "getürkt"..

https://www.ersatzteilshop.de/herd/kochfeld/