Ersatzbeschaffung bei Übergabe der alten Wohnung?
Hallo :)
bei mir liegt momentan ein Fall vor, das mein Vermieter verlangt das ich einen Alten Mülleimer in der Küche (so ein Mülleimer der an der Tür unter der Spüle ist)
steht ersetze weil ein Deckel dazu fehlt. Dazu soll ich das Gemüsefach (kleiner Riss)
und ein Türfach im Kühlschrank ersetzen, weil dort eine Ecke abgebrochen ist.
Die Küche ist jedoch schon weit über 12 Jahre Alt.
Ich habe dort 6 Jahre gewohnt.
Die Küche steht in der Wohnung bereits 12 Jahre und war davor noch die Alte Küche vom Vermieter selbst.
Kann man da noch von Ersatzbeschaffung reden? Nach so vielen Jahren muss ich da doch keinen Ersatz mehr leisten oder?
4 Antworten
Ich habe IMMER bei Einzug in eine neue Wohnung, gemeinsam mit meinem neuen Vermieter, die Wohnung abgenommen und eine Liste dazu geführt, in der auch Mängel aufgeführt waren. Wir beide haben das unterschrieben. Wenn du dann nach vielen Jahren ausziehst, dann kannst zu nachweisen, dass diese Mängel schon bei Einzug vorhanden waren. Natürlich kann man streiten, ob nach einer solanger Mietzeit Ersatz beschafft werden muss. Aber du kannst damit rechnen, dass er dann deine Kaution kürzt, verbunden mit Ärger. Ersetze die Teile und lerne daraus, dass dir das zukünftig nicht mehr passiert.
Ich setze vorraus, das die Küche zur Mietsache gehört und nicht Dein Eigentum ist.
Alle Schäden die nicht durch Verschleiß entstanden sind, sind durch den Mieter zu ersetzen.
Riss in der Gemüseschale / abgebrochene Ecke am Türfach: an den Ecken eindeutig ein Struzschaden, unter der Griffmulde möglicherweise Materialermüdung = Verschleiß
Fehlender Deckel am Mülleimer: eindeutig Sache des Mieters, ausser der alte Deckel ist noch vorhanden und daran ein Verschleiß oder Materialermüdung nachweisbar.
Kann man da noch von Ersatzbeschaffung reden? Nach so vielen Jahren muss ich da doch keinen Ersatz mehr leisten oder?
Doch muss man... aber nur zum Zeitwert, nicht zum Neuwert.
Vor einem Gericht würde das ganze darauf hinaus laufen, dass der Mieter Schadensersatz von 0,00 € bis villeicht 50,00 oder 100,00 € leisten müsste.... mehr auf garkeinen Fall. Nur streitet man sich wegen 100,00 € nicht vor Gericht.
Einfachste Lösung: du besitzt eine private HAftpflichtversicherung mit inkludiertem Risiko "Mietschachschäden". Die Versicherung prüft den Schaden, schätzt den Restwert des Kühlschrank und des Mülleimers, und einigt sich mit dem Vermieter, notfalls holt sie ihn auf den Boden der Tatsachen zurück.
Oder Du einigst Dich selbst mit dem Vermieter, wobei seine berechtigten Schadensersatzansprüche keinesfalls mehr als 20 € betragen dürften, weil der Zeitwert des gesamten Mülleinmer und des gesamten Kühlschrank nach 12 JAhren insgesamt kaum mehr als 20 € betragen dürfte. Auf der anderen Seite bist Du verspflichtet mindestens die Montagekosten zu tragen, daher wäre 50€ eine reelle Entschädigung aus meiner Sicht.
Schlage dem Vermieter vor, einen kleinen (!!) Teil der .....(mir fällt doch das Wort nicht ein .....) einzubehalten
Kaution.....ach je, Wortfindungsstörungen. Danke
dafür ist die KAutin nicht gedacht und der Vermieter DARF die KAution zum jetztigen Zeitpunkt überhaupt nicht antasten.
Dann klärt man das in einem Gespräch
Kleinteile ja wie ein billiger Mülleimer, aber keine "Spüle mit Heizfelder" (Ceran) usw.. , weil erstens mußt du sowieso den Vermieter fragen, und wenn er noch "alle Tassen im Schrank hat", dann wird es das machen, weil es seine Immobilie "aufwertet", und zweitens hast du aber auch nicht aufgepaßt, weil du dir den alten "Prüll" im Mietvertrag hast andrehen lassen, + drittens, solltest du was investieren und bezahlen, dann zieh es ihm in der Nebenkostenabrechnung anteilig wieder ab, denn dieselbige ist ohne Nachweis auch "getürkt"..
Kaution ? :D