Muss Vermieter kaputte Fenster ersetzen?

6 Antworten

Hab ich anspruch auf neue oder muss man die Kosten selber dafür übernehmen?

Sofern die Mängel nicht schon vor Einzug waren, haben Sie Anspruch auf Reparatur der Mängel aber nicht unbedingt auf neue Fenster.

Was koennte ich tun wenn, er sich weigert die Fenster aus irgendeinen grund nicht ersetzen zu lassen?

  • Nach Mängelanzeige kann die Miete angemesssen kürzen

  • Instandsetzungsklage

Ein sicherer Weg, besonders bei komplizierten und teuren Schäden, ist die Instandsetzungsklage: Der Vermieter wird vor Gericht auf Beseitigung der Mängel verklagt. Eine solche Klage hat jedoch den Nachteil, dass es unter Umständen sehr lange dauert, ehe sie zum Erfolg führt. Selbstverständlich müssen Sie auch in diesem Fall dem Vermieter die Mängel angezeigt und ihn unter Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel aufgefordert haben, er muss sich mit der Mängelbeseitigung in Verzug befinden oder aber die Beseitigung endgültig abgelehnt haben.

  • Zurückbehaltungsrecht

Um Ihren Anspruch auf Mängelbeseitigung durchzusetzen, können Sie neben der Mietminderung als weiteres Druckmittel gegenüber dem Vermieter einen Teil der (bereits geminderten) Miete so lange zurückbehalten, bis die Mängel beseitigt sind (§ 320 BGB „Einrede des nicht erfüllten Vertrags“). Dieses Zurückbehaltungsrecht bezieht sich auf die drei- bis fünffache Summe des Mietminderungsbetrags. Aber Achtung: Nach erfolgter Mängelbeseitigung müssen Sie dem Vermieter die zurückbehaltenen Mietsummen nachzahlen. Deshalb empfiehlt es sich, dieses Geld zu „parken“, z. B. auf einem Tagesgeldkonto, Sparbuch etc.

  • Nue Wohnung suchen.
albatros  27.01.2013, 19:31

Voll korrekt!

Kleinere Reparaturen muß der Mieter selbst tragen, größere, wie verrosteter Fenstergriff, zerbrochene Scheibe etc. , alles bedingt durch Abnutzungserscheinungen , übernimmt der Vermieter. Auch muß ersichtlich sein, dass keine mutwillige Beschädigung vorliegt.

ich nehme an,dass du in deutschland wohnst? die frage ist doch ob die fenster heil waren,als ihr den mietvertrag abgeschlossen habt. für die fenster ist der vermieter zuständig und ich würde ihn auffordern die fenster zu reparieren bzw. neue einzubauen,so dass ihr eurer geld nicht zum fenster rausheizt. am besten wendet ihr euch an einen mieterverein,der sagt euch, wie weit ihr eure miete etc. mindern könnt.

bwhoch2  27.01.2013, 13:44

Wenn sie jedoch schon beim Einzug in dem Zustand waren, habt ihr nichts in der Hand, womit ihr eine Verbesserung fordern könnt. Ihr könntet allenfalls den Vermieter darauf aufmerksam machen und ihn bitten, ggf. neue Fenster einzubauen.

Meinem Rechtsempfinden nach hast du keinen Anspruch auf neue Fenster, sofern sich die Mängel reparieren lassen. Gerissenes oder gesprungenes Glas muss natürlich ersetzt werden, das bedeutet aber nicht, dass gleich das ganze Fenster erneuert werden muss. (Soweit das möglich ist, je nach Alter der Fenster) Undichte Fenster können abgedichtet werden oder müssen neu eingestellt werden.

Der Vermieter muss eine bewohnbare Wohnung zur Verfügung stellen.

Er ist nicht verpflichtet, Renovierungsmaßnahmen in größerem Umfang machen zu lassen, wenn er selbst kein Geld hat! Abdichten der Fenster durch entsprechendes Klebeband selbst vornehmen - bei großer Kälte oder Einscheibenverglasung kann auch davon ausgegangen werden, dass man (wie früher immer üblich) Übergardinen vor den Fenstern anbringt. - Voraussetzung: sehr günstige Miete.

Wird eine Miete im Umfang einer modernen Wohnung (Vergleichsmieten ermitteln!) erhoben, muss der Zustand der Wohnung auch dem entsprechen!

advan 
Beitragsersteller
 27.01.2013, 11:53

Was koennte ich tun wenn, er sich weigert die Fenster aus irgendeinen grund nicht ersetzen zu lassen?

bwhoch2  27.01.2013, 13:45
@advan

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