verschmutzte Toilette - muss der Vermieter diese ersetzen?
Heute beziehe ich meine neue Wohnung (Altbau). Die beiden Vormieter haben die Toilette in einem derart verschmutztem Zustand hinterlassen, daß die Ekelgrenze erreicht ist und diese kaum noch zu reinigen ist. Muss meine Vermieterin die Toilette ersetzen ?
19 Antworten
normalerweise gehört zu einer wohnung nach heutigem standart eine gebrauchsfähige sanitäre einrichtung. ist sie wirklich so extrem verschmutzt ist sie nicht gebrauchsfähig. ich kann mir vorstellen, dass es dich duchaus anekelt, diese sauber machen zu müssen. allerdings fürchte ich, dass der vermieter, so lange die toilette nicht endgültig defekt ist, sich nicht dazu überreden lassen wird, sie zu erneuern.
das auswechseln der schüssel ist übrigens kein hexenwerk und auch für relativ unerfahrene leute leicht bewerkstelligbar. gegebenenfalls solltest du darüber nachdenken, wenn du mit der alten schüssel nicht mehr leben kannst diese selbst zu wechseln. die schüssel selbst gibt es schon für unter 100 € viel mehr wird nicht benötigt. ist sie an der wand befestigt, sind die verschraubungen und anschlüsse so wie so genormt. die muttern von den stehbolzen abschrauben, das silikon mit einem cuttermesser ringsherum einschneiden, und dann die schüssel nach vorne von der wand ziehen. achtung. flüssigkeit und so kann austreten.
die neue schüssel wird dann praktisch einfach in die vorhandenen muffen gesteckt. um zu vermeiden, dass die gummidichtungen (können beim ausbau auch mal an der schüssel hängen bleiben) einreißen, empfielt sich ein klecks neutralsiefe.
ähnliche vorgehensweise gilt für eine am boden verankerte schüssel. hier empfielt es sich, für einen sicheren aufstand den unteren rand vor dem aufstellen mit ein einer silikonraupe zu versehen. was überqullt lässt sich nach dem festschrauben mit einem eingeseiften finger oder speziellen fugenspachel (fugenboy) sauber abzihen...
lg, anna
Danke an alle ! Ihr habt mir sehr weitergeholfen ! :)
Ja, aber Du musst sie vorher informieren und ihr erst die Möglichkeit geben, sie zu ersetzen. Oder ihr einigt Euch, dass Du eine neue kaufst und anschließend die Rechnung gibt, die sie Dir dann zahlt.
Ersetzen muss er nicht - aber ich denke, wenn man ihn den Zustand zeigt, wird er eine Ersatzbeschaffung zustimmen.
Suche das Gespräch.
wenn nichts im Übergabeprotokoll steht wirds schrierig, entweder du suchst das gespräch und bietest ein entgegenkommen an, zb. das du dich um den einbau kümmerst.
oder du erkennst einen riss im klo ;) den du vorher nicht gesehen hast und meldest ihn zum protokoll nach. danach muss das klo dann getauscht werden.
Nun erkenne ich soeben, dass schon gestern die Übergabe der W. an dich erfolgte. Ich hoffe, du hast schon so gehandelt, wie in meiner ersten Antwort beschrieben. Ansonsten jetzt Mangelanzeige. Du hast Anspruch auf Mangelbeseitigung, er ist unverjährbar. Eine Mietminderung allerdings ist möglicvherweise nun nicht mehr möglich. Je nach dem, wie verhandelt bzw. was vereinbart wurde.