Untertischgerät kaputt. Sache der Hausverwaltung?

10 Antworten

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das Untertischgerät gehört vermutlich zur Wohnungausstattung, also dem Vermieter. Die Reparatur obliegt dann ihm.

helmutgerke  26.11.2013, 12:12

danke dir UKfella für den "Stern"

Wenn du keine zentrale Wassererwärmung hast,wird das Wasser dezentral ( über Boiler ) erwärmt und das muss dir vom Vermieter gestellt werden,also hast du mit der Reparatur nichts zu tun !

Du hast das Gerät privat vom Vormieter gekauft, also ist das deine Angelegenheit und keine Sache ., die zur Wohnung bzw. dem Vermieter gehört. Also: selber reparieren lassen und eben auch bezahlen. Du könntest höchstens noch mit dem Verkäufer verhandeln, ob er was dazu bezahlt.

Wenn Du es gekauft und nicht mit gemietet hast, ist es Deines - mit allen Vor- und Nachteilen

Tja, so leid es mir tut, aber wenn Du die Küche vom Vormieter übernommen hast - und sie hat noch funktioniert, ist jetzt an Dir, dich um den Schaden zu kümmern. Sollte der Schaden schon vorher gewesen sein, müsste sich der Vermieter (in deinem Fall die Hausverwaltung) drum kümmern. Ich weiss es - bin selbst Vermieter von 6 Wohnungen. Das Einzigste, was Du machen kannst, ist den Vormieter unter "Vortäuschung falscher Tatsachen" erst mal von einem Anwalt anschreiben zu lassan, falls er nicht einsieht, dass er Dir was kaputtes angedreht hat.

MfG

Benny

Klas1900  25.11.2013, 11:24

Ist es nicht üblich (möglich), dass der Vermieter dem Mieter einen 5 Liter Boiler in der Küche (falls dort eben nur Kaltwasser anliegt) zur Verfügung stellt und dann der Mieter seine Spüle daran anschließt?

UKfella 
Beitragsersteller
 25.11.2013, 11:52
@Klas1900

Ok, alles geregelt. Ich hab den Vermieter erreicht und er hat mir gesagt, dass der Boiler natürlich ausgetauscht wird und auf mich keine Kosten zu kommen werden. Er sagte mir auch, dass ich dem Installateur direkt noch weitere Mängel der Wohnung zeigen soll damit diese behoben werden. Solche Vermieter sind echt selten.