Abmahnung, weil man Kind vom Kindergarten abholen muss.
Hallo, kann die Chefin meiner Frau, ihr eine Abmahnung erteilen, weil sie früher von der Arbeit los musste um unsere Tochter abzuholen?
Um das Thema genauer zu beschreiben: Meine Frau hat ihrer Arbeitgeberin bescheid gegeben (Samstag), daß sie unsere Tochter aus dem Kindergarten abholen muss. Da ich wegen Krankheit dazu nicht in der Lage bin. Sie hat eingewilligt mit der Bediengung, daß wenn viel los ist, sie eine Stunde später fährt (14 Uhr). Das wäre jedoch dann schon zuspät, da unsere Tochter um 14 Uhr abgeholt werden muss. Nun ist Sie trotzdem losgefahren obwohl etwas mehr los war.
11 Antworten
Deine Frau hat Deiner (minderjährigen) Tochter gegenüber eine Fürsorgepflicht. Auf dem Wege vom Kindergarten bis nach Hause benötigt Deine Tochter also Begleitung, genauso wie beispielsweise zu einem Arztbesuch. Dies sollte der Arbeitgeber eigentlich wissen. (Wieso hat er Deine Frau ansonsten eingestellt, wenn er kein Verständnis für diese Fürsorgepflicht hat ?)
Sollte Deine Frau also eine Abmahnung deshalb bekommen, würde ich dagegen vorgehen.
Es ist nicht die Aufgabe des Arbeitgebers, die Fürsorgepflicht zu ermöglichen, das ist Aufgabe der Eltern...
Mal abgesehen davon kann man gegen eine Abmahnung nicht wirksam vorgehen...
Ist es das Problem vom Chef ? Es gibt genug Abholdienste, auch Taxifahrer die das Kind sogar bis zur Haustür begleiten.
Fast jeder der der in einer Firma Arbeitet hat ne Familie wenn das jeder so machen würde....
Nein, das ist rechtlich nicht zulässig. Dass deine Frau ein kleines Kind hat, das natürlich mal krank ist und angeholt werden muss, dass mehrere Fakten dazu führen, dass sie es tun muss, ist völlig unbestritten.
Die Kindertagesstätte verlangt zu Recht, dass kranke Kinder die Einrichtung verlassen, am besten erst gar nicht besuchen, wenn was anliegt.
Der Arbeitgeber muss das hinnehmen und deine Frau hat die Pflicht, sich um euer krankes Kind zu kümmern.
Sollte deshalb eine Abmahnung ausgesprochen werden, sofort den Betriebsrat einschalten oder einen Anwalt.
Seid ihr nicht in der Gewerkschaft? Das ist meines Erachtens ein Muss, damit ihr nicht so hilflos auftretet. Die würden euch beraten und auch Schriftverkehr - falls erwünscht - führen.
Hallo,
nur eine Abmahnung für so eine Lapallie ist etwas überzogen, aber im Grunde genommen, ihre Arbeitgeberin hatte ihr (deiner Frau) Auflagen gemacht... Das muß deine Frau mit ihrer Chefin ausmachen, dafür eine "Entschädigung" - einige Stunden an einem anderen Tag länger arbeiten - versprechen, so daß sie keine Abmahnung bekommt.
Emmy
kindergarten samstags so etwas gibt es? bei mir damals nicht ich mußte sehen wo ich samstags den kurzen lasse. sie hat ihr unter vorbehalt "frei" gegeben ich würde sagen für eine abmahnung reicht es nicht. und falls sie eine bekommt nicht unterschreiben und zur gewerkschaft gehen.