Erneuerung der Dusche vom Vermieter?!
Hallo ihr lieben.
Ich wohne mit meinem Mann und mit meiner Tochter in einer Mietwohnung. Schon seid genau 15 jahren. Ich habe mal etwas da von gehört , dass alle 10 jahre die Dusche bzw. das Badezimmer erneuert werden muss , soweit Komplikationen oder ähnliches vorliegen. Beim Enzug , durften ich & mein Mann Fußböden , Toilette , Dusche , Fliesen und vieles mehr auswählen , was uns der Vermieter alles zahlte , da die Wohnung in einem sehr schlechtem Zustand war. Wir entschieden uns für eine Duschwanne , die etwas größer ist , als eine normale Dusche. Und an der Decke wurden Halterungen für einen Vorhang befestigt. Nun sind wir alle langsam diese Wanna leid und möchten uns eine normale Dusche kaufen. Aber da wir diese Wanne schon 15 Jahre haben , können wir von unserem Vermieter die anfallenden Kosten für den Abriss der Wanne und die Halterung beanspruchen ? Oder muss er das evtl. auch bezahlen ?
LG marion
6 Antworten
In sofern keine wirklich Mängel als solches vorliegen, dann musst ihr die neue Dusche nicht nur selbst bezahlen, sondern das auch schriftlich mit dem Vermieter fixieren. Das muss der genehmigen. Er kann auch festlegen, dass beim Umzug die Dusche dann nicht mehr entfernt werden darf usw. wenn die jetzt vorhandene Wanne aber irgendwie... Gerissen ist.. irreperabel Leck ist oder wie auch immer, dann könnt ihr eine neue verlangen, allerdings kommts dann auch auf den Vermieter an, ob er eine Dusche nach euren Vorstellungen bezahlt oder eine mehr oder weniger identische Wanne.
Hallo Marion, ein Mieter hat Anspruch auf den Gebrauch der Mietsache mit allen daraus ergebenen Eigenschaften und der Eigentümer hat die Pflicht, während der Mietzeit den Gebrauch mit allen ergebenen Funktionen an der Mietsache zu gewährleisten.
Ein Mieter könnte im Umstand auf defekter Ausstattung mägeln und mindern. Es besteht jedoch kein Anspruch des Mieters, wann ein Eigentümer zu modernisieren hat, sofern der Gebrauch und alle zugesicherten Eigenschaften vorhanden sind. Dies ist nicht mit den Sätzen der Abschreibung für Abnutzung (AfA) mißzuverstehen. Liebe Grüße
Wieso liegen da Komplikationen vor? Du kannst die Dusche doch benutzen, oder?
Selbst, wenn die Dusche Mängel hätte, kannst Du nicht sicher sein, dass Du Dir eine neue Dusche nach Deinen Wünschen aussuchen kannst.
Eine neue Dusche würde möglicherweise auch unter Modernisierung fallen, die Wohnung hat ja gewissermaßen eine Wertsteigerung erlitten, was eine Mieterhöhung rechtfertigen würde.
Sprich ganz ruhig mit dem Vermieter und biete eine Eigenbeteiligung an. Damit hast Du zumindest bei der Wahl des Modells ein Mitspracherecht.
wenn die wanne ausgedient hat, kann man ihn schon zur kasse bitten, aber wenn etwas anderes verbaut werden soll dann nicht. Ich würde erstemal beim vermieter nachfragen und dann, je nach Anwort, mich schlau machen. Ein Tip: versucht den Vermieter in eine Position zu bringen wo er euch helfen will, dann ist alles möglich, solang es bezahlbar bleibt.
sehr witzig! Wo soll denn das geschrieben stehen? Niemand erneuert sein Bad alle 10 Jahre! Nur weil es euch nicht mehr gefällt habt ihr natürich keinen Anspruch. Sprecht mit dem Vermieter. Veilleicht erlaubt er euch auf eure eigenen Kosten die Dusche zu erneuern. Wenn nichts defekt ist, gibt es keine Grundlage zum Austausch