Auto Unfall (Post von der Polizei) Was bedeutet das? Könnte es mir bitte jmd. Erklären?
ich bin mit der Erledigung im Strafbefehlsverfahren einverstanden oder nicht einverstanden.
Und
ich bin mit einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Auflagen und Weisungen gemäß Paragraf 153a StPO einverstanden oder nicht einverstanden.
Bedeutet der erste Satz, dass die Polizei der Sache nach gehen sollen und der zweie Satz, dass die Versicherungen der Sache nach gehen sollen?
4 Antworten
Offensichtlich wird gegen dich wegen einer Straftat ermittelt.
Strafbefehlsverfahren bedeutet, dass ein Richter ein Urteil anhand der Aktenlage ohne Gerichtsverhandlung fällen kann.
§ 153a StPO gibt einem Richter die Möglichkeit, das Verfahren gegen bestimmte Auflagen oder Weisungen einzustellen. Meistens handelt es sich dabei um eine Geldzahlung an eine Einrichtung oder die Staatskasse. Der entscheidende Vorteil für dich daran wäre, dass du nicht verurteilt wirst und damit z.B. nicht Gefahr läufst, dass es irgendwann in deinem Führungszeugnis auftaucht.
In dem Schreiben geht es, wie gesagt, offensichtlich um die Verfolgung einer Straftat, die du begangen haben sollst. Es handelt sich also um ein Strafverfahren. Hast du bei dem Unfall jemanden verletzt? Bist du ohne Fahrerlaubnis oder Versicherungsschutz gefahren? Warst du alkoholisiert? War sonst irgendwas besonderes?
Die Kfz-Versicherung (wenn eine besteht) kümmert sich trotzdem noch um die Regulierung der entstandenen Schäden. Das ist ein vom Strafverfahren unabhängiges Zivilverfahren. Das Schreiben, das du bekommen hast, hat damit nichts zu tun.
Ich fuhr auf der rechten Fahrspur der Hauptstraße und ein Transporter fuhr in die Einfahrt und plötzlich fuhr er wieder rückwärts aus raus. Ich bin dem rückwärts fahrenden Transporter nach links ausgewichen und prallte dann mit einem Audi zusammen.
Ist lediglich nur ein Sachschaden. Es muss nun geklärt werden wer Schuld hat oder so
Der Transporter hat nicht eingesehen, dass er mit dran schuld ist. Laut ihm ist er nicht rückwärts raus gefahren, was ja kein Sinn macht, wieso sollte ich sonst ausweichen.
Wir haben dann die Polizei gerufen. Die Polizisten haben unsere Aussagen notiert. Sie meinten auch das wir Post bekommen werden und die Post ist schon da und ich wollte wissen, was die zwei Sätze heißen :)
Strafbefehlsverfahren und Einstellung nach § 153a StPO haben etwas mit einem Strafverfahren zu tun. Wenn es in Zusammenhang mit dem Unfall kein Strafverfahren gibt, kann das Schreiben eigentlich auch nichts mit dem Unfall zu tun haben.
Gibt es vielleicht noch eine andere Geschichte, auf die sich das Schreiben beziehen könnte?
Davon unabhängig ist deine Frage aber eigentlich schon beantwortet, oder?
Hmm ich habe sonst nicht angestellt. Ich habe ehrlich gesagt schon bisschen Angst. Aber im Prinzip kann mir nichts passieren...
Ja, Danke meine Frage wurde beantwortet :)
Na ja, hast Du nun den Unfall verschuldet oder nicht?
Wenn nicht regiere nicht darauf und wende Dich an einen Anwalt wenn der Stafbefehl kommt.
Wenn doch kreuze Nr. 2 an und warte wieviel Du wohin überweisen sollst.
Die Polizei hat mit der Sache übrigens nichts mehr zu tun, das Schreiben kam sicher von der Staatsanwaltschaft.
Die Versicherung wird den Schaden regeln, oder auch nicht. Das ist aber Zivilrecht und hat mit dem Strafverfahren wenig zu tun.
Ja ich habe bei dem erstem nichz einverstanden angekreuzt und beim zweiten einverstanden angekreuzt. Naja die Polizisten meinten auch das Sie nicht am Unfallort waren und nichts dazu sagen können. Wenn überhaupt müsse es die Versicherung klären. Ich möchte nicht das sowas in meinem Führungszeugnis steht.
Letztlich ist es egal was Du ankreuzt, was weiter passiert entscheidet ohnehin zunächst der Staatsanwalt. Selbst wenn ein Strafbefehl kommen sollte, so erscheint alles was bis 90 Tagessätze liegt nicht im Führungszeugnis. Achte aber darauf daß die Tagessätze nicht zu hoch angesetzt sind, es sollte nicht mehr sein als ein Nettogehalt nach diversen Abzügen. Wenn der Tagessatz zu hoch ist, kannst Du auch einen Widerspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränken, wenn Du entprechende Nachweise vorlegen kannst.
nö - das bedeutet, das es zu keinem verfahren kommt, wenn du dich mit der bemühung und den konsequenzen aus § 153a StPO einverstanden erklärst.
der rest dürfte evtl. über ein zivilrechtl. klage laufen, wobei dann evtl. eine versicherungsrechtl. nachfrage/regelung erfolgen könnte.
Ich möchte auch kein Verfahren. Mir ist es lieber, wenn die Versicherungen es untereinander klären.
Einstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehlsverfahren_(Deutschland)
Das sind 2 Vorschläge der Staatsanwaltschaft, wie man die Sache ohne Gerichtsverhandlung aus der Welt schafft. Du kannst einen, beide oder keinen ankreuzen.
Das heißt, dass die Versicherung nicht mehr für den Fall zuständig ist? Naja ich möchte nicht das sowas im Führungszeugnis steht deshalb habe ich bei der Frage mit § 153a StPO " einverstanden eingekreuzt".