Erhalt von Förderbeiträgen für wertvermehrende Verbesserungen?

1 Antwort

Mir erschließt sich nicht der Sinn der Fragen. Du als Mieter (Für Wohnung oder was?) bekommst doch keine Fördermittel, eher der Vermieter.

Geht es um Modernisierung? Klär mich/uns auf!

Philas 
Beitragsersteller
 07.01.2021, 14:25

Das war eigentlich auch meine Frage. Ich soll den Mietvertrag unterzeichnen und zurückschicken, und an dem Punkt scheine ich oder eben der Vermieter wählen zu können.

Meines Erachtens geht es darum, dass wenn irgendwann durch Förderbeiträge finanzierte Mehrleistungen entstehen, ich diese dem Vermieter gegebenen Förderbeiträge auf meinen Mietzins abwälzen und diesen reduzieren kann (falls ich eben ja ankreuze). Ansonsten würde der Zins gleich bleiben, obwohl sie ja Förderbeiträge erhalten hätten.

albatros  07.01.2021, 14:28
@Philas

Wenn bei bestehenden Mietverträgen in Folgezeiträumen modernisiert werden sool und der Vermieter kan Fördermittel in Anspruch nehmen, so muss er bei der Berechnung der Modernisierungsmieterhöhung diese Fördermittel rausrechnen, sie sind ja nicht seine Aufwendungen.

Wohnst du in D oder Schweiz oder Ö?

Philas 
Beitragsersteller
 07.01.2021, 14:30
@albatros

Schweiz, ok danke, heisst das also, ich muss da gar nichts ankreuzen?

albatros  07.01.2021, 14:34
@Philas

Schweizer Mietrecht ist mir nicht gläufig. Aber ich würde erst mal nichts ankreuzen. Vielleicht goggelst du dazu?