immobillien Zwangsversteigerung Mehr als Verkehrswert?
Hallo, nächste Monat möchte ich bei einem Versteigerung mit ersteigern, um Erfahrung zu sammeln gestern habe ich ein Versteigerung als Zuschauer teilgenommen und habe mich richtig überrascht .Vom Haus war der Verkehrswert 192.000€ und es wurde für 227000€ verkauft. Sieht man oft dass man mehr als Verkehrswert bietet? Ich hatte so viel wie Verkehrswert Kredit beantragt, soll ich mir nicht viel Hoffnung machen? :((
8 Antworten
der Verkehrswert ist nicht unbedingt der Wert, den die Leute zu zahlen bereit sind. Wenn das Objekt für den Käufer gepasst hat wegen Lage, oder Schnitt oder was weiss ich, war er halt bereit, mehr dafür zu bezahlen. Das ist aber keine Regel: manche Objekte werden auch unter Verkehrswert verkauft
Ein Objekt ist tatsächlich soviel Wert, wie ein Verrückter bereit ist, dafür zu zahlen oder in der ZV zu bieten!
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Immobilien über Verkehrswert versteigert werden. Ist das Gutachten schon etwas älter, dann kann es sein, dass die Immobilienpreise gestiegen sind. Dies kann in manchen Regionen innerhalb weniger Monate oder Jahre passieren, gerade bei der aktuellen Zinslage keine Seltenheit. Dann kann die Nachfrage dazu beitragen. Gibt es zwei oder mehr Interessenten die das Objekt unbedingt haben wollen, dann bieten Sie sich schnell mal hoch. Meine Erfahrung sagt auch, dass Verkehrswerte immer besser werden. Konnte man vor einigen Jahren fast pauschal sagen, das 70% ein Guter Richtwert ist, so ist das heute nicht mehr möglich. Je besser man recherchieren kann (Internet sei dank), desto genauer ist eine Werteinschätzung. Gutachter können in die Haftung genommen werden, wenn sie voll daneben liegen. Und als letztes kann ich noch berichten, das gute Lagen in begehrten Städten derzeit explodieren. Die Erfahrung habe ich in Berlin, Stuttgart, Hannover, Hamburg... gemacht. Auch erlebt man immer wieder, dass nur ersteigert wird, weil man es dem ex nicht gönnt oder so. Habe sogar erlebt wie ein kleines Dorf gemeinsam ein Vermögen geboren haben, damit es der Fremde von außerhalb nicht bekommt...
das wird Dir niemand konkret beantworten können, denn es gibt auch Zwangsversteigerungen, bei denen die Immobilie unter dem Verkehrswert weg geht... Oft kommt es sogar zu einer zweiten Versteigerung, dort ist der Einstiegspreis 50%... die richtigen Profil gehen übrigens grundsätzlich zum zweiten Termin... Würde Dir sowieso empfehlen Dir hier einen Höchstbetrag zu setzen, den Du auf keinen Fall überschreitest...
Schon besser aber immer noch nicht ganz richtig. Es gibt immer einen Mindestbetrag. Dies ist das geringste Gebot. Dies hat mit der 50 % Grenze jedoch nichts zu tun, sondern richtet sich nach den Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens. Unter diesem Betrag ist jedes Gebot unzulässig.
Die Grenzen fallen auch nicht durch ein Gebot, sondern entweder von amtswegen bei einem Meistgebot unter 50 % oder wenn ein berechtigter Gläubiger, den Antrag stellt den Zuschlag zu versagen weil das Meistgebot 70 % des Verkehrswerts nicht erreicht.
Z.Z. beobachtet man tatsächlich, nicht nur im "normalen Geschäft, sondern auch bei Zwanqgsversteigerungen , meist bei Eigentumswohnungen in guten Lagen, Preisnennungen, die z.T. bis zu 20 % über dem festgesetzten Verkehrswert liegen!
Wann diese Preisblase platzt, läßt sich z.Z. nur schwierig beurteilen. Man sollte deshalb sehr vorsichtig mit der Zahlung oder dem Gebot deutlich überhöhter Preise sein.
Markt- wie Zinsschwankungnen können da blitzschnell zum Desaster führen!
Ja, es kommt häufiger vor. Manchmal schaukeln sich die Bieter richtig hoch.
Bevor DU ein Haus ersteigerst, solltest du jedoch schon mal bei deiner Versicherung nach einer Brandschutzversicherung für ein evtl. Haus erkundigen. Wenn du es dann ersteigert hast, fahre sofort hin und unterschreibe den Vertrag über eine Brandschutzversicherung, warte damit nicht bis Abends oder bis zum nächsten Tag.
Es kann ein Desaster werden!
http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/metjendorf131.html
Richtig ist wohl Wohngebäudeversicherung (Sturm, Feuer, Wasser) ggf. auch Elementarschäden wie Hochwasser. Ansonsten absolut wichtiger Hinweis. Wichtig ist auch eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für das Grundstück mit Gebäude.
Das ist nicht ganz richtig. Es gibt keinen Mindestbeitrag! Im ersten Termin bestehen Wertgrenzen. Ein Gebot unter 50% ist nicht zuschlagsfähig, solange diese Grenzen bestehen! fallen die Grenzen durch ein Gebot, dann ist im zweiten Termin auch ein Gebot unter 50% zuschlagsfähig! Fallen die Grenzen nicht, dann ist es Wie im ersten Termin.