Erbt meine Stiefschwester?
Guten Tag,
mein leiblicher Vater hat ein handschriftliches Testament aufgesetzt, in welcher er meine Stiefschwester (nicht adoptiert) und mich zu gleichen Teilen eingesetzt hat.
Mein Schwester kommt aus der 1. Ehe und meine Mutter ist bereits verstorben.
Hat mein Steifschwester, welche sich nie um meinen Vater gekümmert hatein Anrecht auf Erbe?
Herzlichen Dank für Ihre Anwort.
7 Antworten
Alle Antwortgeber, die sagen, dass das Testament deines Vaters gilt und dessen Erbfolge bestimmt, haben 100% recht. das "Nicht-kümmern" deiner Halbschwester hat keinerlei Einfluss auf die Erbfolge. Das könne nur, wenn er das berücksichtigen will, nur dein Vater durch entsprechende Änderung seines Testaments bestimmen.
Ja, natürlich ist sie erbberechtigt. Das wäre sie auch ohne Testament. Und auch, wenn er mit der Kindsmutter nie verheiratet gewesen wäre, würde sie erben.
Mein Schwester kommt aus der 1. Ehe
Daraus entnehme ICH, dass die Stiefsschwester auch ein Kind des Vaters ist.
Du hast recht, es wäre besser gewesen, sie hätte Halbschwester hingeschrieben, dann gäbe es hier keine Missverstädnisse. Insogfrn ist diese Halbschwester genauso erbberechtigt und vor allem auch pflichtteils erbberechtigt. Auch ohne Tesatment dann.
Ohne Testament würde die Stieftochter des Vaters nicht erben!
Ich lese nichts davon, dass es sich um die Stieftochter des Vaters handelt.
Mein Schwester kommt aus der 1. Ehe
Da ist wohl anzunehmen, dass der Vater schon mal verheiratet war.
Nein, die Mutter! So verstehe ich es!
Ich nicht - aber lassen wir das so stehen.
Steht bei Vater extra nicht adoptiert!
warum sollte der Vater seine eigene Tochter adoptieren müssen?
Definitiv, da schriftlich und mit Datum aufgesetzt. Und du hast auch deinen Pflichtteil bekommen, der dir von Gesetz wegen zusteht.
Wer sich kümmert, sollte bekommen. Ich finde es schade, dass die ältere Generation nicht sowas zu Lebzeiten regeln kann. Meine (jüngere) Tante hat jeden Monat Salär bekommen von der einiges älteren Schwester und nach dem Tod haben alle Geschwister das gleiche geerbt. So sollte man das regeln.
Testamentarisch kann die Stiefschwester und jeder andere als Erbe eingesetzt werden. Du kannst Dein Pflichtteil verlangen. Da Du aber auch die Hälfte vom Erbe zugesprochen bekommen hast, was das Pflichtteil auch ausmachen würde, wäre das Testament vollkommen in Ordnung. Der Unterschied besteht darin, daß die Stiefschwester eine geringere Steuer frei hat auf das Erbe.
Wenn das so im Testament steht muss du das wohl akzeptieren wenn das der Wille deines Vaters war.
beangato: das ist in diesem Fall kompletter Unsinn, weil oben deutlich genug steht, dass die Stief-Schwester nicht von dem Mann abstammt, um den es hier geht. Du verwechselst Stiefschwester mit Halbschwester.
Eine in die Ehe mitgebrachtes Kind erbt in der gesetzlichen Erbfolge nur von dem einen Elternteil, von dem es abstammt, ansonsten geht es nur über ein Testament oder über staatlich dokumentierte Adoption. Mit einer Heirat der Eheleute ist das in die Ehe mitgebrachte Kind NICHT im Sinne einer Erbberechtigung adoptiert. Das ist Fakt, das weiss ich.