Erbschein bekommen, was nun?
In 2 Wochen will das Amtsgericht nun nach heutiger Erteilung des Erbscheins (Alleinerbe), dass ich angebe was zu Erben ist, sowie deren Wert wissen. Ich weiß aber lediglich nur von einem Grundstück, der Ort ist bekannt und mehr nicht. Ich würde da morgen mal anrufen, aber was sagt ihr?
Ich könnte nur angeben, dass das Grundstück unbebaut ist
3 Antworten
auch ein Grundstück hat einen Wert.
nennt sich Verkehrswert, https://www.google.com/search?q=Verkehrswert&rlz=1C1TLCE_enDE633DE642&oq=Verkehrswert&aqs=chrome..69i57&sourceid=chrome&ie=UTF-8
dort wo das Grundstück liegt, wird dir das Bauamt mehr sagen können, wo das ist, oder Katasteramt.
per Anruf wirst keine Auskunft bekommen, mit der Sterbeurkunde persönlich hinfahren, per Anruf kannst einen Termin machen
Ich wohne in Düsseldorf und das wäre in Bautzen 😳
Wenn du bereits den Erbschein hast, weißt du doch auch schon länger von deiner Erbschaft?
Es gibt ja vermutlich nicht nur das Grundstück, sondern auch noch anderes Vermögen.
Für ein unbebautes Grundstück hilft dir aber beim Wert vielleicht dieses
https://www.boris.sachsen.de/bodenrichtwerte-aktuell-4032.html
Aber solche Dinge sollten sich beim Bauamt auch telefonisch klären lassen. Hier noch was
Dazu einfach den Bodenrichtwert ermitteln. https://www.immobilienwertanalyse.de/bodenrichtwerte/
Bei dem Bodenrichtwert handelt es sich nicht um einen Verkehrswert. Der Bodenrichtwert hat keine bindende Wirkung. Seine Rechtgrundlage erhält der Bodenrichtwert aus § 196 Baugesetzbuch (BauGB).
Bodenrichtwert: Definition & Ermittlung | HAUSGOLD
www.hausgold.de › immobilienwissen › bodenrichtwert
Also rufe ich erstmal beim Bauamt an? Ich weiß lediglich den Namen der Verstorbenen, das Dorf und das es am Ortseingang liegt. Ist aber auch nur ein 150 Einwohner Dorf