Erbrecht bei Hauskauf?

6 Antworten

Wenn der Opa nicht mehr lebt und Mutter und Onkel das Erbe ausschlagen, dann erben erbrechlich eben die Enkel. Möglicherweise ist es aber für eine Aussschlagung schon zu spät. Dann sind eben die Mutter und der Enkel zu gleichen teilen Erbe und somit Eigentümer.

Nachdem sie sich ins Grundbuch eingetragen haben, können sie mit ihren Anteilen machen was sie wollen: verkaufen, verschenken, selbst drin wohnen, vermieten. Darauf haben die Enkel rechtlich keinerlei Einfluss. Vielleicht hilft ja Schmusen. LOL!

Wenn der Opa Miteigentümer am Grundstück war, kann die Oma das gesamte Grundstück selbstverständlich nur zusammen mit den Erben verkaufen.

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Es erben die Oma sowie die Kinder des Opas. Außerdem wird ein Erbschein zum Nachweis des Erbrechts gegenüber Notar und Grundbuchamt benötigt.

Die Frist zur Ausschlagung des Erbes dürfte bereits abgelaufen sein. Würde hier aus wirtschaftlicher Sicht aber ohnehin keinen Sinn ergeben. Möglich ist die Übertragung des Erbteils, aber dann kann man auch gleich das Grundstück veräußern.

Wenn die Frist der Ausschlagung vorbei ist, müssen alle Erben dem Vertrag zustimmen. In der Willenserklärung sind die Erben frei. Sie können gemeinsam das Haus dir schenken oder verkaufen.

Sinn würde es evtl machen, wenn deine Mutter im Rahmen ihrer Erbfolge bereits zu deinen Gunsten auf eine Auszahlung verzichtet.

Wenn der Onkel Geld will, müsst ihr seinen Anteil bezahlen.

Was die beste Variante ist, kommt auf den Wert des Hauses an ( Schenkungssteuer, Grundwerbsteuer)

Falls Deine Mutter und Dein Onkel die einzigen Kinder von Oma und Opa sind, gehört das Haus zu 50% der Oma, zu 25% Deiner Mutter und zu 25% dem Onkel. Die 50% Deiner Mutter / Onkels nennt man Pflichteil und stehen diesen auch ohne Testament zu. Natürlich könnten Deine Mutter/Onkel auf diesen Anteil verzichten, aber warum sollten sie das tun ?

Pundeskanzler  26.03.2019, 17:28

Nein, das ist nicht der Pflichtteil.

Das ist die Verteilung bei gesetzlicher Erbfolge ohne Testament.

Der Pflichtteil käme in Betracht, wenn zb die Oma alles geerbt hätte oder die Mutter oder irgendwer.

Der Pflichteil sind 50% der gesetzlichen Erbfolge.

Dazu muss man bedenken, dass das Haus dem Opa höchstwahrscheinlich gar nicht zu 100% gehörte, sondern eben der Oma und ihm je zu 50%-

Also wären erst mal eh nur 50% des Hauses Erbmasse, die anderen 50% gehörten eh schon der Oma.

Sie können natürlich verzichten.

Aber das müssen sie wollen.

Wenn der Onkel nicht verkaufen will, will er ganz bestimmt auch nicht verzichten.

Nicole0986 
Beitragsersteller
 26.03.2019, 17:23

Die 6 Wochenfrist ist aber leider schon abgelaufen. Beide Kinder meiner Großeltern möchten das Haus nicht.

Pundeskanzler  26.03.2019, 17:25
@Nicole0986

Dann sollen sie es gemeinschaftlich euch verkaufen.

Ist günstiger als wenn es jetzt erst wieder an die Oma zurückgeht.

Außerdem kann man Fristverlängerung beantragen, wenn man nicht genau wusste, was man erbt.

Ihr müsst eh zu einem Notar für den Kauf, geht zu dem, der soll euch sagen, was am besten ist.