Erbfolge, Erbe ausschlagen. Minderjähriges Kind.Eltern getrennt?
Hallo.ich habe heute einen Anruf erhalten,dass ich als Vertreter für meinen Sohn zum Gericht muss um ein Erbe des verstorbenen Onkels seines Vaters ausschlagen und dafür unterschreiben muss. Der Fall: Der verstorbne Onkel hat 2 Wochen vor seinem tot geheiratet aber kein Testament hinterlassen,dass die Frau alleiniger Erbe ist.konten etc. Sind für sie unzugänglich. Nach der Erbschaftsfolge Erben seine zwei Schwestern alles.diese wollen ablehnen,somit würde es auf 4 Nichten und Neffen(mein ex-mann) fallen,wenn diese ablehnen, würde das auf deren kinder (mein Sohn) fallen - so der Plan,dass die Frau doch an alles rankommt,wenn alle anderen verzichten. Mein Sohn lebt bei mir.Vom Kindesvater bin ich seit 2011 geschieden. Mir wurde gesagt,dass ich schnellstmöglich einen Termin angeben muss, damit alle zum Gericht kommen und entsprechende Unterschriften leisten können.Das soll Mittwoch passieren.ich will dies nicht einfach so tun. Ich möchte an die Belange meines Kind denken. Dem verstorbenen Onkel gehört u.a. eine Doppelhaushälfte die mein exmann und ich wärend der ehe kernsaniert haben.da hier keine besitzverhältnisse geändert wurden,habe ich nach der Trennung und Scheidung keinen Cent zurück erhalten oder einen Ausgleich bekommen-auch zum Nachteil meines Sohnes. Auch bekomme ich nicht den mir zustehenden Unterhalt vom Kindesvater. Daher möchte ich hier ungern einfach so verzichten.mein Sohn hat mit 8 schon zu viel mitgemacht und von der o.g. Familienseite keine Unterstützung erhalten. Mir tut es für die Frau leid,aber aufgrund der Vergangenheit möchte ich wenn prüfen lassen,ob ich für mein Sohn was rausschlagen kann- es ist auch mein Geld die in der Immobilie sitzt wo er aufgrund der Erbschaftsfolge durch meine Unterschrift drauf verzichten soll. Es besteht kein bzw. Kein guter Kontakt zu der Familie seines Vaters.Diese Familie hat sich auch nicht selbst bei mir gemeldet.muss ich den Termin zusammen mit den anderen wahrnehmen?bekomme ich vom Gericht selbst noch Post? Kann ich einen Termin zusagen und vor Ort die Unterschrift verweigern und darum bitten Einblick in die Erbschaft zu erhalten?
3 Antworten
Zunächstmal ist eine Ausschlagung hier nur möglich, wenn der Kindvater mit das gemeinsame Sorgerecht für das Kind hat. Ansonsten wäre die Ausschlagung nämlich nach §1943 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/1943.html
genehmigungspflichtig und das Gericht würde die Genehmigung sehr wahrscheinlich verweigern.
so der Plan,dass die Frau doch an alles rankommt,wenn alle anderen verzichten. ... Mir tut es für die Frau leid
Ganz ehrlich, es mag ja sein, das es für die Frau ein emotionaler Verlust ist, aber wenn man nach 2 Wochen als Witwe eine fette Erbschaft macht, kann man sich nicht beschweren, das Erbe mit anderen teilen zu müssen.
Kann ich einen Termin zusagen und vor Ort die Unterschrift verweigern und darum bitten Einblick in die Erbschaft zu erhalten?
Als Sorgeberechtigter können sie die Zustimmung zur Ausschlagung natürlich verweigern. Das muß auch nicht begründet werden. Um Rechte als Erbe wahrzunehmen, z.B. sich bei den Banken eine Vermögensauskunft zu holen, müßte das Erbe aber angemommen werden.
Daher möchte ich hier ungern einfach so verzichten.
Viel entscheidender als der genau Wert der Erbschaft ist, ob die Schwestern schon ausgeschlagen haben. Wenn diese nämlich nicht ausschlagen, hat ihr Kind nichts. Bezüglich des Vaters ist es so, das wenn er nicht ausschlägt, ihm Vermögen zufällt, wodurch sich seine unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit erhöht.
Diese Familie hat sich auch nicht selbst bei mir gemeldet.muss ich den Termin zusammen mit den anderen wahrnehmen?
Nein. Es fallen dann im Falle einer Ausschlagung aber zwei Gebühren an, die sich nach den Nachlasswert richten. Außerdem ist zu beachten, das es eine Frist von 6 Wochen für die Ausschlagung gibt. Diese beginnt aber erst ab Kenntnis des Erbfalls und der Gründe der Berufung.
Ja das ist korrekt.Kann man sie persönlich kontaktieren?wäre um Ihre Hilfe sehr dankbar.
Natürlich kannst Du an dem Termin teilnehmen, Aufklärung verlangen und dann die Unterschrift nicht leisten. Es ist rechtlich unproblematisch.
Geh doch zu einem Anwalt, das erste Gespräch ist meist nicht teuer, er wird dir einen fundierten Rat geben können.
Ich gehe übrigens davon aus, das eine der Schwestern die Oma des Kindes ist, sprich der Vater ein Kind einer der Schwestern. Nur dann stehen nämlich die Schwester in der Erbfolge vor den Vater.