Erbe möchte die Betriebskostenabrechnung der letzten Jahre - ist das zulässig?

12 Antworten

Vorausgesetzt, die BK-Abrechnungen sollten dem Kalenderjahr folgen, so würde ich dringend empfehlen sie rückwirkend zu erstellen, aber nur bis zur Abrechnung für 2016. Davor liegende Abrechnungen wären verjährt.

Der Erbe im Besitz des Erbscheines erbt das Geldvermögen der Erblasserin und ihre unbestreitbaren Forderungen aus Verträgen mit Dritten. Sollten sich Guthaben aus den BK-Abrechnungen ergeben, sind sie dem Erben auszuhändigen. Werden die Abrechnungen nicht erstellt, kann der Erbe die gesamten Betriebskostenvorauszahlungen der Jahre 2016 bis 2019 einfordern, die Abrechnung 2020 ist bis 31.12.2021 fällig.

So ist es, für den Zeitraum, der noch nicht verjährt ist, kann verlangt werden.

Es gibt aber ja mündliche Absprachen, und die gelten natürlich auch.

Der Geldfluss Guthaben/Nachforderung sollte per Kontobeleg nachgewiesen werden können.

Somit bleibt übrig, die AR für 2020.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die stehen ihm auch zu für die Jahre, wo eine Nachberechnung/ Erstattung noch erfolgen könnte/ müsste.

Denn: hättest du eine korrekte Abrechnung gemacht, deinen Mieterin eine Rückzahlung erhalten, wäre dieser Betrag ggf. noch in ihrem Vermögen vorhanden.

Zu argumentieren, sie hätte das Gerld auch ausgeben können, ist hier irrelevant.

Also: der Mietvertrag hat es klar geregelt, der Sohn ist als Erbe Rechtsnachfolger der Mutter, damit kann er diese Forderung stellen. Erstelle die Abrechnungen ab 2017 und stell sie ihm zu. Daraus ergibt sich entweder eine Rückzahlung oder aber auch eine Nachforderung.

Nachforderung muss er dann bedienen. Eine Rückzahlung machst du auf das Konto deiner Mieterin. Verlangt der Sohn diese ggf. auf sein Konto, dann verlange du eine beglaubigte Kopie des Erbscheines, der ihn als den einzigen Erben ausweist. Wichtig beglaubigt, weil du nur dann auch sicher sein kannst, dass die Abschrift (Kopie) mit dem Original überein stimmt.

Kopien kann man nämlich auch manipulieren.

Sollten er mehrere Erben sein, müssen diese dann eine Erklärung abgeben, daß er das Geld in Empfang nehmen kann. Bitte hier zu der Erklärung um eine Kopie des gültigen Perso, um die Unterschriften vergleichen zu können.

Sichere dich hier ab. Verlang eine beglaubigte Kopie des Erbscheines.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was steht denn zum Thema Nebenkosten im Mietvertrag? Ein Pauschalbetrag, eine Vorauszahlung pro Monat oder gar nichts?

Wenn über eine Nebenkostenpauschale nichts im Mietvertrag steht und die Dame hat trotzdem brav bezahlt, darfst Du das so betrachten, als wenn es eine stillschweigende Übereinkunft gegeben hat, dass die Mieterin auf diese Weise sich an Betriebskosten beteiligt und deswegen z. B. die Miete nicht erhöht wurde.

Wenn im Mietvertrag der Betrag als Pauschale genannt wird, den die Frau tatsächlich bezahlt hat, ist auch alles ok.

Steht im Mietvertrag aber, dass pro Monat ein bestimmter Betrag als Vorauszahlung geleistet wird, hättest Du darüber Jahr für Jahr abrechnen müssen.

Dann bleibt immer noch die Frage, ob der Erbe einen Anspruch auf Abrechnungen hat. Wenn sich aus den Abrechnungen für die Jahre bis 2016 ein Guthaben ergeben hat, wäre ein Anspruch darauf auf jeden Fall verjährt. Guthaben aus den Jahren 2017 bis 2019 noch nicht. Die Mieterin hätte noch Anspruch darauf. Falls in 2020 ein Guthaben entstanden ist, müsstest Du das der Mieterin auszahlen und da sie nicht mehr lebt, wäre es Bestandteil der Erbmasse. Daraus könnte sich ein Anrecht des Erben ergeben.

Für die Jahre davor, als die Mieterin noch lebte und Deine Vertragspartnerin war, zweifle ich doch sehr daran, dass der Erbe überhaupt ein evtl. Guthaben beanspruchen könnte. Es könnte doch gut sein, dass Deine nette Mieterin Dir gegenüber freiwillig, wie alle Jahre zuvor auf Abrechnung und damit evtl. Guthaben verzichtet hat, womit auch eine Art Vertrag zustande gekommen wäre, in den sich ein Erbe nachträglich nicht einmischen kann.

Wenn der Erbe auch den Mietvertrag geerbt hat und somit jetzt der Bewohner der Wohnung ist, wird ggf. zurecht die Abrechnung für 2020 fordern, für die Du aber noch bis zum Jahresende Zeit hättest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Moos187 
Beitragsersteller
 12.02.2021, 17:02

Vielen Dank für deine ausführliche Nachricht!

Habe gerade den Mietvertrag angeschaut und tatsächlich ist eine Betriebskostenvorauszahlung mit jährlicher Abrechnung vereinbart. Mist. Das war allerdings die ganzen Jahre kein Problem, da meine Mieterin nie eine haben wollte und ich mir ehrlich gesagt auch nie den Aufwand gemacht habe.

Wie sieht es dann aus? Auf verlangen des Erben müsste ich dann ab 2016 eine Abrechnung machen? Er besteht nämlich darauf. Komme was wolle - notfalls mit Anwalt. Eigentlich möchte ich den Aufwand so gut es geht umgehen.

Eine Abrechnung für 2020 werde ich erstellen.

anitari  12.02.2021, 17:09
@Moos187

Ab 2017 besteht Anspruch auf die Abrechnungen, wenn kalenderjährig abgerechnet wird. Im E-Fall können die Erben sämtliche Vorauszahlungen zurück verlangen.

bwhoch2  12.02.2021, 17:25
@anitari

Wenn man belegen könnte, dass es jeweils eine Abrechnung gab und es mal ein Guthaben gab und mal nicht, könnte man so argumentieren, dass das alles abgeschlossen war und die Unterlagen hierzu vernichtet sind. Aber das wäre wohl wenig glaubhaft.

Da lohnt es sich schon eher, alle Unterlagen der vergangenen Jahre raus zu suchen, die relevant sind und nachträglich noch eine Abrechnung zu machen.

Handelt es sich um eine Eigentumswohnung, die Du vermietet hattest? Dann hättest Du noch die Abrechnungen der Hausverwaltung. Ist es eine Wohnung in Deinem Haus o. ä., dann müsstest Du Dir die Mühe machen und alles, was noch an Belegen zu finden ist raus zu kramen und nachträglich die Abrechnungen zu machen. Sicher geht es dann nicht um jeden Kleinkram. Eher darum pro Jahr so viel zusammen zu bringen, dass die 1440 € zusammen kommen, die die Mieterin voraus bezahlt hat. Die wesentlichen Posten wären:

Heizkosten (Anteil am Verbrauch es Heizmaterials, also Öl, Gas, Holz etc.)

Kaminkehrer und Heizungswartung

Wasser-/Abwasserrechnungen

Abfallentsorgung

Versicherungen

Grundsteuer

Alles andere, was in der Betriebskostenverordnung steht, ist eher Kleinkram und kann einbezogen werden, wenn es Belege gibt, ansonsten wären die genannten Posten diejenigen, die Du auch nachträglich wohl noch gut nachweisen kannst. Schließlich hast Du doch auch Steuererklärungen gemacht, oder?

Prüfen Sie die Renovierungsverpflichtung des Erben gem. Mietvertrag und fordern Sie ggfs. die Durchführung mit angemessener Fristsetzung und Ablehnungsandrohung.

Anschließend kündigen Sie eine Nebenkostenabrechnung zum Ende des laufenden Jahres für das Vorjahr an, sofern kein stillschweigendes Einverständnis auf Verzicht gegeben ist.