Werden die allgemeinen Betriebskosten(allgemein) nach Auszug für 12 Monate berechnet ?
Ist die Betriebskostenabrechnung richtig? Ich habe doch nur bis 31.7 in der Wohnung gelebt, aber diese wurden (müll, aufzug usw.) doch auf das ganze jahr abgerechnet und nicht nur anteilsmäßig. Ist das richtig?
3 Antworten
"Berechnet" wurden Dir nur die Kosten anteilig für Deinen Nutzungszeitraum 01.01. - 31.07.2014.
Rechne selbst nach:
Gesamtkosten in € : Alle Anteile x Ihr Anteil : 365 (Tage) x 212 (Tage Dein Nutzungszeitraum) = Ihr (Dein) Anteil in €
Beispiel Aufzugskosten
2.364,55 € : 247 x 3,63 : 365 x 212 = 20,18 €
Der Vermieter muß die gesamten Kosten des Abrechnungszeitraumes angeben, sonst kannst Du als Mieter ja nicht nachvollziehen ob die Abrechnung korrekt ist.
Soweit ich das sehe ist die Abrechnung korrekt.
Fristen für Abrechnungen der Vorauszahlungen für BK haben nichts mit Ein- oder Auszug zu tun. Der Gesetzgeber will, dass grundsätzlich über einen Zeitraum von 12 Monaten innert der folgenden 12 Monate abzurechnen ist. In der Regel ist der Modus das Kalenderjahr. Es kann aber auch 1.7. bis 30.6. abgerechnet werden. Auf der Abrechnung muss der Abrechnungszeitraum und innert dessen der Nutzungszeitraum angegeben werden. Je nach Ein- bzw. Auszug kann dieser demzufolge kürzer als der Abrechnungszeitraum sein.
Dein Bildchenchen kann kein Mensch lesen. leider.
... aber ein Vermieter muß doch die Periode von 12 Monaten verteilen/abrechnen. Er hat doch keinen Spielraum, so jedenfallls die gesetzlichen >Vorgaben und die herrschende Meinung.