Nebenkostenabrechnung des Vorbesitzers geht nach Wohnungskauf an mich?
Hallo zusammen,
ich habe von der Hausverwaltung unserer Eigentümergemeinschaft die Nebenkostenabrechnung für 2020 bekommen, obwohl ich erst seit dem 31.12.20 die Besitzerin der Wohnung bin, einfacherweise war ich vorher die Mieterin, so dass ich dem Vorbesitzer die umlagefähigen Betriebskosten für 2020 als Vorschuss gezahlt hatte. Der Kaufvertrag regelt eindeutig: "Die Abrechnung des laufenden Wirtschaftsjahres hat in der Weise zu erfolgen, dass der Tag der Besitzübergabe als Stichtag für Nach-zahlungen und Erstattungen gilt. Nachzahlungen für die Zeit davor gehen zu Lasten des Verkäufers, für die Zeit danach zu Lasten des Käufers. Das gleiche gilt für Erstattungsbeträge. Diese Beträge sind dabei gleichmäßig auf die einzelnen Monate zu verteilen, wenn sich nicht feststellen lässt, für welchen Zeitraum die Nachzahlung oder Erstattung erfolgt." Stichtag ist der 31.12.20.
Wenn ich den Brief der Verwaltung richtig verstehe sei ich angeblich haftbar für die Nachzahlungen weil über die Abrechnung von 2020 erst bei der nächsten Eigentümerversammlung im Februar ´22 entschieden wird, da die Abrechnung sehr verspätet ist da es Verwirrung um die Heizkosten gab, und seit dem 31.12.20 bin ich ja die Besitzerin. Ich glaube sie haben die Abrechnung für 2020 dem Vorbesitzer, meinem Ex-Vermieter, gar nicht zukommen lassen. Im Schreiben heißt es das solle ich selbst mit ihm klären falls im Kaufvertrag stehe, dass er die Nachzahlung für 2020 übernehmen muss, sie würden den fehlenden Betrag von ca. 500 Euro jedenfalls von meinem Konto abziehen.
Ist das alles so rechtens und wie ist jetzt der zeitliche Ablauf, soll ich erst zur Eigentümerversammlung im Februar gehen, dort wird der Wirtschaftsplan 2020 beschlossen, dann schicke ich den meinem Ex-Vermieter und er soll mir die 500 Euro überweisen? Ich glaube es sind sogar 750 Euro, da ich von den umlagefähigen Kosten nämlich 250 Euro zurück bekomme, die Nachzahlung von ca. 500 Euro ergibt sich aus Reparaturkosten bei den nicht umlagefähigen Kosten.
Ist es rechtens, dass ich mich jetzt darum kümmern soll und die Hausverwaltung zu faul ist sich direkt an den Vorbesitzer zu wenden und ihm die Abrechnung zu schicken, obwohl mir die Wohnung 2020 noch gar nicht gehört hat?
Außerdem habe ich als Ex-Mieterin ja ein Recht auf meine Nebenkostenabrechnung für 2020 und die Rückzahlung des überschüssigen Betrages.
Ich weiß nur nicht wie genau ich jetzt was machen soll oder ob das nicht die Verwaltung machen muss.
Vielen Dank!
Steffi
4 Antworten
Die Hausverwaltung handelt zunächst einmal richtig, da nur Du Vertragspartnerin bist.
Vertragliche Angelegenheiten, die Du mit dem Verkäufer geregelt hast, gehen die Hausverwaltung nichts an. Insofern ist der Hinweis auf den Vertrag schon korrekt.
Du wendest Dich also am besten schon jetzt an den Verkäufer und teilst ihm den Sachverhalt mit. Teile ihm ruhig auch mit, dass Du als seine Mieterin damals Vorauszahlungen geleistet hast und dementsprechend jetzt auch um die Jahresabrechnung für 2020 bittest.
Da Du außer vielleicht der Grundsteuer alle Informationen hast, kannst Du Dir die Mieterabrechnung für 2020 auch gleich selbst machen und dem ehem. Vermieter mitteilen, wieviel Du ihm oder er Dir jetzt noch schuldet.
Möglicherweise erschrickt er, wen er was von "zahlen müssen" liest, aber er wird sich wieder fangen, den Kaufvertrag prüfen und dann damit schon einverstanden sein. Wenn sich der Verkäufer nicht komplett in Luft aufgelöst hat, also noch irgendwie für Dich erreichbar ist, wirst Du mit ihm klar kommen.
Danke für die Auszeichnung
Ja, das ist ja auch richtig so.
Du kannst Haftung nicht durchreichen.
Du haftest der Verwaltung und dein Verkäufer aus eurem Vertrag dir.
Weil du das mitkaufst.
Bevor man eine Wohnung kauft muss die Hausverwaltung Altschulden bekanntgeben auf Nachfrage. Man kann in Ö versuchen diese zurückzubekommen.
Danke, aber zur Zeit des Kaufs lag die Abrechnung für 2020 noch lange nicht vor, Nachzahlungsbeträge waren da also noch nicht bekannt. Die Pauschale hat der Vorbesitzer bis zum Stichtag brav gezahlt, diese reicht im Nachhinein aber nicht und es gibt nun eine Nachzahlung, was erst jetzt bekannt wurde.
Sei doch froh das du die Wohnung kaufen konntest und streite dich nicht wegen peanuts.
Die Nebenkosten Rückzahlung von 2020 sind von den voreigentümer an dich zu zahlen.
Die Vorauszahlungen ( Hausgeld) musst du ab Eigentumsdatum an die Verwaltung zahlen und du darfst das auch nicht mit der Rückzahlung verrechnen
Was heißt das dann praktisch: Soll ich dem Vorbesitzer die Abrechnung schicken und die Hausverwaltung hat nichts damit zu tun?
Ganz genau.
ich hab auch in 2021 eine Wohnung gekauft. Die Abrechnung die jetzt raus geht, also von 2020, die geht mich nichts an, die rechnet der Vorbesitzer mit den Mieter ab.
Und auch der Vorbesitzer ist haftbar für die Begleichung und holt es sich vom Mieter wieder, also von dir.
Kommt im Prinzip aber im Endergebnis bei dir auf das selbe drauf raus, deswegen st es in deinem Fall egal, jedenfalls bezüglich der umlagefähigen kosten
"Die Abrechnung die jetzt raus geht, also von 2020, die geht mich nichts an, die rechnet der Vorbesitzer mit den Mieter ab" genau das meine ich ja auch, selbst wenn es rechtlich so ist, dass ich auch für die 2020er Abrechnung haftbar bin, obwohl ich da noch nicht Eigentümerin war, hätte der Verwalter die Abrechnung dem Vorbesitzer eigentlich schicken müssen, damit er dem Mieter (der ja nur zufällig in desem Fall ich bin), die Nebenkostenabrechnung schicken kann. Dass die Abrechnung von 2020 mit mehr als 1 Jahr nun zu spät ist kommt ja noch dazu... naja ich schicke die Abrechnung dem Ex-Vermieter weiter und biete ihm noch an, auf der Eigentümerversammlung, die am 22.2. stattfindet und wo über die Abrechnung von 2020 abgestimmt wird, noch Fragen zu stellen oder dagegen zu stimmen, da er ja nicht mehr auf dieser Eigentümerversammlung erscheinen darf.
Ich finde diese Regelung jedenfalls dämlich, dass ich über Sachen von 2020 entscheiden darf, die mich da noch nichts angingen, und mein Ex-Vermieter wiederum nicht mehr, obwohl er die Nachzahlung zahlen muss. Mag ja sein, dass das rechtlich so ist, aber dann ist das Recht eben falsch, unlogisch und unpraktisch :p.
2020 ist nicht ein Jahr zu spät
Ok, ich versteh nur nicht was die Haftung mit der Abrechnung zu tun hat, die Wohnung hat 10 Jahre dem Vorbesitzer gehört, da kann der Verwalter doch ihm die letzte Abrechnung schicken? Wenn er dann nicht zahlen würde könnten sie es sich von mir holen, aber warum umgekehrt... kommt mir sehr umständlich vor. So rum wird die Zahlung ja eher "durchgereicht" als wenn es anders rum wäre.