Bekomme ich bescheid wenn meine Oma verstorben ist vom Nachlassgericht?
Zu aller erst, es geht hier nicht um Geld...
Ich habe seit mein Vater 1998 versorben ist keinen Kontakt mehr zu meiner Oma. Ich habe es mehrfach versucht aber sie hat auf keinen meiner unzähligen Briefe geantwortet.
Meine Frage ist ob ich bescheid bekomme wenn sie verstorben ist?
Nicht weil ich was erben möchte, da gibts auch nix zu erben sondern weil ich einfach gern wissen würde ob sie noch lebt...
Danke schonmal für die Antworten.
(ps anrufen kann ich nicht. ich habe generell telefonangst und bei dem gedanken dort anrufen zu müssen bekomme ich schon herzrasen und schnappatmung)
7 Antworten
Da dein Vater Erbe nach seiner Mutter ist und du die Rechtnachfolge deines Vaters nach dessen Tod antrittst, wirst du normalerweise vom Nachlassgericht als Erbe nach deiner Oma ermittelt. Hast du das Erbe deines Vaters angenommen?
Dann wirst du als Erbe ermittelt und benachrichtigt da du ja in die Rechtsnachfolge deines Vaters eingetreten bist.
vielen dank für die Antwort.
Offenbar scheint deine Oma nicht interessiert, dich an ihrem Leben teilhaben zu lassen. Es mag sein, dass du einen Trauerbrief ihrer Angehörigen erhältst oder über deren Todesanzeige in der Zeitung stolperst.
Die Standesämter veröffentlichen Todesfälle ihres Bezirks.
Von Amts wegen würdest du nur benachrichtig, wenn ein Gläubiger Forderungen geltend macht, Bestattungskosten fällig würden, ein Testament mit deiner begünstigenden Verfügung vorläge oder du nach allseitiger Erbausschlagung zur Erbfolge gelangen würdest.
G imager761
Hallo,
wenn zwischen Dir und deiner Oma noch die eigenen Kinder deiner Oma stehen und am Leben sind, wirst Du über das Nachlassgerichts nichts erfahren, da Du nicht in der Erbfolge auftrittst.
Aber wenn Du gerne wissen möchtest, ob deine Oma noch lebt, wende Dich an das Odnungsamt oder Bürgeramt in der Stadt, wo sie zuletzt lebte und mache eine Adressabfrage. Du benötigst den Namen und das Geburtsdatum hierzu und es ist nicht kostenfrei. Glaube ca. 15 € an Kosten.
Vielleicht klappt es darüber, ich drücke Dir die Daumen. Aber ich finde es schon etwas befremdlich, das Du dort nicht anrufen magst, Herzrasen, Schnappatmung... was ist geschehen?
Du könntest auch auf dem Weg der Erbensuche vom Amtsgericht informiert werden. Da gibt es die Nachlasspfleger. Wenn du Pech hast so bist du für die Beerdigungskosten haftbar!
Stimmt das hatte ich nicht bedacht. dafür werden die sich ja mit sicherheit melden. ;-) dann gehe ich mal davon aus sie ist noch munter.
Ob die Oma noch lebt, kann Ihnen das Nachlassgericht nicht mitteilen; denn dafür ist es nicht zuständig. Nur wenn die Oma verstorben wäre und Sie dem Nachlassgericht als möglicher gesetzlicher Erbe bekannt wären (durch wen oder was auch immer), würde es Sie von Amts wegen zu kontaktieren habe. Es braucht aber nicht gewissermaßen "auf Suche" nach Ihnen zu gehen. Fragen Sie beim Standesamt des Geburtsorts der Oma unter Angabe ihres Geburtsdatums an, ob sie noch lebt. Wahrscheinlich werden Sie sich als Verwandter ausweisen müssen, um die Antwort zu bekommen.
Ja das hatte meine Mutter stellvertretend für mich angenommen. War da ja erst 9.