Meine Schwester hat allein den Tresor vom verstorbenen Vater öffnen lassen . Es gibt kein Testament. Darf sie das?
2 Antworten
Die Schwester besitzt vermutlich eine Vollmacht des Vaters , die über dessen Tod hinaus wirksam ist. Sonst hätte die Bank (es handelt sich vermutlich um einen Banktresor ?) die Öffnung nur durch die per Erbschein oder Vorlage eines eröffneten notariellen Testaments ausgewiesenen Erben zulassen dürfen. Ihre Schwester wird wohl ein höheres Vertrauensverhältnis mit Ihrem Vater gehabt haben als Sie und wurde daher anscheinend von ihm bevollmächtigt. Das geht in Ordnung; freilich darf sie sich die aus dem Tresor entnommenen Sachen nicht einfach aneignen, wenn sie nicht als Alleinerbin eingesetzt ist, sondern wenn z.B. Sie hälftige Miterbin sind.
Nein, eigentlich nicht.
Danke, für deine schnelle Antwort. Werde wohl einen Anwalt einschalten
Ich habe in den letzten 30 Jahren etliche Tresore für Erben geöffnet...drin war nie was von Wert...
Ich denke, Du "spinnst" - So einfach gibts keinen Durchsuchungsbeschluss ohne "dringenden Tatverdacht"
Ja kannst du. Du hast gleichermaßen das Recht zu erfahren ob, und wenn ja was, sich in dem Tresor befand.
Sie behauptet, es war nichts drin. Aber ich bin mir nicht so ganz sicher
Kann ich dagegen vorgehen? Vielleicht lag ja ein Testament im Tresor.
Du kannst dich an die Polizei wenden und dort seine Bedenken aussprechen... Möglicherweise erhälst du einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss!