EOS-SAF Rechnung erhalten. Betrug?
Hallo Leute, mein Partner hat vor ein paar Tagen einen netten Brief von EOS-SAF Forderungsmamagement GmbH erhalten. Darin steht das die Telekom Deutschland GmbH eine Forderung von fast 2000 Euro an ihn stellt. Er ist sich sicher das er noch nie einen Vertrag mit der Telekom hatte, weder fürs Handy noch Internet oder Festnetz. Was uns auch etwas stutzig macht, ist gleich der erste Satz : "..... unsere bisherigen Einigungsversuche konnten Sie nicht dazu bewegen, Ihre Schuld zu begleichen."
Wir haben nie was von denen im Vorfeld erhalten. Das ist jetzt der erste Brief. Im zweiten und dritten Satz wird dann gedroht :" Aufgrung Ihrer anhaltenden Zahlungsverweigerung werden wir uns jetzt an Ihr Bankinstitut wenden. Sie müssen damit rechnen, dass in Kürze eine Kontopfändung und damit eine Kontosperrung ausgebracht wird! Verhindern sie derart harte Maßnahmen, indem Sie ab sofort monatliche Raten in höhe von......." Weiter wird dann aufgefordert den beiligenden Bogen für das Lastschriftmandat auszufüllen und zurück zu schicken.
Also was sagt ihr dazu? Sollten wir das ernst nehmen oder lieber einen Anwalt einschalten?
7 Antworten
Inkassobuden, wie ich sie gerne nenne, müssen dem Schuldner eine vollständige Übersicht von allen Verbindlichkeiten übersenden. Auch, woher die Forderung stammt.
Tut das Inkassobüro das nicht, dann würde ich die Forderung mittels Einschreiben mit Rückschein ablehnen.
Sollte danach eine genaue Forderungsaufstellung kommen, dann ist genau zu überprüfen ob diese stimmig ist und noch nicht verjährt!
Wenn der vermeintliche Schuldner tatsächlich keinerlei Verbindlichkeiten haben sollte, dann sollte er sich an das Landgericht, dass die Inkassobude zugelassen hat, wenden und Beschwerde einreichen.
müssen dem Schuldner eine vollständige Übersicht von allen Verbindlichkeiten übersenden. Auch, woher die Forderung stammt.
Hier lohnt sich ein Blick in §11a RDG. Daraus ergibt sich, was man hier auch als erstes tun kann/ sollte: Schreiben ans zuständige Aufsichtsgericht (siehe www.rechtsdienstleistungsregister.de) und dort beschweren wegen massiven Verstoßes gegen §11a RDG, verbunden mit einer Lüge, dass man schon mehrmals angeschrieben worden sei. Das Aufsichtsgericht möge dem Inkasso bitte ein empfindliches Bußgeld aussprechen.
Ich habe den Link aufs Register mal zugefügt, denn in manchen Bundesländern sind es die Amtsgerichte (Hamburg zum Beispiel), manchmal die von dir angemerkten Landgericht, manchmal auch Oberlandesgerichte.
Da hier bereits mit Pfändungen gedroht wird, würde ich es nicht einfach nur ignorieren. Stattdessen ein Einschreiben ans Inkasso: "Wertes Inkasso. Ich habe soeben eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht verfasst, wegen massiven Verstoßes gegen §11a RDG. Ich bestreite, dass es eine solche Forderung gegen mich gibt. Sie wollen mir unverzüglich zur Prüfung vorlegen: - Vollmacht im original oder Kopie der Abtretungsurkunde, Forderungsaufstellung, Titelkopie, Zustellnachweis des Titels. Bei Weigerung oder fruchtlosem verstreichen einer 14tägigen Frist werde ich Strafanzeige gegen Sie erstatten wegen versuchten schweren Betrugs, sowie das Aufsichtsgericht um Entzug der Lizenz ersuchen. Zudem werde ich mir vorbehalten mittels Anwalt und negativer Feststellungsklage gegen Sie vorzugehen. Ich diskutiere nicht, ich gewähre keinen Fristaufschub und eine Ausrede 'es war ein versehen' akzeptiere ich nicht."
Dann erst mal abwarten, was dort kommt.
Das hört sich schwer nach Nepp an. Entweder handelt es sich um eine frei erfundene Forderung von Betrügern, oder ein Namensvetter deines Partners konnte nicht ausfindig gemacht werden. Wie auch immer, ihr könnt das ganze einfach ignorieren (nur aufpassen bei einem Mahnbescheid) oder dem Inkasso antworten, dass ihr nichts von einem Vertrag wisst und sie euch bitte die vollständigen Unterlagen in Kopie inklusive einer Forderungssufstellung zusenden mögen. Wahrscheinlich wird es sich dann als "bedauerlicher Fehler" entpuppen...
Sollte sich rausstellen, dass es eine Personenverwechslung gab, würde ich das übrigens zur Strafanzeige bringen. Denn dann hat das Inkasso ja vorsätzlich einfach wildfremde Leute gleichen oder ähnlichen Namens ausfindig gemacht, um denen zu drohen und um denen die Schuld anzuhängen. Das ist eine Straftat.
Hallo Nanaa87,
das hört sich nach Betrugsversuch an.
Frage: Kam der brief per E-Mail oder per Post?
Wenn er per E-Mail kam, könnt ihr das Ganze vergessen. Bitte im Brief keinerlei Stellen dann anklicken, keine Antwort - Screenshot (Bildschirmfoto) machen und dann löschen! Denn sonst bekommt man Daten von euch.
Ist der Brief per Post gekommen, würde ich drei Dinge empfehlen:
Zunächst nicht antworten und auf keinen Fall irgendwelche Daten (Adresse, Telefon, Bankverbindung) nennen, keinen Kontakt mit EOS-SAF aufnehmen
Alle Unterlagen einer Verbraucherberatungsstelle vorlegen (Adressen googeln)
Unbedingt bei der Telekom direkt anrufen und dort nachfragen, Gesprächspartner dort mit Name und Zeit notieren.
.... und hier mal nachsehen, da hast du fast deinen Fall.
http://verbraucherdienst.blogspot.de/2014/07/Eos-Saf-Forderungsmanagement.html
Es geistern schon seit einiger Zeit solche albernen Mahnungen herum.
Offenbar hat da irgendein superdynamischer BWL-er mit Fliege und schwarzgewichsten Schuhen bei der Telekom beschlossen, dass es ja opportun sein könnte, nicht einbringbare Altforderungen nochmals an irgendwelche Inkassobüros abzugeben und diesmal auch z.B. völlig unbeteiligte Personen willkürlich anschreiben zu lassen. Anders ist diese zur Zeit laufende Welle an äußerst dubiosen Forderungen jedenfalls nicht zu erklären. Ich kenne jedenfalls selbst so einen Fall, wo die von der Mahnung betroffene Dame ganz sicher keinen Telekom-Vertrag hatte.
Man kann sich mit so einem Brief wehren:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Antwortbrief_gegen_ungerechtfertigte_Inkassoforderung
Danach keine weitere Konversation mehr mit dem Inkassokasper. Natürlich nicht zahlen (wenn ja nie ein Telekom-Vertrag bestanden hatte...). Und erst recht auf gar keinen Fall die Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben. Die enthält nämlich ein Forderungsanerkenntnis, aus dem man hinterher nur ganz schwer wieder herauskommt! Erst dann hätte man ein Problem, was man vorher gar nicht hatte. Wenn es aber keinen Anspruch gibt, dann gibt es natürlich nichts zu zahlen - auch nicht auf Raten.
Eine Kontopfändung ist ohne vorliegenden gerichtlichen Titel illegal und wird sicher auch gar nicht durchgeführt.
Sollte in dem Forderungsschreiben noch irgend etwas von einem angeblichen Vollstreckungstitel stehen, dann fordert man im Brief noch eine Kopie des Vollstreckungstitels an.
Einen Anwalt braucht man erst in dem ganz unwahrscheinlichen Fall, dass vor Gericht geklagt wird.
Bei Mahnbescheid (gelber Brief vom Gericht) Widerspruch innerhalb 14 Tagen ans Gericht einreichen.
Nehmt einen Anwalt , offensichtlich wollen die so an seine Kontodaten ran.
Und schau mal hier:
Verbraucherdienst e.V.: EOS SAF Hamburg ...
verbraucherdienst.blogspot.com/.../Eos-Saf-Forderungsmanagement.htm...
02.07.2014 - Herr B. aus R., ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. bekam am 21.06.2014
Post von der EOS SAF Forderungsmanagement GmbH aus ...
Google: EOS SAF Forderungsmanagement GmBH
Zumindest noch nicht. ;-)
Spätestens wenn sie Ernst machen und irgendeine Vollstreckung o.ä. probieren, wäre ein Anwalt keine schlechte Idee.
Ein Anwalt verursacht nur unnötige Kosten und ist nicht notwendig